Parlamentskorrespondenz Nr. 550 vom 11.05.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Grüner Pass, Covid-Nachweise, Sommercamps, Pflegepersonal

Wien (PK) – Offene Fragen rund um die Umsetzung des "Grünen Passes", die Beachtung von hohen Datenschutzstandards bei der Überprüfung von Covid-Nachweisen, noch ausständige Rahmenbedingungen für die Abhaltung von Feriencamps oder rechtliche Unklarheiten bezüglich der Abrechnung von Nachtdiensten beim Pflegepersonal stehen im Mittelpunkt von diversen Anträgen der Opposition, die dem Gesundheitsausschuss zugewiesen wurden.

NEOS: Umsetzung des "Grünen Passes" wirft Fragen bezüglich Datenschutz und Anforderungen an Immunitätsnachweise auf

Nach Ansicht der NEOS gibt es rund um die Umsetzung des "Grünen Passes" noch viele offene Fragen (1563/A(E)). Unklar sei nicht nur, wie Nachweise von Geimpften, Getesteten und Genesenen im Detail aussehen müssen und wie diese erbracht werden sollen, sondern auch welche technische Plattform gewählt werde. Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) regt daher an, die für den "Grünen Pass" erforderlichen Daten im System der ELGA GmbH zusammenzuführen, um eine Nachvollziehbarkeit für BürgerInnen zu gewährleisten. Falls dies nicht möglich sei, müssten zumindest mit der elektronischen Gesundheitsakte vergleichbare Sicherheitsstandards eingehalten werden. Probleme orten die NEOS auch bei der Frage der Antikörper-Nachweise, die schon seit einiger Zeit als Eintrittstests anerkannt werden (1564/A(E)). Gesundheitssprecher Gerald Loacker gibt dabei zu bedenken, dass die mit den aktuellen Tests in den Apotheken nachweisbaren IgG- oder IgA-Antikörper keine Antwort auf eine langfristige Immunität geben. Dafür müssten die Proben nach T-Zellen untersucht werden. Es brauche daher eine rechtsverbindliche Grundlage dafür, welche Antikörpertests in welcher Qualität im Rahmen des "Grünen Passes" anerkannt werden und auf welcher Plattform sie eingemeldet werden müssen, lautet die an den Gesundheitsminister gerichtete Forderung.

SPÖ für hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards bei Covid-Nachweisen in Österreich

Damit Reisen ohne Quarantäne wieder möglich ist, sollen den BürgerInnen zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenfreie und EU-konforme Covid-Nachweise in Papierform und digitaler Version zur Verfügung gestellt werden, fordern die SPÖ-Mandatare Philip Kucher und Christian Drobits (1569/A(E)) , die dabei auf die aktuell in der EU geplanten Digital Green Certificates Bezug nehmen. Wesentlich sei dabei aber, dass nicht-nachverfolgbare Systeme eingesetzt werden (privacy-by-design) und dass bei allen IT-Lösungen entsprechend hohe Sicherheits- und Zugriffsstandards wie z.B. beim e-Impfpass zum Tragen kommen. Die Antragsteller geben zu bedenken, dass etwa Nachweise über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung (Genesungsnachweise) hochsensible Gesundheitsdaten darstellen, da leider bei vielen dieser Menschen Langzeitfolgen beobachtet werden können. Es müsse daher sichergestellt werden, dass es bei diesen Personen zu keinen Diskriminierungen (z.B. im Berufsleben) kommt.

NEOS: Sommercamps und Ferienlager 2021 brauchen Planungssicherheit und konkrete Vorgaben

Kinder und Jugendliche leiden nach Ansicht der NEOS besonders stark unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Gerade jetzt sollte daher Sorge dafür getragen werden, dass zumindest in den Sommermonaten ein Ausgleich zum Winter-Lockdown geschaffen und den Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Feriencamps bzw. –lagern flächendeckend ermöglicht wird. Gemeinsame Aktivitäten sowie Spiel und Spaß mit Gleichaltrigen würden für Entlastung sorgen und die so schmerzlich vermissten positiven Erlebnisse wieder zurück in den Alltag der Kinder und Jugendlichen zu bringen. Die für die Ressorts Familie und Soziales zuständigen MinisterInnen werden daher von den AntragstellerInnen ersucht, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen und konkrete Konzepte dafür vorzulegen, wie Sommercamps unter den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen geplant und durchgeführt werden können (1565/A(E)).

SPÖ für Klarstellung der Rechtslage bei Nachtgutstunden für Pflegepersonal

Eine unfaire Behandlung von Pflegepersonal in Bezug auf Gutstunden für Nachtdienste ortet die SPÖ. Sie legt in einem Entschließungsantrag (1579/A(E)) dar, dass mit einer Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz 1992 zwei zusätzliche Stunden Zeitguthaben als Schutzmaßnahme für ArbeitnehmerInnen in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen vorgesehen wurden, wenn diese Nachtdienste unter erschwerten Bedingungen verrichten. Das definierte Abgrenzungskriterium "Pflegestationen in Pflegeeinrichtungen" führe aber zu Problemen in der Praxis. Die SPÖ fordert daher vom Arbeitsminister eine Regierungsvorlage ein, mit der klargestellt wird, dass die Schutzmaßnahmen aus der Nachtschwerarbeitsgesetz-Novelle für das Krankenpflegepersonal auch für das gesamte Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen anzuwenden sind. (Schluss) sue