Parlamentskorrespondenz Nr. 334 vom 18.03.2021

Gesundheitsausschuss: Umstrittene Corona-Novellen beschlossen und um rechtliche Grundlage für Grünen Pass erweitert

Anschober sieht Kritik in weiten Bereichen berücksichtigt und weist auf zeitliche Befristung der Regelungen hin

Wien (PK) – Wenn gut Ding Weile braucht, dann war die Begutachtungsfrist für die Novellen zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz, zu deren ursprünglichen Fassungen über 35.000 Stellungnahmen im Parlament eingelangt sind, wohl zu kurz angesetzt. So sah das zumindest heute die Opposition im Gesundheitsausschuss, die auch am kurzfristig vorgelegten Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen kein gutes Haar ließ. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) warnte vor einem Überwachungsstaat, da durch den geplanten Grünen Pass die Bewegungsprofile jedes Österreichers und jeder Österreicherin nachvollzogen werden könnten. Überschießende Regelungen und Widersprüche in den Gesetzestexten ortete auch NEOS-Mandatar Gerald Loacker. SPÖ-Vertreter Philip Kucher beklagte vor allem die Vorgangsweise der Regierungsfraktionen, die auch dieses Mal erst kurz vor Beginn der Sitzung einen Abänderungsantrag eingebracht hätten. Es komme einer Verhöhnung der Bevölkerung gleich, wenn wesentliche Teile der Gesetzesvorschläge nicht begutachtet werden, schloss sich auch Verena Nussbaum (SPÖ) der Kritik an.

Der Begutachtungsprozess habe wertvolle Rückmeldungen geliefert, betonte Bundesminister Rudolf Anschober, es seien auch viele Vorschläge eingearbeitet worden. Wesentlich sei, dass nunmehr auch die rechtliche Grundlage für die Einführung des Grünen Passes in Österreich geschaffen werde. Dieser sei angelehnt an den gestrigen Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweiten "grünen digitalen Nachweis", der den freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleisten soll. Der Minister rechnet damit, dass das Dokument ab Mitte April alle Corona-Testergebnisse enthalten wird, ab Juni sollen dann auch die Impfungen aufgenommen werden. Selbstverständlich orientiere man sich bei der Konzeption an der europäischen Gesamtplanung, versicherte er.

Die Änderungen des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes wurden in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen (1324/A). Keine Mehrheit fanden sowohl der von den NEOS eingebrachte Antrag auf Ausschussbegutachtung als auch der Vertagungsantrag der SPÖ.

Weiters standen noch eine Reihe von Oppositionsanträgen zu den Themen Impfen und Testen auf der Tagesordnung, die teils abgelehnt, teils vertagt wurden.

Einige der neuen Regelungen im Detail:

Bei dem v on den Koalitionsparteien vorgelegten Antrag auf Änderung des Epidemie- und des COVID-19-Maßnahmengesetzes geht es unter anderem um die Möglichkeit zur Regelung von Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. Dies kann sich etwa auf die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen, die Anzahl der Personen, eine Anzeige- oder Bewilligungspflicht oder auf bestimmte Personen- oder Berufsgruppen beziehen. Nicht geregelt werden dürfen Zusammenkünfte von "weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten einschließlich sechs minderjähriger Kinder" sowie Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich. Erleichtert wird zudem die Verhängung von Ausgangregelungen, zumal nicht alle im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen ausgeschöpft sein müssen. Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden. Zudem sieht der aktuelle Entwurf eine zeitliche Beschränkung von zehn Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft, der aber ohnehin weiter nicht kontrolliert werden darf. Bei der Bewertung der epidemiologischen Situation wird in Hinkunft auch auf den Durchimpfungsgrad der Bevölkerung und das Auftreten von Virusvarianten abgestellt.

Weiters kann laut COVID-19-Maßnahmengesetz beim Betreten bestimmter Orte die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests sowie das Mitführen des entsprechenden Nachweises als Auflage verordnet werden. Dies gilt auch für Arbeitsorte, "an denen wegen der Art der Tätigkeit und des unmittelbaren physischen Kontakts zu anderen Personen eine erhebliche Gefahr der wechselseitigen Ansteckung" mit dem Coronavirus besteht. Ausnahmen gibt es für Betriebsstätten, Verkehrsmittel oder bestimmte Orte, die zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dienen. Es entfällt weiters die Pflicht, das Tragen einer FFP2-Maske als Alternative zur Testdurchführung vorzuschreiben. Änderungen gibt es bei den Strafrahmen, die etwa im Fall von gewerbsmäßigen organisierten Zusammenkünften, bei denen Untersagungen oder Bewilligungspflichten missachtet werden, Geldstrafen bis zu 30.000 € drohen.

Weiterhin Kritik der Opposition an Vorgangsweise sowie an überschießenden Regelungen

Es sei richtig, dass die Begutachtungszeit kurz bemessen war und dass auch zahlreiche Stellungnahmen eingetroffen seien, räumte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) ein. Inhaltich betrachtet habe es sich jedoch nur um 39 unterschiedliche Stellungnahmen gehandelt. Er denke aber, dass auf den Großteil der Bedenken eingegangen wurde und nun eine gute Lösung vorliege. Als Beispiel nannte er die Verankerung der Regelung von Zusammenkünften im COVID-19-Maßnahmengesetz, wodurch es auch eine zeitliche Befristung gebe. Generell habe es rechtliche Klarstellungen gebraucht, inwieweit der Minister im Rahmen von Verordnungen Einschnitte in das Leben aller BürgerInnen vornehmen könne. Wichtig sei auch, dass zwei neue Kriterien für die Bewertung der epidemiologischen Situation aufgenommen wurden, nämlich der Durchimpfungsgrad sowie neuauftretende Virusvarianten. Schallmeiner verteidigte zudem die gewisse Ausweitung der Berufsgruppentests, die ein ganz wichtiges Instrument beim Aufdecken von Clustern spielen würden.

Die nun im COVID-19-Maßnahmengesetz verankerte Regelung über die Zusammenkünfte sowie die damit verbundene Sunset-Klausel seien schon die einzigen positiven Aspekte der Novellen, urteilte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). Viel zu weitreichend wären hingegen die Regelungen zu den Ausgangssperren, die er grundsätzlich in Frage stellte. Auch die "legistischen Basteleien" hätten wieder zu einigen Widersprüchen im Gesetzestext geführt. Neu aufgenommen – und somit nicht begutachtet – wurden die Grundlagen für die Ausstellung eines geplanten Grünen Impfpasses, wobei die ELGA GmbH erst am 12. März einen Auftrag dazu erhalten hat. Wahrscheinlich habe man den Auftritt vom Bundeskanzler im deutschen Fernsehen abgewartet, wo er schon Werbung für dieses Projekt auf europäischer Ebene gemacht habe, bevor er es im eigenen Land auf die Reihe bekomme habe.

Nach Auffassung von Abgeordneter Dagmar Belakowitsch (FPÖ) komme es durch die Regelungen zu einer Diskriminierung von einzelnen Gruppen. All jene, die am "großen Feldversuch Corona-Impfung" teilnehmen, sollen nun gewisse "Zuckerl" erhalten. Ihr Fraktionskollege Peter Wurm sprach von einer "schlechten Kosmetik", da sich bei den Gesetzen in der Substanz wenig geändert habe. Er könne die zunehmende aggressive Stimmung in der Bevölkerung nachvollziehen, da sich viele Menschen als "Freiwild" fühlten und das Vertrauen in die Politik verloren hätten.

Statt auf ein echtes Krisenmanagement setze die Regierung auf viel PR-Getöse, um von den wahren Problemen abzulenken, beklagte generell Philip Kucher (SPÖ). Es brauche endlich einen klaren Plan aus der Krise, das ständige Auf und Zu schade am allermeisten. Außerdem übte er Kritik daran, dass mit den vorliegenden Gesetzesänderungen zwei Klassen von Menschen und weitreichende Ausnahmen von Beschränkungen für Geimpfte geschaffen werden. Gleichzeitig würden noch immer viele RisikopatientInnen darauf warten, endlich einen Impftermin zu erhalten.  

Abgeordneter Josef Smolle (ÖVP) war der Auffassung, dass die in den Stellungnahmen enthaltenen Kritikpunkte sehr ernst genommen und viele davon in den Entwurf eingearbeitet wurden. Was die Bestimmungen für Zusammenkünfte angeht, so dürfen diese nicht für den privaten Wohnbereich angeordnet werden, stellte er klar. Für wichtig erachtete er die Feststellung, dass Personen, die geimpft sind, eine überstandene Infektion oder das Vorhandensein von Antikörpern nachweisen können, mit Personen mit negativen Testergebnis gleichgestellt werden.

Obwohl die Regierungsfraktionen einen Testzwang immer ausgeschlossen haben, werde er nun de facto eingeführt, meinte Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ). Auch beim Impfen gehe es bedauerlicherweise in diese Richtung. Sie sah es auch nicht ein, warum nun plötzlich der Grüne Pass "en vogue" sei, zumal man den vorhandenen elektronischen Impfpass einfach hätte ausbauen können.

Anschober informiert über technische Umsetzung des Grünen Passes

Bundesminister Rudolf Anschober wiederholte noch einmal die Eckpunkte der Novellen, die von der Regelung der Zusammenkünfte, den Klarstellungen der Betretungsverbote bis hin zu den Korrekturen bei den Ausgangsregelungen reichen. Positiv bewertete der Ressortchef, dass geimpfte, getestete und genesene Personen künftig per Verordnung gleichgestellt werden können, sofern dafür eine gesicherte wissenschaftliche Evidenz vorliege. Wichtig war ihm vor allem, dass mit dem heutigen Beschluss die rechtlichen Vorbereitungen für den sogenannten Grünen Pass in die Wege geleitet wurden. Ziel sei es dabei, dass in Hinkunft neben den Testnachweisen auch die Impfungen aufgenommen werden, was allerdings nur bei einem klaren wissenschaftlichen Nachweis möglich sei. Man arbeite parallel an der technischen Umsetzung, die ELGA GmbH wurde diesbezüglich beauftragt. Neben einem QR-Code müsse aber auch eine analoge Nutzung möglich sein. Bevor es eine Verordnung gebe, werde er sich noch mit DatenschutzexpertInnen austauschen. Auf jeden Fall sollen keine Daten gespeichert werden, merkte er in Richtung FPÖ-Abgeordneter Belakowitsch an.

Bezugskreis für Gratis-Antigentests sowie COVID-19-Tests in Apotheken wird erweitert

Entsprechend zu den bereits beschlossenen Änderungen im ASVG sollen die kostenlosen COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken sowie die dort erhältlichen Gratis-Antigentests zur Eigenanwendung auch jenen Personen zu Gute kommen, die nicht bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert, sondern bei den Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind. Der dadurch entstehende Mehraufwand soll vom Bund ersetzt werden, sieht die von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes vor (1325/A), die mehrheitlich beschlossen wurde. Zusätzlich soll den Rettungs‑ und Krankentransportdiensten ihr COVID-19-bedingter Mehraufwand abgegolten werden. Darunter fallen etwa besondere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen oder zusätzliche Ausgaben aufgrund des Transports von COVID-19-Verdachtsfällen, erläuterte Abgeordnete Alexandra Tanda (ÖVP).

Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) machte erneut darauf aufmerksam, dass auch eine Lösung für die vielen GrenzgängerInnen gefunden werden müsse, die etwa in Deutschland, der Schweiz oder Luxemburg arbeiten. Auch sie hätten ein Recht auf den Bezug von Gratis-Tests, da es sich um eine steuerfinanzierte Maßnahme handle.

Bundesminister Rudolf Anschober teilte dem NEO-Gesundheitssprecher mit, dass es seines Wissens nach in diesem Bereich schon eine Lösung gebe, weil es diesbezügliche Zusagen von privaten Versicherungsgesellschaften gebe.

Gesetzliche Grundlage für Verteilung und Anschaffung von COVID-19-Arzneimitteln durch EU

Auf europäischer Ebene werde derzeit die gemeinschaftliche Beschaffung von Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Patienten im Rahmen von Joint Procurements diskutiert. Dabei handle es sich insbesondere um monoklonale Antikörper. Da im Falle einer Teilnahme Österreichs das Gesundheitsministerium als Vertragspartner fungieren würde, sei es notwendig, eine gesetzliche Grundlage für die Verteilung der auf diesem Wege beschafften Arzneimittel an inländische Rechtsträger oder Einzelpersonen zu schaffen, heißt es in der Begründung des Initiativantrags von ÖVP und Grünen (1407/A), der die Zustimmung aller Fraktionen fand.

SPÖ: Nationaler Pandemieplan muss nun endlich fertiggestellt werden

Nach einem Jahr Corona-Pandemie gebe es noch immer keinen nationalen Pandemieplan, der genaue Handlungsanweisungen für derartige Notsituationen enthält, kritisierte Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ). Er gab zu bedenken, dass in Deutschland bereits im März 2020 ein derartiger Plan um Empfehlungen und Maßnahmen für die Bewältigung des COVID-19-Geschehens ergänzt wurde. Auch in Österreich brauche es dringend einheitliche nationale Richtlinien, an denen sich die betroffenen Behörden im Bund, in den Ländern und Gemeinden orientieren können. Es ergeht daher von Seiten der SPÖ das Ersuchen an den Gesundheitsminister, umgehend bzw. spätestens bis Ende März den nationalen Pandemieplan fertig zu stellen und zu veröffentlichen (1348/A(E)). Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) machte darauf aufmerksam, dass die Arbeiten am Pandemieplan laufen. Dies wurde von Bundesminister Rudolf Anschober bekräftigt, der mit einer Fertigstellung in den nächsten Wochen rechnet. Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Gesundheitsminister soll Anerkennung von Selbsttests als Berufsgruppen- und Zutrittstests prüfen

Für die Anerkennung der Antigen-Tests zur Eigenanwendung als Berufsgruppen- und Zutrittstests plädiert die SPÖ. Durch Testungen direkt vor Ort könnten aufwendige und zeitraubende Besuche von Teststraßen sowie lange Wartezeiten auf Termine in Apotheken vermieden werden, führte etwa Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek ins Treffen. Damit alle Bildungseinrichtungen auch weiterhin offen bleiben können, müsse der Betrieb aber für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestaltet werden. Dazu gehörten auch regelmäßige Tests des gesamten Personals an Schulen und Kindergärten. Der Gesundheitsminister wird daher aufgefordert, den PädagogInnen und BetreuerInnen in allen Bildungseinrichtungen kostenlose Antigen-Tests zur Eigenanwendung zur Verfügung zu stellen und bei Anwendung vor Ort als Berufsgruppentests anzuerkennen (1347/A(E)).

Damit zusammenhängend brachten ÖVP und Grüne einen Antrag ein, in dem der Gesundheitsminister aufgefordert wird, zu prüfen, inwiefern Antigen-Tests zur Eigenanwendung bei Anwendung vor Ort als Berufsgruppentests und als Zutrittstests geeignet sind. Dabei sollen die Erkenntnisse über die Öffnungsschritte in der Modellregion Vorarlberg, die wissenschaftlich begleitet werden, Berücksichtigung finden, erläuterte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne).

Bei der Abstimmung wurden beide Anträge mehrheitlich angenommen. Vertagt wurde hingegen eine Initiative der SPÖ, in der auf die Benachteiligung der rund 300.000 Personen, die sich von ELGA oder dem e-Medikations-Service abgemeldet haben, bei der Ausgabe von kostenlosen Corona-Tests (1406/A(E)). Laut Ralph Schallmeiner (Grüne) werde derzeit an einer Lösung für diese Gruppe gearbeitet.

Abgelehnt wurde ein Antrag der NEOS, der auf eine Ausweitung des Corona-Testangebots und der Etablierung von Anreizsystemen (1305/A(E)) abzielte. Abgeordneter Gerhard Loacker (NEOS) ging davon aus, dass bisher etwa schon zwei Millionen ÖsterreicherInnen eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Die Testung auf Antikörper müsse daher forciert werden. Österreich sei ohnehin schon Testweltmeister, hielt Abgeordnete Alexandra Tanda (ÖVP) dem Antragsteller entgegen. Vertagt wurden weiters die NEOS-Forderungen nach einer gezielten Anwendung von Schnelltestungen (1307/A(E)) sowie nach einem breiteren Einsatz von Gesundheitspersonal bei COVID-19-Testungen (1310/A(E)).

Impfen in der Apotheke, Kritik an Umsetzung der Impfstrategie in den Ländern sowie Diskriminierung von nicht geimpften Personen

Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) schlug in einem weiteren – mehrheitlich vertagten - Entschließungsantrag vor, dass Standardimpfungen wie z.B. gegen FSME oder Influenza in Hinkunft auch in Apotheken erlaubt sein sollen (669/A(E)). Dies wäre aus seiner Sicht ein wichtiger Beitrag, um die laut Schätzungen äußerst niedrige Grippe-Durchimpfungsrate (ca. 10%) in Österreich deutlich zu erhöhen. Auch die Zeitersparnis, die gerade berufstätige Eltern für sich und ihre Kinder dadurch haben würden, spreche für ein rasches Vorgehen.

Scharfe Kritik am Gesundheitsminister üben die NEOS angesichts der mangelhaften Umsetzung der nationalen Impfstrategie in einem weiteren Antrag. Eine aktuelle Auflistung nach Altersgruppen habe gezeigt, dass die einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich vorgehen. Während etwa in Oberösterreich der Anteil der geimpften Personen über 75 Jahre schon 50% betrage, liege der entsprechende Wert in Niederösterreich lediglich bei 19%. Dies sei höchst unerfreulich, da ältere Menschen laut Impfplan priorisiert werden sollten. Der zuständige Minister müsse diese chaotischen Zustände beenden und seiner Aufsichtsfunktion gegenüber den Bundesländern nachkommen und durchgreifen, drängte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS), da gerade in Zeiten knapper Impfstoffressourcen die Risikogruppen Vorrang hätten (1337/A(E)). Außerdem sei es über 80-jährigen Menschen nicht zuzumuten, dass sie sich mittels Zwei-Faktor-Zertifizierung im Internet für einen Impftermin anmelden müssen.

Der Minister habe am Montag in einem Erlass klar zum Ausdruck gebracht, dass die Länder die vorgegebene Impfstrategie umsetzen müssen, stellte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) fest, für ihn sei der Antrag damit erledigt. Bei der Abstimmung fand er nur die Zustimmung der Opposition und blieb somit in der Minderheit.

Schließlich befassten sich die Abgeordneten noch mit einem FPÖ-Antrag, in dem die Freiheitlichen unter dem Titel "Keine Diskriminierung von COVID-19-Ungeimpften" auf den Textlaut der umfassenden Entschließung des Europarats in Sachen COVID-19-Impfstoffe und diesbezügliche ethische, rechtliche und praktische Überlegungen verweisen (1364/A(E)). Diese am 27. Jänner 2021 formulierten Grundsätze, insbesondere im Hinblick auf die Anti-Diskriminierung von ungeimpften Personen, sollten bei allen nationalen Entscheidungen berücksichtigt werden, lautet die freiheitliche Forderung. Der Antrag fand bei der Abstimmung keine Mehrheit. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue