Parlamentskorrespondenz Nr. 87 vom 27.01.2021

Neue Initiative im Bundesrat

FPÖ will betäubungsloses Schächten von Tieren verbieten

Wien (PK) – Für ein ausdrückliches Verbot des betäubungslosen Schächtens, das aus Sicht des Tierschutzes absolut abzulehnen sei, setzen sich mehrere freiheitliche BundesrätInnen ein (285/A(E)-BR/2020). Die aus rituellen Gründen im Judentum und im Islam praktizierte Methode, bei der die Tiere m ittels eines speziellen Messers mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet werden, führe trotz Durchtrennung der Luftröhre und der Hauptschlagadern oft zu einem mehrminütigen Todeskampf bei den Tieren. Eine sofortige Bewusstlosigkeit sei daher nicht immer gegeben, führt Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ) ins Treffen. Auch das Beharren auf das Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten sei nicht überzeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblute wie ein nicht betäubtes. Bei der Diskussion des Themas müsse zudem der historische Hintergrund betrachtet werden. Während das Schächten bis zur Einführung moderner Betäubungsmethoden als fortschrittlich galt (schnelle Tötung), könne diese Position heute nicht mehr vertreten werden. Diese Ansicht werde auch von Reformjuden geteilt, welche den Verzehr von unter Betäubung entbluteten Tieren erlauben. Ebenso habe der Mufti von Ägypten festgestellt, dass das Tier vor der Schächtung betäubt werden darf, wenn diese Betäubung für das Tier nicht tödlich ist.

Aus Sicht der FPÖ sei es unzulässig, die barbarische Methode der "reinen Schlachtung" unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Es dürfe keine Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungen geben, die Trennung von Staat und Religion müsse gewährleistet werden. Auch der Europäische Gerichtshof habe kürzlich in einer Entscheidung geurteilt, dass es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung gebe und dass EU-Mitgliedstaaten ein diesbezügliches Verbot aussprechen können. Nun sei der Gesundheitsminister am Zug, der in einer Regierungsvorlage festlegen soll, dass das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug verboten wird, fordert die FPÖ. Sollte eine Betäubung unter gewissen Umständen, wie etwa bei einer Notschlachtung, nicht möglich sein, so müsse die Schlachtung auf eine Weise durchgeführt werden, die dem Tier keine unnötigen Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt. (Schluss) sue