Parlamentskorrespondenz Nr. 43 vom 19.01.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Kleinere Anpassungen im Gesundheitsberuferegister-Gesetz

Wien (PK) – Seit Anfang Juli 2018 besteht die Verpflichtung für Angehörige von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie von gehobenen medizinisch-technischen Diensten zur Eintragung in das Gesundheitsberuferegister. Per Stand Ende 2019 waren rund 185.000 Personen erfasst, die in einem der zehn registrierungspflichtigen Berufe tätig sind, heißt es in den Erläuterungen einer vor Kurzem eingebrachten Regierungsvorlage (608 d.B.). Durch diese Novelle zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) sollen auf Basis der Erfahrungen der letzten zwei Jahre kleinere Anpassungen der rechtlichen Grundlagen vorgenommen werden, um eine bessere Vollziehbarkeit zu gewährleisten. Im Konkreten geht es dabei unter anderem um die Herausnahme des "Geschlechts" aus dem öffentlichen Teil des Registers und aus dem Berufsausweis sowie auf den Verzicht auf ausländische Disziplinarstrafbescheinigungen als Voraussetzung für die Eintragung. Außerdem soll es zu einer Klarstellung betreffend das Registrierungsverfahren bei Höherqualifizierung in einem Gesundheits-und Krankenpflegeberuf (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, gehobener Dienst) kommen. In Hinkunft soll ausschließlich die höchste erworbene Qualifikation im Register angeführt werden. (Schluss) sue