Parlamentskorrespondenz Nr. 414 vom 07.04.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Änderungen im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz sowie in Sozialversicherungsgesetzen, Impfzertifikate, Arzneimittelsicherheit

Wien (PK) – In erster Linie redaktionelle Anpassungen und Änderungen beinhalten vorerst drei Gesetzesinitiativen von ÖVP und Grünen, die dem Gesundheitsausschuss vorgelegt wurden und dort noch mit konkreten Gesetzesinhalten befüllt werden könnten.

Bei den ausschließlich redaktionellen Anpassungen geht es erneut um das Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz (1466/A), weitere redaktionelle Berichtigungen ohne inhaltliche Änderungen werden im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, im Bauern-Sozialversicherungsgesetz sowie im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (1465/A) vorgeschlagen. Eine weitere Gesetzesvorlage zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zielt vor ihrer Behandlung im Gesundheitsausschuss auf eine neutrale Bezeichnung des bzw. der zuständigen Bundesministerin bzw. des zuständigen Bundesministers für Arzneimittelsicherheit ab (1470/A).

Daten aus dem Impfregister für Corona-Impfzertifikate und Verlängerung der COVID-19-Zweckzuschüsse für Länder und Gemeinden

Durch eine Änderung im Gesundheitstelematikgesetz soll ermöglicht werden, dass für die Ausstellung von Impfzertifikaten die im Impfregister gespeicherten Daten verarbeitet werden dürfen (1467/A). Die Zweckzuschüsse aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Länder und Gemeinden für anfallende Kosten zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden zudem von Juni bis September verlängert. Vom Bund abgegolten werden so etwa Kosten für Schutzausrüstungen, Gesundheitsberatungen unter der Rufnummer 1450, für Barackenspitäler und für COVID-19-Tests, wie aus der entsprechenden vorgelegten Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes (1468/A). (Schluss) keg