Parlamentskorrespondenz Nr. 214 vom 02.03.2021

Neu im Wirtschaftsausschuss

Bundesregierung legt Gesetzentwurf für Verhältnismäßigkeitsprüfung vor dem Erlass von Berufsreglementierungen vor

Wien (PK) - Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie liegt dem Wirtschaftsausschuss eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung vor, wonach bei neuen oder abgeänderten Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eingeführt werden soll (645 d.B.). Damit sollen Schranken bei der Aufnahme und Ausübung reglementierter Tätigkeiten innerhalb der EU abgebaut und ein gemeinsames Verfahren auf Unionsebene geschaffen werden, so die Erläuterungen. Im Wesentlichen handle es sich dabei um eine Konkretisierung eines solchen Prüfungsverfahrens, zumal eine Prüfung der Vereinbarkeit von neuen Vorschriften, die die Berufs- und Erwerbsfreiheit einschränken, nach unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen auch bisher geboten sei.

Die Verhältnismäßigkeitsprüfung soll vor der Erlassung von neuen oder abgeänderten Berufsreglementierungen von den zuständigen Organen durchgeführt werden. In der Vorlage wird der Inhalt der Verhältnismäßigkeitsprüfung in seinen Grundsätzen festgelegt. Zusätzlich enthält die Anlage ein Prüfschema zur Konkretisierung der Prüfung mit Fragen, etwa im Hinblick auf die Bereiche Allgemeininteresse, Angemessenheit und Nichtdiskriminierung.

Enthalten sind im Entwurf außerdem Regelungen über Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung, das durchzuführende Begutachtungsverfahren sowie die nachträgliche Überwachung. (Schluss) mbu


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