Parlamentskorrespondenz Nr. 1437 vom 16.12.2020

Neu im Verfassungsausschuss

NEOS fordern drastische Reduzierung von Regierungswerbung, FPÖ befürchtet Zensur durch Kommunikationsplattformen-Gesetz

Rahmenverträge für PR-Agenturen: NEOS fordern Neuausschreibung

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich dafür aus, das Volumen der von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Namen der Regierung ausgeschriebenen Rahmenverträge für Mediaagenturleistungen und für Kreativagenturleistungen drastisch zu reduzieren (1138/A(E)). Statt insgesamt 210 Mio. €, davon 30 Mio. € für Kreativleistungen, soll sich die Auftragssumme für die Jahre 2021 bis 2024 auf 75 Mio. € beschränken, fordern sie.

Die Regierung plane, mehr als 52 Mio. € pro Jahr – also rund 1 Mio. € pro Woche – für Öffentlichkeitsarbeit, PR, Inserate und Agenturleistungen auszugeben, kritisiert Henrike Brandstötter in der Begründung des Antrags. Das sei eine "absurd hohe Summe" und Steuergeldverschwendung, zumal die seinerzeitige Übergangsregierung unter Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein mit deutlich weniger Geld ausgekommen sei, ohne dass sich die Bevölkerung schlechter informiert gefühlt hätte. Zudem ortet sie Intransparenz bei der Inseratenvergabe. Auch dass die Inserate die Presseförderung um ein Vielfaches übersteigen und Boulevardmedien bevorzugt würden, ist Brandstötter ein Dorn im Auge.

FPÖ will durch Änderung des Staatsgrundgesetzes "mittelbare Zensur" unterbinden

Die FPÖ hat in Reaktion auf das kürzlich vom Nationalrat beschlossene Kommunikationsplattformen-Gesetz und die damit verbundenen Auflagen für Kommunikationsplattformen eine Änderung des Staatsgrundgesetzes beantragt (1179/A). Demnach soll der Bestimmung, dass "jedermann" das Recht hat, "durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern", ein Satz angefügt werden, wonach die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Meinungsäußerungen ausschließlich ordentlichen Gerichten obliegt.

Fürst will mit dieser Verfassungsbestimmung die gesetzlich verankerte Verpflichtung größerer Kommunikationsplattformen, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden bzw. sieben Tagen zu löschen, aushebeln. Es sei problematisch, dass juristisch nicht ausreichend qualifiziertes Personal, das womöglich auch noch in Callcentern im Ausland arbeite, darüber entscheide, was zu löschen sei und was nicht, argumentiert sie. Außerdem befürchtet sie, dass im Zweifelsfall zu viel gelöscht werden könnte, was einer mittelbaren staatlichen Zensur gleichkomme und die Meinungsfreiheit einschränke. (Schluss) gs