Parlamentskorrespondenz Nr. 210 vom 26.02.2021

Neu im Sozialausschuss

Anträge zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, zur Kurzarbeit und zur "Aktion 40.000"

Koalitionsparteien urgieren Änderungen bei der Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Wien (PK) – ÖVP und Grüne sprechen sich in einem Entschließungsantrag für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Einstufung von Menschen mit Behinderung als arbeitsunfähig aus und ersuchen die für Arbeit und Soziales zuständigen Minister, bis Jahresende ein entsprechendes Gesamtkonzept vorzulegen (1277/A(E)). Unter anderem pochen Heike Grebien (Grüne) und Kira Grünberg (ÖVP) darauf, bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit die UN-Behindertenrechtskonvention sowie alle relevanten Parameter wie die Kompetenzen einer Person und mögliche Unterstützungen zu berücksichtigen. Zudem soll die Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vor dem 25. Lebensjahr im Regelfall nicht möglich sein. Auch die Durchlässigkeit zwischen Beschäftigungswerkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt ist den beiden Antragstellerinnen ein Anliegen.

Mit der Initiative greifen Grebien und Grünberg auch Empfehlungen der Volksanwaltschaft und die Forderungen einer Bürgerinitiative auf. Es brauche eine bestmögliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt, betonen sie.

NEOS fordern schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit

Einen schrittweisen Ausstieg aus der Kurzarbeit fordern die NEOS. Arbeitsminister Martin Kocher solle parallel zur Rücknahme der Lockdownmaßnahmen dazu ein Modell vorlegen, heißt es in einer entsprechenden Initiative (1339/A(E)). Zu Beginn der Corona-Krise sei die Kurzarbeit eine wesentliche Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Folgen der Krise und zur Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit gewesen, betont Gerald Loacker, nachhaltig können Arbeitsplätze seiner Ansicht nach dadurch aber nicht gesichert werden. Vielmehr drohten langfristig Verwerfungen am Arbeitsmarkt, zudem werde der Strukturwandel behindert. Er hält es daher für notwendig, einen Ausstieg aus der Kurzarbeit für die Zeit nach dem Lockdown vorzubereiten und Alternativen zu entwickeln.

SPÖ will Langzeitarbeitslose mit "Aktion 40.000" wieder in Beschäftigung bringen

Um langzeitarbeitslose Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, schlägt die SPÖ vor, 40.000 Arbeitsplätze bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern wie Gemeinden staatlich zu fördern (1346/A(E)). Dabei sollen unter anderem folgende Eckpunkte gelten: die Bereitstellung existenzsichernder Arbeitsplätze mit mindestens 30 Wochenstunden, eine freiwillige Teilnahme an der Aktion von Seiten der Arbeitslosen, ein Mindestlohn von 1.700 € brutto für Vollzeit sowie die ausschließliche Förderung von zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätzen. Als Förderzeitraum werden zwei Jahre bei gleichzeitig degressiver Förderung – 100% in den ersten 12 Monaten, danach für jeweils sechs Monate 75% bzw. 50% – vorgeschlagen. Bei Bedarf soll es während der geförderten Beschäftigung außerdem Aus- und Weiterbildungsangebote sowie ein Coaching geben.

Begründet wird die Initiative von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch mit der hohen Arbeitslosigkeit in Folge der Corona-Krise. Viele Arbeitslose seien schon sehr lange auf Jobsuche und hätten kaum noch Chancen auf eine Einstellung, argumentiert er. Muchitsch verweist zudem auf die im Jahr 2017 beschlossene "Aktion 20.000", die seiner Meinung nach trotz des späteren Abdrehens durch die türkis-blaue Regierung ein voller Erfolg gewesen ist. Viele Betroffene hätten wieder eine sinnvolle Beschäftigung und Optimismus gefunden. (Schluss) gs