Parlamentskorrespondenz Nr. 205 vom 26.02.2021

Neu im Konsumentenschutzausschuss

SPÖ mit Anträgen zu Kreditstundungen und -vergaben sowie Regelungen für Tätowierfarben

Wien (PK) – SPÖ-Mandatar Christian Drobits wendet sich mit drei Entschließungsanträgen an die Bundesregierung. Er thematisiert darin Zinsen und Gebühren bei Kreditstundungen, faire Bedingungen bei Kreditvergaben und europäische Regelungen für Tätowierfarben.

SPÖ tritt gegen Erhöhung von Zinsen und Spesen bei gestundeten Krediten ein

Christian Drobits (SPÖ) kritisiert in einem Entschließungsantrag (1287/A(E)), dass die im Vorjahr beschlossene zehnmonatige Stundungsmöglichkeit für Kredite im Jänner dieses Jahres nicht verlängert wurde. Dadurch würde es für die Betroffenen nicht nur zu finanziellen Belastungen durch die nun fälligen Kreditraten, sondern auch durch Zinsen und Spesen kommen. Drobits bemängelt, dass zwar die Kreditstundungen geregelt wurden, die Zinsen und Gebühren aber unberücksichtigt blieben. Es hätte hier eine gemeinsame Regelung im Sinne eines Schutzschirmes gebraucht, ist er überzeugt. Nun fordert er vom Konsumentenschutzminister und der Justizministerin einen Gesetzesvorschlag ein, wonach Kreditinstitute jene Zinsen, Spesen und Gebühren von Krediten, die mit einer aufgrund der Corona-Krise gesetzlich geregelten Stundung verbunden sind, nachträglich nicht erhöhen dürfen.

Spielregeln für faire Bedingungen bei Kreditvergaben

Nicht akzeptieren will Christian Drobits, dass Personen, die bei Kreditinstituten um Kredite ansuchen, diese zu schlechteren Bedingungen gewährt bekommen als vor der Corona-Krise. Banken, so die Ansicht des Mandatars, haben auch eine soziale Verantwortung und sollten daher fair agieren. Drobits fordert den Finanzminister daher in einem Entschließungsantrag (1288/A(E)) auf, mit den Kreditinstituten Spielregeln zu vereinbaren, die gewährleisten, dass eine Kreditvergabe zu den bewährten Konditionen weitergeführt wird, wie dies auch vor der Krise der Fall war. Wirtschaftstreibende und Private sollen somit nicht zusätzlich finanziell belastet werden.

Regelungen und Positivliste für sichere Tätowierfarben

In einem weiteren Entschließungsantrag (1300/A(E)) macht Drobits Regelungen für Tätowierfarben zum Thema. In Österreich sei gesetzlich festgelegt, dass nur Farben verwendet werden dürfen, von denen nachweislich kein Gesundheitsrisiko ausgeht. Es gebe allerdings keine Liste von garantiert sicheren Tattoo-Farben. Das liege auch daran, dass die Inhaltsstoffe oft nicht vollständig deklariert werden. Um für mehr Transparenz für TätowiererInnen und KonsumentInnen zu sorgen, wird die Bundesregierung von der SPÖ daher aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Tätowiermittel einem eigenen Zulassungsverfahren samt gesundheitlicher Risikobewertung unterzogen werden. Außerdem sollen der Konsumentenschutzminister und die Umweltministerin dafür eintreten, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Positivliste mit garantiert unbedenklichen Mitteln erstellt. Einen gleichlautenden Antrag (1299/A(E)) brachte die SPÖ im Umweltausschuss ein. (Schluss) kar

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