Parlamentskorrespondenz Nr. 371 vom 26.03.2021

COVID-19: 2020 gingen 12,2 Mio. € aus dem Krisenbewältigungsfonds an die Justiz

Justizministerium legt Berichte über Ausgaben aus COVID-19-Krisenbewältigungsfonds 2020 und 2021 vor

Wien (PK) - Dem Justizausschuss liegen aktuelle Berichte über Mittel aus dem COVID-19-Kirsenbewältigungsfonds für März bis Dezember 2020 sowie für Jänner bis Dezember 2021 vor.

Dem Bericht des Justizministeriums zufolge wurden im Zeitraum März bis Dezember 2020 vom Bundesministerium für Finanzen im Finanzjahr 2020 für die Justiz Mittelverwendungsüberschreitungsanträge mit Bedeckung aus dem COVID-19-Fonds im Umfang von 12,2256 Mio. € genehmigt. 9,0876 Mio. € hiervon betrafen Maßnahmen für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften und 3,138 Mio. € Maßnahmen für den Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges, insbesondere für die Beschaffung von Schutzausrüstung, so der Bericht. Im Rahmen der Budgetierung für das Finanzjahr 2021 wurden für COVID-19-Maßnahmen der Justiz insgesamt 4,439 Mio. € gebunden.

Im Jänner 2021 erfolgte laut Bericht die Zustimmung des BMF zur Aufhebung dieser Bindung im Ausmaß von 1.077.448,06 €. Auch im Jahr 2021 betreffen die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation in der Justiz vor allem die Beschaffung von Schutzausrüstung. Die Auszahlungen im Jänner 2021 beliefen sich demnach auf 145.597,66 € (III-260 d.B.). Im Februar 2021 betrugen die Auszahlungen – nahezu zur Gänze für FFP2-Masken - 747.142,40 €. Mit Februar 2021 belief sich der Gesamtumfang zur Aufhebung der Bindung auf 1.477.540,06 € (III-272 d.B.).

Im Monat März 2021 erfolgten laut Bericht keine weiteren Anträge auf Aufhebung der Bindung. Die Auszahlungen in diesem Monat betrugen 372.000 € für die Beschaffung von 600.000 Stück FFP2-Masken für die Gerichte und Staatsanwaltschaften (III-293 d.B.).

Im Mai 2021 betrugen die Auszahlungen 628.560,39 €. Das BMF stimmte im Zeitraum Jänner bis Mai 2021 einer Aufhebung der Bindung über insgesamt 3.208.205,60 € zu (III-350 d.B.). Im Juni 2021 betrugen die Auszahlungen 605.876,53 €. In einer Beilage informiert das Justizministerium ab dem Juni-Bericht über die Details zu den zentralen Beschaffungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Bereich der Justiz im Zeitraum seit Jänner 2021 (III-383 d.B.).

Im Juli 2021 beliefen sich die Auszahlungen auf 57.110,21 € (III-397 d.B.), im August 2021 auf 101.947,46 € (III-425 d.B.), womit von Jänner 2021 bis August 2021 gesamt 2.658.234,65 € ausgezahlt wurden. Die Beschaffungen betrafen diverse Schutzausrüstung und Corona-Tests für die nachgeordneten Justizanstalten, Honorare von ÄrztInnen für Impfungen sowie Maßnahmen der Gerichte wie etwa Masken und Tests. Die Auszahlungen für September 2021 betrugen 944.197,76 € (III-448 d.B.). Die entsprechende Beschaffung war zunächst aus dem regulären Budget finanziert worden, nunmehr erfolgte eine Umbuchung zur Bedeckung aus COVID-19-Fondsmitteln. Im Oktober waren es 141.449,07 € an Auszahlungen (III-486 d.B.); der Gesamtstand seit Jänner 2021 belief sich auf rund 3,7 Mio. €. Die Auszahlungen für November 2021 betrugen 132.348,00 € (III-507 d.B.), für Dezember waren es 428.627,35 € (III-529 d.B.). In Summe betrugen die Auszahlungen von Jänner 2021 bis Dezember 2021 rund 4,3 Mio. €. (Schluss) mbu