Parlamentskorrespondenz Nr. 464 vom 19.04.2021

Neu im Familienausschuss

Anträge zu den Themen Kinderbetreuungsgeld, Familienhärteausgleich und Familienberatungsstellen

Wien (PK) – Auf Verzögerungen bei der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes, auf Probleme bei Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleichsfonds sowie auf die schwierige Situation der Familienberatungsstellen wird in drei Anträgen der Opposition aufmerksam gemacht, die gleichzeitig entsprechende Lösungsvorschläge enthalten.

NEOS: Wartezeit auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes soll verkürzt werden

Probleme bei der Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes orten die NEOS, die auch auf diesbezügliche Kritik von Seiten des Rechnungshofs und der Volksanwaltschaft verweisen (1481/A(E)). Auch medial werde immer wieder davon berichtet, dass Familien oft monatelang auf die Auszahlung warten müssten. Bei grenzüberschreitenden Fällen – ein Elternteil ist in einem anderem EU-Land wohnhaft – seien sogar jahrelange Wartezeiten möglich, zeigt etwa die Volksanwaltschaft auf. Es sei daher aus Sicht der NEOS dringend geboten, die Österreichische Gesundheitskasse anzuweisen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Gründe für vermeidbare Verzögerungen unverzüglich zu identifizieren und entsprechende organisatorische Maßnahmen zur Verkürzung der Erledigungsdauer zu setzen.

SPÖ: Familienhärteausgleich muss alle Betroffenen erreichen

Je länger die Corona-Pandemie dauert, desto prekärer werde die finanzielle Situation vieler Familien, zeigt SPÖ-Mandatarin Petra Wimmer auf (1430/A(E)). Nach einem Jahr Gesundheitskrise würde sich die Zahl jener Eltern mehren, die durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Notsituationen geraten sind.

Der für solche Fälle zur Verfügung stehende Familienhärteausgleichsfonds erreiche jedoch nicht alle Betroffenen, kritisieren die SozialdemokratInnen. So müssten etwa auch geringfügig Beschäftigte und Selbstständige – unabhängig von einem Anspruch auf Leistungen aus dem Härtefonds der Wirtschaftskammer - Zuwendungen erhalten können. Weiters sollten die Richtlinien des Familienhärteausgleichsfonds dahingehend geändert werden, dass bei getrennt lebenden Eltern beide Elternteile Anspruch auf Unterstützung haben, sofern Unterhalt für die Kinder bezahlt wird. Überdies wäre es wichtig, dass Personen, die innerhalb der letzten zwölf Monate mehr als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, ein weiteres Mal um finanzielle Hilfe ansuchen können.

SPÖ warnt vor Überlastung der Familienberatungsstellen und fordert mehr Budget

Besorgt über die finanzielle und personelle Situation der Familienberatungsstellen in Österreich zeigen sich die SPÖ-Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner und Petra Wimmer (1431/A(E)). Nachdem es budgetär bereits im Jahr 2017 zu Kürzungen kam, seien die insgesamt 385 Familienberatungsstellen nach einem Jahr Corona-Pandemie nun am Limit. Der enorm gestiegene Beratungsdruck habe zu einer massiven Überlastung der MitarbeiterInnern geführt. Aus Sicht der SPÖ sei es eine gesellschaftliche Verpflichtung, den negativen psychosozialen Auswirkungen der Pandemie entsprechend entgegenzutreten und mehr Geld für professionelle Familienberatungen bereitzustellen. Die zuständige Ministerin wird daher ersucht, das Budget der Familienberatungsstellen auf 18 Mio. € zu erhöhen und diesen Betrag in den kommenden Jahren budgetär fortzuschreiben. (Schluss) sue