Parlamentskorrespondenz Nr. 161 vom 17.02.2021

Neu im Kulturausschuss

Überbrückungshilfe für KünstlerInnen: Bis Ende Jänner 81 Mio. € ausbezahlt

Wien (PK) – Künstlerinnen und Künstler, die sich auf Grund des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, bekommen staatliche Unterstützungen zur Abfederung von Einnahmenausfällen. Damit soll ermöglicht werden, dass sie ihre Tätigkeit weiterhin ausüben können. Ein wichtiger Teil der Unterstützung erfolgt über nicht rückzahlbare Zuschüsse. Zu diesem Zweck wurde im Juli 2020 der Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler beim Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet. Kulturminister Werner Kogler erstattet dem Nationalrat regelmäßig Bericht über die Auszahlungen, die mittels Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler geleistet wurden.

Der Monatsbericht Jänner 2021 über den Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler lag bereits dem Budgetausschuss vor (56/BA). Nach der Novelle des COVID-19-Transparenzgesetzes vom Dezember 2020 wurde der bereits übermittelte Bericht zurückgezogen, vom Kulturministerium dem Nationalrat neuerlich übermittelt und dort nun dem Kulturausschuss zugewiesen (III-248 d.B.).

Anträge für das Jahr 2021 haben eine maximale Beihilfenhöhe von 3.000 €, ist diesem Bericht zu entnehmen. Für 2020 können rückwirkende Anträge gestellt werden. Die maximale Beihilfenhöhe beträgt für das Vorjahr 10.000 €. Personen, die bereits eine Unterstützung erhalten haben, können eine Erhöhung bis zu diesem Betrag beantragen.

Der Fonds für die Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler hat bisher (Stand 31. Jänner 2021) insgesamt 25.153 (davon 4.195 im Jänner 2021) Förderzusagen erteilt und dabei 80.948 Mio. € ausbezahlt. Auf den Jänner 2021 entfielen davon 13,392 Mio. €. Die durchschnittliche Auszahlungshöhe betrug von Juli 2020 bis Jänner 2021 9.649,28 €. 41% der Zusagen gingen an Frauen, 59% an Männer, 61% aller positiv erledigten Anträge entfielen zuletzt auf Wien, informiert das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport den Kulturausschuss.

914 Personen haben im Jänner eine Lockdown-Kompensation für die Monate November und Dezember 2020 in Höhe von 2.000 € erhalten. Im Jänner wurden 71 Anträge auf Grund mangels erforderlicher Anmeldung zur Sozialversicherung der Selbständigen abgelehnt. Dies stellt mit 1.002 Fällen den am öftesten zutreffenden Grund für eine Ablehnung dar, so die Analyse des Ministeriums. (Schluss) gla/sox

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