Parlamentskorrespondenz Nr. 411 vom 07.04.2021

Neu im Justizausschuss

FPÖ tritt gegen "Jungfräulichkeitszertifikate" ein, SPÖ-Antrag betreffend Maßnahmenvollzug

Wien (PK) – Mit einem Entschließungsantrag tritt die FPÖ gegen sogenannte "Jungfräulichkeitszertifikate" als ihnen zufolge islamistische Praxis ein. Die SPÖ fordert aus ihrer Sicht dringend notwendige, grundlegende Verbesserungen im Maßnahmenvollzug.

FPÖ: Bekämpfung der "islamistischen Praxis der Jungfräulichkeitszertifikate"

Die Prozedur der Untersuchung der Jungfräulichkeit bei jugendlichen Frauen und Mädchen sei laut WHO in noch mindestens 20 Ländern an der Tagesordnung, wirft die FPÖ auf. Diese Untersuchung werde von unterschiedlichsten ExpertInnen als grober Verstoß gegen die Frauenrechte sowie als unethisch und unwissenschaftliche Prozedur abgelehnt. Die FPÖ fordert daher von der Bundesregierung, umgehend sowohl auf nationaler, als auch auf EU-, bi- und multilateraler Ebene gegen die ihnen zufolge "islamistische Praxis der Jungfräulichkeitszertifikate" aufzutreten und dem Nationalrat dahingehend eine Regierungsvorlage - angelehnt an eine entsprechende französische Initiative – zuzuleiten (1442/A(E)).

SPÖ: Dringend notwendige grundlegende Verbesserungen im Maßnahmenvollzug

Die SPÖ ortet dringend notwendige grundlegende Verbesserungen im Maßnahmenvollzug und legt einen Entschließungsantrag mit zahlreichen Forderungen vor (1443/A(E)). Seit Jahren werde eine Reform des Maßnahmenvollzugs diskutiert und verlangt, wobei sich der deutliche Schwerpunkt der Reformnotwendigkeit auf den Themenbereich "geistig abnorme Rechtsbrecher" fokussiere. Enthalten sind im Antrag neben den Forderungen aus einem Beschluss des SPÖ-Bundesparteitags 2018 auch jene eines gemeinsamen Antrags von SPÖ, NEOS und "Jetzt" aus dem Jahr 2019. Demnach wurden neben Unterbringung in forensisch-therapeutischen Zentren und ausnahmsweise auch in öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie die Möglichkeit eines ambulanten Vollzugs bei gelinderen Fällen sowie die elektronische Fußfessel beim ambulanten Vollzug und auch nach einer bedingten Entlassung gefordert. Besonders problematisch sei es, wenn sogar die Anzahl der Jugendlichen im Maßnahmenvollzug zunehme. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung die dargestellten Forderungen prüfen und sich bei der Umsetzung in einer Regierungsvorlage besonders an den zitierten Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Maßnahmenvollzug" des Justizministeriums aus dem Jahr 2017 orientieren, so die Forderung.

SPÖ für Verbesserungen für GerichtsdolmetscherInnen

Die SozialdemokratInnen fordern eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für GerichtsdolmetscherInnen. So brauche es unter anderem im Hinblick auf das Tragen der Maske eine fünfzehnminütige Pause bei Verhandlungen bzw. Vernehmungen nach 90 Minuten und eine erhöhte Gebühr. Außerdem sollten GerichtsdolmetscherInnen der SPÖ zufolge etwa auch als systemrelevante Berufsgruppe im Nationalen Impfplan priorisiert berücksichtigt werden (1447/A(E)). (Schluss) mbu