Parlamentskorrespondenz Nr. 185 vom 24.02.2021

Corona-Pandemie: Förderungen für KünstlerInnen in Notlage werden weiter aufgestockt

Keine Mehrheit für Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Anschober

Wien (PK) – Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Künstlerinnen und Künstler abzufedern, wurden im vergangenen Jahr mehrere Fördertöpfe eingerichtet. So können etwa über den bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eingerichteten Überbrückungsfonds Unterstützungsleistungen als Ersatz für Einnahmenausfälle beantragt werden. Für besondere Not- und Härtefälle steht beim Künstler-Sozialversicherungsfonds außerdem ein eigener COVID-19-Fonds zur Verfügung, der vor allem dann einspringt, wenn andere Förderinstrumente nicht greifen. Beide Fördertöpfe werden nun ein weiteres Mal aufgestockt. Der Nationalrat sprach sich einstimmig für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsparteien aus.

Staatssekretärin Andrea Mayer sagte, der Bundesregierung sei es wichtig, dass die Unterstützungsleistungen weiterhin zur Verfügung gestellt werden können. Bisher seien die Mittel rasch und unbürokratisch geflossen, womit Österreich auch international als Vorbild gelte.

Mit in Verhandlung in diesem Debattenblock stand eine von der FPÖ geforderte Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Rudolf Anschober, die keine Mehrheit fand.

Einstimmigkeit gab es für eine Novelle zum Ausschreibungsgesetz, die für mehr Transparenz bei den Stellenausschreibungen von Ministerien sorgen soll.

Fördermittel des COVID-19-Fonds für KünstlerInnen werden verdoppelt

Ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen sieht eine weitere Aufstockung des COVID-19-Fonds der Künstler-Sozialversicherung um 20 Mio. € auf nunmehr 40 Mio. € vor. Die Überbrückungsfinanzierung der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS), die Einnahmenausfälle ersetzt, wird um weitere 10 Mio. € auf insgesamt 120 Mio. € aufgestockt. Zuletzt waren diese Fondsmittel im Dezember von 90 Mio. € auf 110 Mio. € erhöht worden.

Die KultursprecherInnen der Koalitionsfraktionen Eva Blimlinger (Grüne) und Maria Großbauer (ÖVP) waren sich in ihren Wortmeldungen einig, dass Kunst und Kultur besonders in der Pandemie gefördert werden müssen. Unterdessen sei mit dem regulären Budget sowie den Hilfsmaßnahmen seit Beginn der Pandemie über eine Milliarde Euro in die Absicherung der Kunst und Kultur geflossen, rechnete Großbauer vor. Nicht vergessen werden sollte dabei, dass es kulturpolitische Fragen gebe, die über die aktuelle Corona-Krise hinausgehen und die dringend bearbeitet werden müssten, wie etwa Fair-Pay und die soziale Absicherung von KünstlerInnen. Großbauer nannte es als ihr besonderes Anliegen, Singen an den Schulen besonders zu fördern, sobald die Pandemie-Situation es erlaubt.

Christian Drobits (SPÖ) sprach sich für die Erhöhung der Unterstützungen aus, da die Kreativwirtschaft eine der am stärksten von der Pandemie betroffenen Sparten sei. Allerdings müsste der Zugang zu den Förderungen vereinfacht werden, indem er nach dem Prinzip eines One-Stop-Shops erfolge. Außerdem müssten die Förderungen Teil einer langfristigen Planung für Kunst und Kultur auch nach Ende der Pandemie sein.

Josef Schellhorn (NEOS) forderte einmal mehr die Einrichtung eines Kulturministeriums, um der Bedeutung von Kunst und Kultur zu entsprechen. Wenn man Tourismusbetriebe aufsperren wolle, dann müsse man auch die Kulturbetriebe öffnen, betonte er. Entsprechende Hygienekonzepte, um das sicher zu tun, gebe es bereits.

Die Bundesregierung meint es mit der Hilfe für den Kulturbereich sehr ernst, versicherte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer. Die Erhöhung der beiden Fonds um insgesamt 30 Mio. € mache das einmal mehr deutlich. Wo immer es notwendig sei, würden Maßnahmen nachgeschärft und Hilfen verlängert. Bereits jetzt habe man ins Auge gefasst, die Hilfen im Bedarfsfall bis Juni fortzuführen. Über den Überbrückungsfonds der SVS seien mit derzeitigem Stand schon 85 Mio. € ausbezahlt worden, und zwar sehr einfach und schnell. Auch international gelte dieser Fonds unterdessen als Best-Practice-Modell. Der COVID-19-Fonds der Künstler-Sozialversicherung stelle ein weiteres Sicherungsnetz für selbständigen KünstlerInnen dar, wenn alle anderen Stricke reißen, führte Mayer aus. Wichtig sei ihr, dass gerade die freischaffende Szene diese Krise überstehen könne, die Aufstockung der Hilfsmaßnahmen garantiere das, betonte Mayer.

Antrag auf Ministeranklage gegen Bundesminister Anschober zurückgewiesen

Im Verfassungsausschuss hatte die FPÖ einen Antrag auf Einleitung einer Ministeranklage gegen den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober eingebracht. Abgeordneter Herbert Kickl forderte, Gesundheitsminister Rudolf Anschober wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen und damit seine Absetzung zu erwirken. Dieser Antrag fand jedoch auch im Plenum keine Mehrheit.

Die FPÖ wirft Anschober vor, mit den anhaltenden Ausgangsbeschränkungen die Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes zu unterlaufen und dadurch die Freiheit der ÖsterreicherInnen in unzulässiger Weise einzuschränken. Da keine gesundheitliche Notsituation vorliege, seien die Ausgangsbeschränkungen jedenfalls unverhältnismäßig und verfassungswidrig, bekräftigte Susanne Fürst heute. Auch an der Regierung insgesamt übt die FPÖ im Antrag scharfe Kritik. Sie lasse unangemessene Grundrechtseinschränkung mit schwerwiegenden Folgen zu. Fürst forderte rasch weitere Öffnungsschritte. Auch Harald Stefan (FPÖ) warf dem Gesundheitsminister vor, mit seinen Maßnahmen schweren Schaden angerichtet und mit Verordnungen voller "Unsinnigkeiten und Fehler" jedes Vertrauen verspielt zu haben. Anschober könne nach wie vor keine klaren Kriterien für seine Maßnahmen nennen und erweise sich als unfähig, die Krise zu meistern.

Eine Ministeranklage in der derzeitigen Pandemie-Situation hält SPÖ-Mandatar Christian Drobits für nicht angebracht. Die Verordnungen des Gesundheitsministers seien zwar nicht immer gut, würden aber aus seiner Sicht nicht das Kriterium der Gesetzesverletzung erfüllen. Nach der Pandemie sollte eine klare Abrechnung über die Maßnahmen erfolgen. Letztlich würden die WählerInnen entscheiden, wie sie die Arbeit der Regierung bewerten.

Agnes Sirkka Prammer (Grüne) brach eine Lanze für den Verfassungsgerichtshof und warf gleichzeitig der FPÖ vor, mit ihrer Ministeranklage eine Geringschätzung des Höchstgerichts zum Ausdruck zu bringen. Sie versuche nämlich, ein wichtiges parlamentarisches Kontrollinstrument für eigene politische Zwecke zu missbrauchen. Die Anklage hätte schon aus formalen Gründen keinen Erfolg vor dem VfGH, zeigte sich die Abgeordnete überzeugt.

Diese Sicht vertrat auch Wolfgang Gerstl (ÖVP). Die Verfassungsklage der FPÖ sei fehlerhaft formuliert und aussichtslos. Die FPÖ verfolge jedoch offenbar andere Ziele als eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von COVID-19-Verordnungen. Gerstl rief dazu aus, die gemeinsame Bewältigung der Krise in den Vordergrund zu stellen und nicht zu versuchen, politisches Kleingeld zu wechseln. Auch Rudolf Taschner (ÖVP) sah keine formale Basis für eine Ministerklage. Die FPÖ sei nur auf politischen "Kanonendonner" aus, meinte er.

Klarstellung im Ausschreibungsgesetz für mehr Transparenz

Ebenfalls einstimmig war die Zustimmung zu einer von den Koalitionsparteien beantragten Novellierung des Ausschreibungsgesetzes. Ausdrücklich klargestellt wird damit, dass besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei Ausschreibungen verlangt werden, mit jener Arbeitsplatzbeschreibung übereinzustimmen haben, die vom zuständigen Ministerium für den öffentlichen Dienst aktuell genehmigt ist. ÖVP und Grüne erwarten sich davon eine weitere Professionalisierung und Beschleunigung von Ausschreibungsverfahren.

Das Ausschreibungsgesetz sei für BewerberInnen bei der Aufnahme in den Bundesdienst relevant, erläuterte Johann Singer (ÖVP). Die nun getroffene Klarstellung sehe vor, dass die Aufgabenbeschreibung in der Ausschreibung und der Arbeitsplatzbeschreibung einer Stelle ident sein müsse. Davon erwarte man sich eine stärkere Professionalisierung sowie eine Beschleunigung und Erhöhung der Transparenz des Ausschreibungsprozesses.

Die aktuelle Novelle schreibe etwas fest, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit bei Ausschreibungen sein sollte, nämlich, dass Positionen im öffentlichen Dienst nach objektiven Kriterien vergeben werden müssen, meinte Selma Yildirim (SPÖ). Nach wie vor seien aber Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst politischen Einflussnahmen unterworfen. Vor allem die Praxis so genannter Versorgungsposten müsse ein Ende haben, forderte die SPÖ-Abgeordnete. Dazu brauche es jedoch nicht nur Gesetze auf dem Papier, sondern den politischen Willen zu ihrer Umsetzung in der Praxis.

Die Tatsache, dass immer wieder die Ausschreibung der Arbeitsplatzbeschreibung nicht entspreche, führe oftmals zu langen Ausschreibungsprozessen und erhöhtem Verwaltungsaufwand, erläuterte Eva Blimlinger (Grüne) die Novelle. Mit den vorgesehenen Vereinfachungen solle unter anderem verhindert werden, dass sich BewerberInnen sich auf eine ganz andere Arbeitsplatzsituation als erwartet einstellen müssen. Sie hoffe auch, das in weiterer Folge Besetzungen von Stellen rascher erfolgen können, sagte Blimlinger. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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