Parlamentskorrespondenz Nr. 233 vom 05.03.2021

FFP2-Masken Hygiene Austria - Sobotka: Werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen

Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird sich die Parlamentsdirektion für eine eventuelle Irreführung schadlos halten

Wien (PK) – Die Parlamentsdirektion bezog entsprechend ihrem umfassenden COVID-19-Präventionskonzept bei der Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) über Abruf aus dem Rahmenvertrag mit dem Hersteller Hygiene Austria LP knapp 23.000 FFP2-Masken, insgesamt um rund 32.000 Euro. Die Masken waren im E-Shop mit den entsprechenden Zertifikaten und mit dem Hinweis "Made in Austria" abrufbar.

Sofort nach Bekanntwerden des aktuellen Ermittlungsverfahrens und der infrage stehenden Herkunft der FFP2-Masken hat die Parlamentsdirektion die BBG um Klärung ersucht. Der Auskunft zufolge steht die Qualität der Masken nicht infrage. Die BBG hat der Parlamentsdirektion zugesichert, dass die gelieferten FFP2-Masken den Qualitätsstandards entsprechen und über die notwendigen Zertifikate und Kennzeichen verfügen. Unabhängig davon hat die Parlamentsdirektion mittlerweile einen neuen BBG-Abruf von Masken anderer BBG-Partner veranlasst.

Rechtliche Prüfung beauftragt

Weiters hat Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka die Parlamentsdirektion mit der rechtlichen Prüfung beauftragt. Es sollen alle Ansprüche überprüft werden, die gegenüber dem Hersteller Hygiene Austria LP geltend gemacht werden können. Die Parlamentsdirektion wird sich dabei mit der Finanzprokuratur abstimmen. Bei der Finanzprokuratur handelt es sich um den "Rechtsanwalt des Bundes".

"Wenn eine Bestellung im Vertrauen darauf erfolgt, dass die Kennzeichnung 'Made in Austria' den Tatsachen entspricht, und dann der Verdacht einer vorgetäuschten Herkunftsbezeichnung besteht, kann das nicht ohne Folgen bleiben", betont der Nationalratspräsident. "Wenn sich dieser Verdacht bestätigt, werden wir jedes rechtliche Mittel ausschöpfen, um uns für eine Irreführung schadlos zu halten." (Schluss) red