Parlamentskorrespondenz Nr. 486 vom 26.04.2021

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Anpassung des Düngemittelrechts an EU-Vorgaben

Wien (PK) – Das heimische Düngemittelrecht soll an die EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden, um einen reibungslosen Markt mit Düngeprodukten zu gewährleisten. Hauptgesichtspunkt in der dazu im Parlament eingelangten Regierungsvorlage (796 d.B. ) ist die Einrichtung einer notifizierenden Behörde und einer notifizierten Stelle, von denen bewertet wird, ob Düngeprodukte den Anforderungen der EU-Düngemittel-Verordnung entsprechen (CE-Konformitätsbewertung), nicht zuletzt in Hinblick auf den Schutz von Mensch und Tier sowie des Bodens und der Natur. So soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Wiederverwertung von Reststoffen als Düngemittel gefördert werden.

Für die Bewertungsagenden sieht der Gesetzesvorschlag schon bisher mit amtlichen Kontrollen betraute Institutionen vor, das Bundesamt für Ernährungssicherheit, Beschlagnahmen und Strafverfahren (BAES) und die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Der zusätzliche Kostenaufwand im Rahmen der Konformitätsbewertung von jährlich € 73.728 für ein Vollbeschäftigungsäquivalent (VBÄ) soll durch Gebührenvorschreibungen bedeckt werden. Finanzielle Auswirkungen für den Bund werden durch die neuen Kontrollen nicht erwartet. (Schluss) rei