Parlamentskorrespondenz Nr. 465 vom 20.04.2021

Neu im Budgetausschuss

Vorläufiger Jahreserfolg: 2020 - Defizit beträgt 22,5 Mrd. €

2020: 22,5 Mrd. € Nettofinanzierungsbedarf

Wie auch schon im Monatserfolgsbericht Dezember zeigt das Ergebnis 8,4% weniger Einzahlungen und 21,9% höhere Auszahlungen als im Jahr 2019. Nach Bereinigung der COVID-19-Förderungen durch den Krisenbewältigungsfonds errechnete das Finanzministerium für 2020 Einzahlungen von 73,6 Mrd. € und Auszahlungen von 96,1 Mrd. €. Gegenüber dem Bundesvoranschlag verschlechterte sich der Saldo um 1,9 Mrd. €, weil im BVA 2020 auszahlungsseitig bereits 20 Mrd. € für Krisenbewältigungsmaßnahmen berücksichtigt wurden. Tatsächlich waren die Auszahlungen in der Höhe von 96,1 Mrd. € um 17,2 Mrd. € höher als im Erfolg 2019 und um 6,3 Mrd. € niedriger als veranschlagt. Die Einzahlungen sind mit 73,6 Mrd. € im Vergleich zum Erfolg 2019 um 6,7 Mrd. € niedriger und um 8,2 Mrd. € niedriger als im BVA 2020 (56/BA, siehe dazu auch Parlamentskorrespondenz 107/2021).

Aus den geringeren Ein- und höheren Auszahlungen berechnete das Finanzministerium ein Defizit in Höhe von 22,5 Mrd. €. Dieser Nettofinanzierungsbedarf ist um 24 Mrd. € schlechter als 2019. Der Budgetvollzug 2020 stand ganz im Zeichen der massiven budgetären Auswirkungen der COVID-19-Krise, heißt es dazu vom Finanzministerium.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Budgetjahres 2020 haben sich laut Finanzministerium von einer Prognose des realen Wachstums von 1,2% für 2020 im Dezember 2019 auf einen Rückgang des BIP von 6,6% gedreht. Das nominelle BIP lag 2020 um 35,8 Mrd. € niedriger als zur Budgeterstellung angenommen. Die Arbeitslosigkeit stieg von im Dezember 2019 erwarteten 306,1 Tausend arbeitslos gemeldeten Personen im Jahr 2020 auf 409,6 Tausend Personen an.

Der Gesamtstand an Rücklagen nach Zuführung betrug Ende Dezember 2020 16,8 Mrd. €, was eine Erhöhung von 1,4 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr darstellt. Für Forderungen verbuchte das BMF 2020 insgesamt 88,7 Mio. € an Stundungen, Raten, Aussetzungen und Einstellungen der Einziehung, was 0,3% des Forderungsstands des Bundes per 31. Dezember 2019 (28,9 Mrd. €) entspricht. Davon seien Abgabenforderungen nicht umfasst, stellte das Finanzministerium fest. (Schluss) gla