Parlamentskorrespondenz Nr. 377 vom 26.03.2021

Nationalrat debattiert Volksbegehren "Smoke - NEIN" und "Asyl europagerecht umsetzen"

Einstimmige Kenntnisnahme der Ausschussberichte

Wien (PK) – Zur Debatte standen in der heutigen Sitzung des Nationalrats zwei Volksbegehren, zu denen die Abgeordneten beide Ausschussberichte einstimmig zur Kenntnis nahmen. Das Volksbegehren "Smoke - NEIN" setzt sich für die verfassungsrechtliche Absicherung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie ein. Mit dem Volksbegehren "Asyl europagerecht umsetzen" fordern die InitiatorInnen europaweite Solidarität bei der Flüchtlingsbetreuung.

Gastro-Rauchverbot: Kein Konsens zur verfassungsrechtlichen Verankerung

Für die verfassungsrechtliche Absicherung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie setzte sich das Volksbegehren "Smoke - NEIN" ein, das bundesweit von insgesamt 140.526 Personen unterstützt wurde und bereits im November im Gesundheitsausschuss zur Debatte stand. Den UnterstützerInnen des Volksbegehrens ging es vor allem darum, das ständige Hin und Her in der Debatte über das Rauchen in der Gastronomie zu beenden, zumal ihrer Ansicht nach weder die Alterskontrollen noch die Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche in der Praxis funktioniert haben. Ins Treffen geführt wurde auch der Umstand, dass der Zigarettenkonsum die Hauptursache für frühzeitige Sterblichkeit in den Industrieländern darstellt. Gesundheits-, Jugend- und Arbeitnehmerschutz hätten zudem eindeutig Vorrang vor den Freiheiten der RaucherInnen.

Grundsätzliche Zustimmung für das Anliegen signalisierte weiterhin die SPÖ. Er wäre bereit, eine verfassungsrechtliche Absicherung mitzutragen und unterstütze das Volksbegehren zur Gänze, so Dietmar Keck (SPÖ). "Die Gesundheit der Bevölkerung ist nicht verhandelbar", ergänzte Rudolf Silvan (SPÖ), der sich auch für ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen aussprach. Die Freiheitlichen vertraten eine gegenteilige Ansicht. Die Argumente für ein Rauchverbot hätten sich nicht bewahrheitet, so Peter Wurm (FPÖ). Er stehe für die Freiheit der Gastronomie und der RaucherInnen.

Die ÖVP wiederum hält eine verfassungsmäßige Verankerung des Rauchverbots nicht für notwendig. Die gesundheitlichen Schäden stehen für sie außer Zweifel, so Angela Baumgartner (ÖVP). Aber die bestehenden Regeln seien gut, einfach und wirksam, die Menschen hätten diese bereits akzeptiert. Er könne im Hinblick auf die früheren mehrmaligen Veränderungen zwar grundsätzlich der Idee etwas abgewinnen, die Regelung in den Verfassungsrang zu heben, andererseits gehöre ein Rauchverbot nicht zu einer solchen Stufe von Gesetzen, so Ralph Schallmeiner (Grüne). Das Verbot sei aber richtig und soll jedenfalls bleiben.

Fiona Fiedler (NEOS) meinte, sie könne die InitiatorInnen verstehen, wenn sie das Rauchverbot in der Gastronomie in den Verfassungsrang heben wollen. Zu dem "Hin und Her" mit der Regelung warf sie der ÖVP vor, bei jedem "Schwenk" dabei zu sein.

Die Volksbegehren zeigen, dass Österreich mittlerweile einen Grundkonsens zum Rauchverbot erreicht haben, strich Bundesminister Rudolf Anschober positiv hervor. Die Gastronomie habe es mit unterschiedlichen Vorgaben nicht leicht gehabt. Umso positiver sei mittlerweile festzustellen, dass sie zu 100% die Vorgaben des Nichtraucherschutzes einhalte.

Asyl-Volksbegehren "europarechtlich nicht realisierbar"

Europaweite Solidarität bei der Flüchtlingsbetreuung hat das von 135.087 Personen unterstützte Volksbegehren "Asyl europagerecht umsetzen" zum Ziel. Die UnterstützerInnen sehen Österreich als Netto-Beitragszahler und "humanitären Leistungsträger" im Rahmen der derzeitigen EU-Asylpolitik benachteiligt. Aufgrund der mangelnden Solidarität mehrerer EU-Länder hätte die gerechte örtliche Verteilung von Flüchtlingen bislang nicht funktioniert, außerdem würde Österreich als kleines Land seit Jahren einen hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand bei der Administration des Asylwesens stemmen, wird das Anliegen begründet.

Gefordert wird daher ein "Asyl-Finanzausgleich" sowie ein funktionierendes Management der EU-Außengrenzen, womit sich die UnterstützerInnen indirekt an die EU-Kommission wenden. Damit Österreich keinen überproportionalen finanziellen Aufwand trägt, wird vorgeschlagen, dass jene Asyl-Kosten, die über den EU-Anteil hinausgehen, von den laufenden EU-Beitragszahlungen zweckgebunden abgezogen werden, bis ein EU-weit solidarisches Asylwesen eingerichtet ist.

Eine gerechtere solidarische Verteilung der Kosten würde er zwar befürworten, so Ernst Gödl (ÖVP), zumal Österreich etwa bei der Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger an zweiter Stelle in der EU liege. Einig war er sich aber mit Nurten Yılmaz (SPÖ), Hannes Amesbauer (FPÖ), Georg Bürstmayr (Grüne) und Stephanie Krisper (NEOS) in dem Punkt, dass die Forderungen des Volksbegehrens europarechtlich so nicht umsetzbar seien. Aus Sicht von Yılmaz, die ein gemeinsames solidarisches Asylsystem in Europa befürworten würde, brauche es einen europäischen Solidaritätsfonds, um sicherzustellen, dass ausreichend Mittel vorhanden sind. Gegen eine Rückbehaltung von EU-Mitgliedsbeiträgen sprachen sich Bürstmayr und Krisper aus. Alle ExpertInnen im Ausschuss hätten bestätigt, dass das unionsrechtswidrig wäre, so Bürstmayr.

Amesbauer sieht unter anderem im europäischen Asly- und Migrationspakt manche Punkte zum "hochdramatischen" Nachteil Österreichs, etwa einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus in Form einer "Zwangsverteilung". Ein in der Sitzung eingebrachter FPÖ-Entschließungsantrag für eine Ablehnung der EU-Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl blieb in der Minderheit.

Innenminister Karl Nehammer dankte den InitiatorInnen für das Zeichen der direkten Demokratie und sprach sich insgesamt dafür aus, in der EU-Asylpolitikfrage zuvorderst darüber zu reden, worüber man sich einig sei, um die gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik voranzutreiben. Dazu nannte der Minister die Bereitschaft zur Beschleunigung von Asylverfahren, den EU-Grenzschutzausbau sowie eine effektiv organisierte Rückführung, verbunden mit Rückführungsabkommen. Es gehe hier auch darum, dass die organisierte Kriminalität bzw. das Schlepperwesen seine Geschäftsgrundlage verlieren müsse, so Nehammer. Wogegen er sich definitiv ausspreche, sei das Thema Verteilung über die Hintertür. Es brauche hier eine verpflichtende flexible Solidarität, sodass Mitgliedstaaten nach ihren Möglichkeiten einen Beitrag leisten.

In der Minderheit blieb schließlich auch ein SPÖ-Entschließungsantrag. Die SozialdemokratInnen fordern unter anderem, die Aufnahme von Kindern und minderjährigen Jugendlichen aus den griechischen Flüchtlingslagern als humanitäre Notmaßnahme zu ermöglichen und dies mit den europäischen PartnerInnen zu koordinieren. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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