Parlamentskorrespondenz Nr. 340 vom 22.03.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 24. März 2021

Corona-Hilfen für Familien, UG-Novelle, Richtwertmieten, erweitertes Begutachtungsverfahren

Wien (PK) – Zum Auftakt der drei Sitzungstage des Nationalrats werden die Abgeordneten unter anderem über Bildungsthemen wie die UG-Novelle, weitere Corona-Hilfen für Familien, die Aufschiebung der Inflationsanpassung von Richtwert- und Kategoriemieten und die Ausweitung der Stellungnahmemöglichkeit zu Gesetzentwürfen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens beraten. Auch die Einrichtung eines Digitalisierungsfonds zur Anschubfinanzierung von Projekten in der öffentlichen Verwaltung, die Nationale Strategie gegen Antisemitismus, der erste Fortschrittsbericht Österreichs über die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO (SDGs) und verschiedene Bürgeranliegen stehen zur Diskussion.

Aktuelle Stunde

In der um 09.00 Uhr beginnenden Aktuellen Stunde will die FPÖ mit Bundeskanzler Sebastian Kurz über das Thema "Maskenbetrug, Testzwang und Impfdesaster" diskutieren.

Neues Studienrecht bringt Einführung einer Mindeststudienleistung

Erster Tagesordnungspunkt ist eine Novelle des Studienrechts, die  Änderungen im Universitätsgesetz (UG), im Hochschulgesetz (HG), im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, im Fachhochschulgesetz sowie im Privathochschulgesetz beinhaltet. Den wesentlichen Schwerpunkt der UG-Novelle stellt laut den Erläuterungen die Förderung von mehr Verbindlichkeit im Studium dar. Die Maßnahmen sollen eine Steigerung der prüfungsaktiven Studien, eine Verkürzung der Studiendauer von Bachelor- und Diplomstudien sowie die Senkung der Drop-out-Raten von Bachelor- und Diplomstudierenden bewirken.

Als wesentlicher Schritt für den Studienbeginn ist die Einführung einer verpflichtenden Erbringung einer Mindeststudienleistung im Ausmaß von 16 ECTS-Anrechnungspunkten in den ersten vier Semestern eines Studiums vorgesehen. Gleichzeitig sollen jedoch auch die Universitäten und die Pädagogischen Hochschulen dazu verpflichtet werden, die Studierenden so zu unterstützen, dass sie ihr Studium zügig fortführen und beenden können. Für die Studienabschlussphase wird die Möglichkeit geschaffen, dass Universitäten bzw. Hochschulen und Studierende eine Vereinbarung über die Studienleistung ("learning agreement") schließen, um die Studierenden dabei zu unterstützen, das Studium auch tatsächlich zu beenden. Anpassungen im UG und HG sollen ein einheitliches Studienrecht für Lehramtsstudierende an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sicherstellen.

Damit verbunden sieht die Novelle des UG zahlreiche Detailregelungen vor, die die Erbringung und Anerkennung von Prüfungen sowie anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen betreffen. In der Novelle sind auch Maßnahmen gegen das Ghostwriting von wissenschaftlichen Arbeiten vorgesehen. Dieses soll zu einem Verwaltungsstraftatbestand im UG und im HG werden.

Gemeinsam mit der UG-Novelle wird auch eine Regelung zur COVID-19-Pandemie behandelt, die im Wissenschaftsausschuss von ÖVP, Grünen und NEOS eingebracht wurde. Damit wird es Universitäten und Hochschulen ermöglicht, für Präsenz-Lehrveranstaltungen und Aufnahmeprüfungen negative Corona-Tests vorzuschreiben.

Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche Abschlussarbeiten

In Hinblick auf jüngste Plagiatsvorwürfe in Zusammenhang mit wissenschaftlichen Abschlussarbeiten meint die FPÖ eines der Grundprobleme darin zu erkennen, dass die Veröffentlichungspflicht für solche Arbeiten zu wenig präzise geregelt sei. Sie spricht sich daher für eine umfassende Veröffentlichungspflicht für alle wissenschaftlichen Arbeiten aus, die zur Erreichung eines akademischen Grades vorgelegt und positiv beurteilt werden. Der Entschließungsantrag wird voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum finden.

Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes

Durch eine Novelle des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes (HSG) sollen die einzelnen ÖH-Vertretungen die Wahlmöglichkeit erhalten, ob sie weiterhin eine eigene Selbstverwaltungskörperschaft bleiben wollen oder künftig von der Bundes-ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden. Dies soll vor allem kleineren Vertretungen der HochschülerInnenschaft wirtschaftlich helfen.

Neben terminologischen Anpassungen an das neue Privathochschulgesetz und das novellierte Fachhochschulgesetz sind in der Novelle auch datenschutzrechtliche Bestimmungen über Löschfristen enthalten, während postalische Übermittlungspflichten entfallen. Weiters sind wirtschaftliche Adaptierungen sowie eine Neuregelung der "pauschalierten Aufwandsentschädigungen" für Ehrenämter in der ÖH vorgesehen.

Auslaufende Studiengänge

Die FPÖ erinnert in einem im Wissenschaftsausschuss abgelehnten Initiativantrag daran, dass eine Verordnung des Wissenschaftsministers über studienrechtliche Sondervorschriften an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Verlängerung der Auslauffrist von Studiengängen vorsieht, die im Sommersemester 2020 ausgelaufen wären. Die aktuelle Frist endete mit Ende des Wintersemesters 2020/2021. Die einzelnen Universitäten hätten jedoch den Zeitpunkt unterschiedlich festgelegt, bis zu dem Studien in den betreffenden Studienrichtungen tatsächlich beendet werden müssen. Dadurch komme es zu Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen für die Studierenden, beklagt die FPÖ. Die Freiheitlichen möchten deshalb eine gesetzliche Lösung für Studierende herbeiführen, die ein zusätzliches Semester benötigen.

COVID-19-Tests an Hochschulen

Abgelehnt wird im Plenum wahrscheinlich auch ein NEOS-Entschließungsantrag, in dem der Wissenschaftsminister aufgefordert wird, den Hochschulen ausreichende Mittel zur regelmäßigen Durchführung von COVID-19-Tests zur Verfügung zu stellen. Damit soll den Universitäten die Aufnahme des Präsenzbetriebs ermöglicht werden, wenn es epidemiologisch vertretbar und von den Hochschulen gewünscht sei.

Ausbau psychosozialer Unterstützungssysteme im Schulbereich

Die Regierungsfraktionen sprechen sich in einer Entschließung für den Ausbau psychosozialer Unterstützungssysteme im Schulbereich und eine entsprechende Zusammenarbeit des Bundes mit Ländern und Gemeinden aus. Ein vereinfachter Zugang von Kindern und Jugendlichen zu diesen Beratungsangeboten solle geprüft werden.

Seitens der Opposition wurde diese Initiative im Unterrichtsausschuss als Verwässerung des ursprünglichen NEOS-Antrags zu diesem Thema kritisiert. Die NEOS hatten niederschwellige Schulungsangebote beziehungsweise Unterstützungsmaßnahmen für PädagogInnen zur Bewältigung psychischer Probleme von SchülerInnen in Folge der Corona-Krise gefordert. Dieser Antrag wurde im Unterrichtsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen abgelehnt.

Erster SDG-Bericht Österreichs

Einstimmig vom Verfassungsausschuss zur Kenntnis genommen wurde der erste Fortschrittsbericht Österreichs zur Erreichung jener 17 nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs), die die UNO in ihrer Agenda 2030 definiert hat und die von den Mitgliedstaaten bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts erreicht werden sollen. Dazu gehören etwa die Beendigung von Armut, Ernährungssicherheit, hochwertige Bildung, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Verringerung von Ungleichheit, eine widerstandsfähige Infrastruktur und Maßnahmen gegen den Klimawandel, wobei Österreich im Rahmen seiner nationalen Strategie drei inhaltliche Schwerpunktthemen – Digitalisierung, Klimaschutz sowie Frauen, Jugend und Verbesserung der Lebenssituation benachteiligter Gruppen ("Leaving no one behind") – gewählt hat.

Der Bericht macht, mit Stand März 2020, nicht nur die bisher in Österreich erzielten Erfolge sichtbar, sondern zeigt auch einige wunde Punkte auf. So ist etwa der Energieverbrauch zwischen 2010 und 2018 weiter gestiegen und lag konstant über dem angestrebten Energieeffizienzrichtwert. Auch die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen und die Flächennutzung für Bau-, Verkehrs- und Freizeitflächen nahmen weiter zu. Die ÖsterreicherInnen verbrauchen überdies deutlich mehr Rohmaterialien als im EU-Schnitt, ebenso sind die Siedlungsabfälle angewachsen. Auch bei den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen sowie bei der staatlichen Entwicklungshilfe hinkt Österreich hinterher, wie das von der Statistik Austria entwickelte Indikatoren-Set und weitere Vergleiche zeigen. Noch nicht berücksichtigt im Bericht sind die Auswirkungen der Corona-Krise, sie werden sich wohl erheblich auf einige Indikatoren auswirken.

Nationale Strategie gegen Antisemitismus

38 operative Maßnahmen zur Zielerreichung beim Kampf gegen Antisemitismus nennt die österreichische Bundesregierung in ihrer Nationalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Antisemitismus. Der dazu vorgelegte Bericht wurde im Verfassungsausschuss mit breiter Mehrheit zur Kenntnis genommen. Einzig die FPÖ sprach sich dagegen aus: Trotz 100%iger Zustimmung zum Konsens gegen Antisemitismus werden aus ihrer Sicht in der Strategie zu sehr Themen vermengt, etwa im Hinblick auf "Anti-Corona-Demonstrationen" und Antisemitismusvorfälle.

Die Regierung sieht den Kampf gegen Antisemitismus als Beitrag zur Stärkung und zum Schutz der demokratischen Werte und Grundrechte in Europa, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler im Bericht betonen. Die vorgelegte Strategie basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz und umfasst die Bereiche Bildung und Ausbildung, Forschung, Sicherheit und Justiz ebenso wie Integration und die Zivilgesellschaft.

So wird im Bericht etwa darauf hingewiesen, dass Jüdinnen und Juden sowie jüdische Gemeinschaften und Einrichtungen nach wie vor antisemitischen Bedrohungen und Angriffen ausgesetzt sind. Ihrem Schutz will die Bundesregierung daher hohe Bedeutung zumessen. Auch die rechtlichen Herausforderungen durch – vor allem grenzüberschreitende - Hassdelikte im Internet, antisemitische Stereotype unter ZuwanderInnen und viele weitere Punkte werden thematisiert.

Sicherstellung von Meinungsvielfalt auf großen Kommunikationsplattformen

Drei Entschließungsanträge der FPÖ liegen dem Plenum zum Thema Meinungsvielfalt auf Kommunikationsplattformen vor, wobei die Vorberatungen dazu zum einen im Verfassungsausschuss und zum anderen im Menschenrechtsauschuss erfolgten.

So will die FPÖ mit einer Änderung des Staatsgrundgesetzes

die vor kurzem vom Parlament beschlossene Verpflichtung größerer Kommunikationsplattformen, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden bzw. sieben Tagen zu löschen, aushebeln. Es sei problematisch, dass juristisch nicht ausreichend qualifiziertes Personal, das womöglich auch noch in Callcentern im Ausland arbeite, darüber entscheide, was zu löschen sei und was nicht, argumentiert die Oppositionsfraktion.

Konkret hinterfragt wird von der FPÖ in diesem Zusammenhang das von Facebook geplante "Oversight Board", also jenes Gremium, das künftig über umstrittene Facebook-Postings entscheiden soll. Österreichische NutzerInnen dürften nicht "Quasi-Gerichten" unterworfen werden, die selbstständig und willkürlich Menschen- und Grundrechte über Staatsgrenzen und Kulturkreise hinweg interpretieren, warnt sie.

Um zu verhindern, dass im Zweifelsfall zu viel gelöscht wird, was nach Ansicht der FPÖ einer mittelbaren staatlichen Zensur gleichkommt, werden Strafen von bis zu 15 Mio. € für Kommunikationsplattformen angeregt, wenn diese rechtskonforme Beiträge oder Benutzerkonten sperren.

Geht es nach den Ausschussberatungen, wird wohl keiner der drei Anträge im Plenum eine Mehrheit erhalten. So zeigten sich etwa ÖVP und Grüne im Menschenrechtsausschuss überzeugt, dass man mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz auf einem richtigen Weg ist.

200€-Einmalzahlung pro Kind für Sozialhilfehaushalte

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise sollen Familien, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, heuer eine weitere Einmalzahlung in der Höhe von 200 € erhalten. Ein dementsprechender Initiativantrag der Koalitionsparteien wurde im Ausschuss für Familie und Jugend einstimmig angenommen. Zudem sollen 76 Mio. € für besonders vulnerable Personengruppen wie Alleinerziehende sowie zur weiteren Aufstockung des Familienhärteausgleichs zur Verfügung gestellt werden.

Insgesamt 102 Mio. € sollen im COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ferner für FamilienbeihilfebezieherInnen reserviert werden. Wer in den letzten zwölf Monaten zu Unrecht Familienbeihilfe weiterbezogen hat, obwohl der Anspruch inzwischen erloschen ist, soll diese nicht zurückzahlen müssen. Im Ausschuss gab es dafür breite Zustimmung von allen Fraktionen. FPÖ und NEOS kritisieren jedoch die Regelungen bei der Familienbeihilfe, die SPÖ ortet weiterhin Handlungsbedarf bei den Richtlinien des Familienhärtefonds.

Oppositionsparteien fordern Reform des Corona-Familienhärtefonds

SPÖ, FPÖ und NEOS orten Handlungsbedarf beim Corona-Familienhärtefonds. Den Freiheitlichen ist es ein Anliegen, dass jene Familien, die bereits im Jahr 2020 eine Zahlung aus dem Familienhärtefonds erhalten haben, auch heuer wieder um eine Unterstützung ansuchen können sollen. Die NEOS fordern, die Zuwendungen aus dem Corona-Familienhärtefonds bei nachweisbarer Einkommensminderung über die drei Monate hinaus zu verlängern. Für die SPÖ sollen die Richtlinien des Corona-Familienhärteausgleichs dahingehend verändert werden, dass Personen, die innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, ein weiteres Mal Unterstützung durch den Fonds erhalten können. Für die entsprechenden Entschließungsanträge ist aufgrund der Ablehnung von ÖVP und Grünen im Familienausschuss jedoch keine Mehrheit zu erwarten.

Verschiebung der Indexanpassung von Richtwert- und Kategoriemieten

Um eine zusätzliche Belastung zahlreicher MieterInnen in Zeiten der Corona-Pandemie zu vermeiden, soll die heuer fällige Indexanpassung von Richtwert- und Kategoriemieten um ein Jahr auf April 2022 verschoben werden. Dazu liegt ein Drei-Parteien-Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen vor, der im Bautenausschuss auch die Unterstützung der FPÖ fand. Nur die NEOS stimmten gegen die Initiative, sie orten eine reine "Symbolpolitik".

Gemäß den Erläuterungen zum Antrag wird rund eine Million Menschen vom Aussetzen der Indexanpassung profitieren. Zum Ausgleich soll es bei den Richtwertmieten ausnahmsweise zu einer jährlich aufeinanderfolgenden Anpassung in den Jahren 2022 und 2023 kommen. Zudem soll die Wertsicherungsberechnung in ungeminderter Höhe weiterlaufen und von VermieterInnen im Zuge späterer Anpassungen lukriert werden können. Mit dem angenommenen Drei-Parteien-Antrag miterledigt sind drei SPÖ-Vorstöße, die ähnliche Ziele verfolgen.

Petitionen und Bürgerinitiativen

Der Petitionsausschuss hat dem Plenum einen Sammelbericht über den Abschluss der Beratungen zu insgesamt dreizehn Petitionen und acht Bürgerinitiativen vorgelegt. Das Themenspektrum der Forderungen reicht von alternativen Formen der Leistungsbeurteilung in Volkschulen über Corona-Sonderprämien für besonders belastete Berufsgruppen bis hin zu selbstbestimmtem Sterben in Würde. Weitere Bürgeranliegen zielen etwa auf eine Corona-Generalamnestie, die verfassungsrechtliche Verankerung der Freiwilligkeit von Schutzimpfungen, ein Abtreibungsverbot in Österreich und auf die Rettung des Bundesheers ab.

Bericht über die Lage kleiner und mittlerer Unternehmen

Aus dem KMU-Bericht geht hervor, dass sich Österreichs kleine und mittlere Unternehmen vor Ausbruch von der COVID-19-Pandemie sehr gut entwickelt haben. So wurden in der vergangenen Dekade bei den KMUs insgesamt höhere Zuwächse als bei Großunternehmen verzeichnet. Rund 346.200 Unternehmen zählten 2019 zu den Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben mit rund 2,1 Millionen Beschäftigten und rund 53.200 Lehrlingen sowie einer Bruttowertschöpfung von 135 Mrd. € (60% der Gesamtwertschöpfung).

2020 änderte sich die Lage dramatisch. Zwischen Mitte März und Juni 2020 gab es um 23% weniger Neugründungen als im Vergleichszeitraum 2019, wobei zu den am stärksten von der Corona-Pandemie beeinträchtigten Wirtschaftsbereichen die Beherbergung und Gastronomie zählen, wo der Umsatz zwischen Jänner und September 2020 um ein Viertel eingebrochen ist. Auch Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen – hier vor allem Reisebüros und Reiseveranstalter - und der Verkehr sind stark von der Krise betroffen. Die beiden größten Wirtschaftsbereiche Produktion und Handel hätten deutliche Umsatzrückgänge verzeichnet, während die Beschäftigten bislang durch Kurzarbeit weitgehend in den Betrieben gehalten werden konnten. Dennoch könnten einige Wirtschaftsbranchen dem Bericht zufolge zu den "Gewinnern" der Krise gezählt werden, allen voran der Sektor Information und Kommunikation. Laut Bericht hat sich die Digitalisierung als wesentliches Instrument zur Krisenbewältigung herauskristallisiert.

Novellierung des Ziviltechnikergesetzes

Aufgrund eines EuGH-Urteils sollen Anpassungen im Ziviltechnikergesetz vorgenommen werden. Die entsprechende Regierungsvorlage enthält neue Regelungen betreffend die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Ziviltechnikergesellschaften. Künftig müssen demnach statt der bisherigen Mehrheit nur 50 Prozent der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte von Ziviltechnikergesellschaften von berufsbefugten ZiviltechnikerInnen, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Gesellschaften mit ZiviltechnikerInnen gehalten werden.

Mittels Abänderungsantrag stellten ÖVP und Grüne im Wirtschaftsausschuss sicher, dass im Rechtsverkehr deutlich wird, wer an einer Ziviltechnikergesellschaft beteiligt ist – dies auch im Fall der Beteiligung einer interdisziplinären Gesellschaft. Zur Verhinderung eines Absinkens des Ziviltechnikeranteils bei interdisziplinären Gesellschaften auf unter 50 Prozent der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte sollen die Gesellschaftsanteile und Stimmrechte von ZiviltechnikerInnen an allfällig beteiligten Ziviltechnikergesellschaften und interdisziplinären Gesellschaften mit ZiviltechnikerInnen berücksichtigt werden. Das Gesetz wurde im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS angenommen.

Miterledigt mit dem Beschluss wird ein Entschließungsantrag der SPÖ zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von Ziviltechnikergesellschaften.

Verlängerung der Kurzarbeit für Lehrlinge bis 30. Juni

Einstimmigkeit gab es im Ausschuss, was die Verlängerung der Kurzarbeit für Lehrlinge über den 31. März hinaus bis zum 30. Juni 2021 betrifft. Dem Antrag zufolge kann weiterhin mit bis zu 5 Prozent der betrieblich ausgebildeten Lehrlinge (rund 5.000 Personen) gerechnet werden, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.

EU-Anpassung: Verhältnismäßigkeitsprüfung vor neuen Berufsreglementierungen

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie fand im Wirtschaftsausschuss eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung die Mehrheit, wonach bei neuen oder abgeänderten Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung eingeführt werden soll. Damit sollen Schranken bei der Aufnahme und Ausübung reglementierter Tätigkeiten innerhalb der EU abgebaut und ein gemeinsames Verfahren auf Unionsebene geschaffen werden. Im Wesentlichen wird das Prüfungsverfahren konkretisiert, da die Prüfung der Vereinbarkeit von neuen Vorschriften, die die Berufs- und Erwerbsfreiheit einschränken, nach unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen auch bisher geboten war.

Digitalisierungsmaßnahmen der Bundesverwaltung

Mit dem Digitalisierungsfondsgesetz soll ein Digitalisierungsfonds eingerichtet werden, um die Digitalisierung in der Bundesverwaltung voranzutreiben. Dafür werden sowohl 2021 als auch 2022 jeweils Mittel in der Höhe von bis zu 80 Mio. € zur Verfügung stehen. Projekte wie der elektronische Impfpass und der elektronische Schülerausweis fallen beispielsweise unter Digitalisierungsmaßnahmen, führte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck dazu im Ausschuss aus, wo die Vorlage mit den Stimmen der Koalitionsparteien auf Schiene gebracht wurde.

Im Vordergrund stehen demnach Projekte, die zur Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund und zum Ausbau der IT-Services für BürgerInnen und Unternehmen oder zur Optimierung von Verfahrensabläufen beitragen. Die Mittel sollen insbesondere für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung relevanter Projekte zur Verfügung stehen. Eine Verwendung der Mittel zur Bedeckung laufender Betriebskosten sei demnach ausgeschlossen.

Bürokratieabbau durch Anpassungen im Maß- und Eichgesetz

Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie sollen die Definitionen der Basiseinheiten im "Internationalen System für Einheiten im Messwesen" (SI) im Maß- und Eichgesetz an den technischen Fortschritt angepasst werden und so zu einer einheitlichen Anwendung des Internationalen Einheitensystems beitragen. Laut Regierungsvorlage, die im Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen wurde, soll neben redaktionellen Anpassungen klargestellt werden, dass bei Entfall der gesetzlichen Eichpflicht auch keine Eichungen mehr vorzunehmen sind. Weitere Erleichterungen betreffen die Vorschriften bei nicht verzehrbaren Umhüllungen bei Lebensmitteln. Außerdem soll auf eine Weiterführung des Metrologiebeirates verzichtet werden, um überschneidende Kompetenzen zu vermeiden.

Beendigungsabkommen zu Investitionsschiedsklauseln

Zur Umsetzung eines EuGH-Urteils betreffend bilaterale Investitionsschiedsklauseln haben die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss ein zwischen Österreich und der Slowakei abgeschlossenes Beendigungsabkommen einstimmig genehmigt. Von diesem Urteil seien sämtliche in bilateralen Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union enthaltenen Bestimmungen zur Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit betroffen. Neben der vorliegenden Beendigung des einstigen "Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen" soll demnach auch die Beendigung aller weiteren bilateralen Investitionsschutzverträge Österreichs mit EU-Mitgliedstaaten weiterverfolgt werden.

Transparenz in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik

Einhellig stimmten die Abgeordneten im Innenausschuss für einen von den Koalitionsparteien in der Sitzung eingebrachten Entschließungsantrag, der die Erstellung eines Berichtes zur Evaluierung der Transparenz und Veröffentlichung von Daten der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des Innenministeriums zum Ziel hat.

Im ursprünglichen SPÖ-Antrag, zu dem diese Forderung eingebracht wurde, geht es um detaillierte Daten in der Asyl- und Fremdenrechtsstatistik des Innenministeriums. Die SozialdemokratInnen kritisieren, dass wichtige Daten, etwa zu Asylentscheidungen, für eine adäquate Darstellung des österreichischen Asylwesens nicht mehr ausgewiesen und die veröffentlichten Statistiken weit unter dem europäischen Standard liegen würden. Im Sinne der Transparenz fordert sie daher umfassende monatliche Statistiken über sämtliche staatlichen Maßnahmen der Asylbehörden und in Bezug auf die Asylverfahren, konkret zu Dublin-Verfahren und Aberkennungsverfahren, zur Grundversorgung, Flughafenverfahren und Fast-Track-Verfahren.

Ausweitung der Stellungnahmemöglichkeit zu Gesetzentwürfen

Einig sind sich die Parlamentsparteien darüber, das parlamentarische Begutachtungsverfahren zu erweitern. Ab August werden

ExpertInnen und BürgerInnen zu allen Gesetzentwürfen und nicht nur zu Ministerialentwürfen der Regierung Stellungnahmen über die Parlaments-Website abgeben können. Damit werden etwa auch Gesetzesanträge von Abgeordneten, fertige Regierungsvorlagen, Initiativen des Bundesrats und Ausschussanträge einer Begutachtung zugänglich gemacht. Die Abgabe von Stellungnahmen wird solange möglich sein, bis das parlamentarische Verfahren zu Gänze abgeschlossen ist, also der Gesetzentwurf entweder den Bundesrat passiert hat oder in anderer Art und Weise erledigt wurde. Eine ähnliche Regelung wird für Bürgerinitiativen und Petitionen gelten.

Die Einführung des erweiterten Begutachtungsverfahrens wird zudem dazu genutzt, um im Geschäftsordnungsgesetz, im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz sowie im Verwaltungsgerichtshofgesetz einige weitere Adaptierungen vorzunehmen. So ist etwa vorgesehen, die Einkommenskategorien für die Meldung von Einkünften von Abgeordneten abseits des Abgeordnetenbezugs an die Inflation der letzten Jahre anzupassen. Ab dem Meldejahr 2021 werden damit monatliche Einkünfte bis 1.150 € (statt bisher 1.000 €) in die niedrigste Kategorie 1 und Einkünfte über 12.000 € (bisher 10.000 €) in die höchste Kategorie 5 fallen.

In Bezug auf das U-Ausschuss-Verfahren wird unter anderem eine gesetzliche Klarstellung betreffend die Verhängung von Beugestrafen für Auskunftspersonen vorgenommen. Zudem geht es um Gebührenbefreiungen für den Untersuchungsausschuss im Falle von VwGH-Verfahren. Der Unvereinbarkeitsausschuss wird künftig auch formal die Möglichkeit haben, zusätzliche Unterlagen von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten zur Prüfung von Meldungen anzufordern, wenn auf Basis der vorliegenden Informationen Unklarheiten oder Widersprüche bestehen oder sich Lücken ergeben. Das betrifft etwa gemeldete berufliche Tätigkeiten, den Besitz von Firmenanteilen oder Eigentumsverhältnisse.

Da bei Änderungen im Geschäftsordnungsgesetz zwischen Zweiter und Dritter Lesung mindestens 24 Stunden liegen müssen, wird das Gesetzespaket erst am Freitag endgültig beschlossen. (Schluss) gs/keg/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.