Parlamentskorrespondenz Nr. 229 vom 04.03.2021

Neu im Finanzausschuss

SPÖ für Einbindung von Ländern und Gemeinden bei der Standortauswahl von Automatencasinos

Wien (PK) – Geht es nach der SPÖ, soll bei der Standortentscheidung für ein neues Automatencasino künftig sowohl die Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes als auch der betroffenen Gemeinde im Antragsverfahren eingeholt werden. Das Glücksspielgesetz enthalte für Landesausspielungen bereits gewisse geografische Kriterien, die eine Standortwahl positiv im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes beschränken würde. Für die Standortentscheidung des Bundes im Rahmen der Konzessions- und Standortvergabe durch das Finanzministerium seien bislang keine solchen Kriterien zu erfüllen, kritisiert Antragsteller Kai Jan Krainer.

Mit einer Novelle des Glücksspielgesetzes (1369/A) soll neben der Einbindung des Landes und der Gemeinde aus Jugendschutzgründen insbesondere ein Mindestabstand von dreihundert Metern Luftlinie zu sensiblen Orten wie etwa Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Universitäten sowie Jugendtreffs oder Sporteinrichtungen eingehalten werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die geplanten Einrichtungen die Attraktivität und Besonderheiten der Ortskerne erfüllen und keine architektonischen oder andere werbende Besonderheiten aufweisen. (Schluss) med