Parlamentskorrespondenz Nr. 37 vom 18.01.2021

Neu im Forschungsausschuss

Erklärung über den Einsatz europäischer Trägerraketen

Wien (PK) – Dem Nationalrat liegt eine Erklärung europäischer Regierungen zur Ratifizierung vor, die den Einsatz der Trägerraketen Ariane, Vega und Sojus regelt (632 d.B.). Als Vollmitglied der europäischen Weltraumorganisation ESA hat Österreich 1992 die erste Fassung einer Erklärung über die Produktion der Ariane-Trägerraketen unterzeichnet. Bis 2020 war das Regelwerk in der Fassung von 2007 in Geltung, in der auch die neuen Träger Vega und Sojus sowie die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus Berücksichtigung fanden.

Inzwischen haben die europäischen Regierungen einen weiteren Vertragstext ausgehandelt. Die Ende 2017 gefasste "Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus" von Ende 2017 umfasst zusätzlich die neuen Träger Ariane-6 und Vega-C, an denen auch Österreich teilnimmt. Sie stellt im Wesentlichen eine Verlängerung der Erklärung 2007 dar. Der neue Vertrag tritt nach der Ratifizierung durch mindestens 12 Regierungen in Kraft und soll bis Ende 2035 gültig sein.

Notwendig wurde die Revision der Erklärung 2007, weil mit dem Start der Ariane-6 und Vega-C Entwicklungen auch eine größere Rolle und Verantwortung des Privatsektors (Arianespace, ArianeGroup, Avio) einhergehe, heißt es in den Erklärungen zur Regierungsvorlage. Die teilnehmenden Staaten hätten außerdem zugesagt, Ariane-6 und Vega-C in Zukunft bevorzugt einzusetzen (europäische Präferenz). Damit soll ein europäischer institutioneller Basis-Markt geschaffen werden. (Schluss) sox