Parlamentskorrespondenz Nr. 141 vom 12.02.2021

Neu im Budgetausschuss

ESM-Bericht zum 4. Quartal 2020: Trotz Krise keine erhöhten Rückzahlungsrisken

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss liegen Berichte über die im 4. Quartal 2020 im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen sowie jene Maßnahmen, die nach dem Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz ergriffen wurden vor.

ESM: Trotz Krise keine erhöhten Rückzahlungsrisken

Im Mittelpunkt des Berichts über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) (51/BA) stehen weiterhin Spanien, Zypern und Griechenland. Daraus geht hervor, dass Spanien sämtliche Auflagen des im Dezember 2013 ausgelaufenen Hilfsprogramms fristgerecht erfüllt. Von der Maximalzusage in Höhe von 100 Mrd. € wurden letztlich rund 41,3 Mrd. € über den ESM ausbezahlt. Seit Juli 2014 hat Spanien mehrere frühzeitige Rückzahlungen an den ESM vorgenommen. Die letzte dementsprechende Zahlung von 3 Mrd. € erfolgte im Oktober 2018, sodass der ausstehende Darlehensbetrag gegenüber dem ESM nun noch rund 23,7 Mrd. € beträgt. Die Rückzahlungen erfolgen planmäßig in jährlichen Raten zwischen 2022 und 2027. Seit Ende des Programms unterliegt Spanien einer Post-Programm-Überwachung mit halbjährlicher Prüfmission. Vor der COVID-19-Krise befand sich das Land auf moderatem Wachstumskurs mit leicht sinkender öffentlicher Verschuldung, wie aus dem Bericht hervorgeht. Aufgrund der COVID-19-Krise wird für Spanien ein relativ starker Wirtschaftseinbruch erwartet. Gerechnet wird mit einer zwar starken aber unregelmäßigen Erholung im Folgejahr. Besonders stark betroffen sei hierbei der Tourismussektor. Die Verschuldung werde erheblich steigen, heißt es. Obwohl die Unsicherheit immer noch hoch sei, habe der Bankensektor seine Stabilität bewahrt. Die ExpertInnen schätzen das Risiko, dass Spanien seinen Verbindlichkeiten gegenüber dem ESM nicht nachkommen kann, weiterhin als gering ein.

Das mit bis zu 10 Mrd. € dotierte EMS-Programm für Zypern, aus dem nur 6,3 Mrd. € in Anspruch genommen wurden, endete mit 31. März 2016. Die Rückzahlung der Darlehen beginnt 2025 und endet 2031. Wie Spanien unterliegt auch Zypern einer halbjährlichen Prüfmission im Rahmen der Post-Programm-Überwachung. Zypern hat sich nach der Bankenkrise gut erholt, die Pandemie werde sich aber besonders negativ auf die Branchen Tourismus und Transport auswirken. Laut Bericht wird sich das öffentliche Defizit auf 6,1% des BIP erhöhen und die Staatsschuldenquote von 94% des BIP mit Ende 2019 auf rund 112% des BIP mit Ende des Jahres 2020 steigen. Es bestehen dennoch keine kurzfristigen Rückzahlungsrisiken für die ESM-Kredite, heißt es in dem Bericht.

Das EMS-Hilfsprogramm für Griechenland endete am 20. August 2018. Von den maximal zur Verfügung stehenden 86 Mrd. € wurden letztlich rund 61,9 Mrd. € in Anspruch genommen. Nach einer planmäßigen Rückzahlung von 2 Mrd. € beläuft sich der ausstehende Darlehensbetrag gegenüber dem ESM auf 59,9 Mrd. €, wobei die Rückzahlung planmäßig zwischen 2034 und 2060 erfolgt. Griechenland unterliegt einer verstärkten Überwachung durch die Europäische Kommission mit vierteljährlicher Prüfung. Die griechische Wirtschaft werde eine der am stärksten von Corona betroffenen sein, analysiert das Finanzministerium und führt dies auf den hohen Anteil des Tourismus und der Transportwirtschaft zurück. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die griechische Regierung alle erforderlichen Maßnahmen gesetzt habe. Fortschritte wurden in den Bereichen Insolvenzrecht, Investitionslizenzen und öffentlicher Verwaltung festgestellt. Laut Bericht besteht keine Gefahr für die Rückzahlung der Darlehen. Die griechische Regierung habe überdies Ende 2020 angekündigt, weitere Teile der noch ausstehenden IWF-Darlehen vorzeitig zurückzahlen zu wollen.

Pan-europäischer Garantiefonds: Darlehen an Ungarn und Irland freigegeben

In seinem Bericht über die aufgrund des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes getroffenen Maßnahmen informiert das Finanzministerium den Budgetausschuss (55/BA) darüber hinaus im Konkreten über den europäischen Garantiefonds. Die Europäische Kommission habe am 14. Dezember 2020 die beihilfenrechtliche Freigabe für den pan-europäischen Garantiefonds erteilt. Bis Ende 2020 wurden Garantien in Höhe von 8,9 Mrd. € genehmigt. Österreich beteilige sich mit einer Garantievereinbarung in Höhe von 646 Mio. €. Am 23. Oktober 2020 wurde ein Darlehen an Ungarn über 0,5 Mrd. € und am 4. Dezember 2020 ein Darlehen an Irland über 2,5 Mrd. € als Hilfe zur Abmilderung COVID-bedingter Arbeitslosigkeit beschlossen. Die Darlehen werden in bis zu 10 Tranchen über einen Zeitraum von 18 Monaten ausbezahlt, die durchschnittliche Rückzahlungsfrist beträgt 15 Jahre. Die Europäische Kommission habe bereits 40 Mrd. € in Form von SURE Social Bonds auf den Märkten aufgenommen, so das Finanzministerium. 15 Mitgliedstaaten hätten bereits finanzielle Unterstützung erhalten. Damit würden noch 9,7 Mrd. € für eine Darlehensvergabe bis spätestens 31. Dezember 2022 verbleiben. Die Garantievereinbarung endet spätestens 2053.

Das Finanzministerium beziffert die kumulierten Zinseinnahmen Österreichs aus den bilateralen Darlehen für Griechenland mit 114,26 Mio. € und teilt darüber hinaus mit, dass Griechenland drei Tilgungszahlungen in Höhe von insgesamt rund 20,4 Mio. € geleistet hat. Von den insgesamt 1,56 Mrd. € an bilateralen Darlehen sind laut dem Bericht mit Ende des 4. Quartals 2020 noch 1,54 Mrd. € ausständig. Der gesetzlich relevante Stand der österreichischen Haftungen für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) wiederum betrug zum Ende des 4. Quartals 2020 rund 9,38 Mrd. € für Kapital. In Summe beliefen sich die Haftungen (für Kapital plus Zinsen, inklusive Übergarantien) des Bundes für Finanzierungen der EFSF auf rund 10,6 Mrd. €. In Griechenland fand die achte Post-Programm-Prüfmission statt. Nach positiver Beurteilung der Eurogruppe wurde eine weitere Tranche der schuldenerleichternden Maßnahmen freigegeben. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.