Parlamentskorrespondenz Nr. 417 vom 08.04.2021

Neu im Finanzausschuss

SPÖ-Initiativen zu steuerlichen Begünstigungen für ArbeitnehmerInnen sowie für bessere Rahmenbedingungen für emissionsfreie Fahrzeuge

Wien (PK) – Geht es nach der SPÖ, soll es coronabedingt zu Änderungen im Einkommenssteuergesetz zur Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für ArbeitnehmerInnen kommen. Zudem fordern die SozialdenmokratInnen bessere Rahmenbedingungen für KleintransporteurInnen, um den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu forcieren.

Steuerliche Begünstigungen für ArbeitnehmerInnen sollen ausgeweitet werden

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise im Jahr 2021 setzt sich die SPÖ für steuerliche Begünstigungen für ArbeitnehmerInnen ein (1434/A). Durch Änderungen im Einkommenssteuergesetz soll es zur Anhebung der steuerfreien Tagesdiäten bei Dienstreisen sowie zu einer Wertanpassung für die steuerfreien Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und –Zuschläge kommen. Außerdem soll die steuerliche Begünstigung von Corona-Prämien in der Höhe von 3.000 € für das Jahr 2021 verlängert werden. Da es sich um vorteilhafte Regelungen für die Steuerpflichtigen handle, sollen diese rückwirkend ab 1.1.2021 in Kraft treten, ist den Erläuterungen des SPÖ-Antrags zu entnehmen.

Bessere Rahmenbedingungen für KleintransporteurInnen zum Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge

Die SPÖ macht darauf aufmerksam, dass durch die ab Mitte 2021 in Kraft tretende NoVA-Novelle künftig auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, wie sie von Kleintransporteurlnnen oder Gewerbetreibenden genutzt werden, steuerpflichtig sind. Ein Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge sei aus umweltpolitischer Sicht schon lange überfällig, unter den derzeit herrschenden Rahmenbedingungen würden jedoch viele UnternehmerInnen den Umstieg auf elektro- oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge nicht schaffen und die NoVA bezahlen müssen. Die SPÖ fordert deshalb, dass zuerst die staatlichen Förderungen derart großzügig bemessen sein müssen, damit die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges als Kleintransporter die Gewerbetreibenden oder TransporteurInnen nicht mehr kostet, als die Anschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor. Zudem müsse die entsprechende Infrastruktur (etwa die Dichte und Qualität öffentlicher Schnellladestationen) bereitgestellt sowie die gewerberechtlichen Probleme für Kleintransporteurlnnen gelöst werden (1408/A(E)). (Schluss) med