Parlamentskorrespondenz Nr. 565 vom 12.05.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Änderungen im ASVG und im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz

Wien (PK) – Neben einem neuerlichen Antrag auf Änderung des Epidemie- und COVID-19-Gesetzes (1572/A), der vorerst nur redaktionelle Anpassungen enthält, legen ÖVP und Grüne auch einen Novellierungsvorschlag zum ASVG vor. Darin wird geregelt, dass die Österreichische Gesundheitskasse für die Durchführung der Corona-Impfung und deren Dokumentation ein pauschales Honorar zu bezahlen hat, wofür Mittel aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden. Sollte der Impfstoff in öffentlichen Apotheken bezogen werden, erhalten diese für ihre Leistung 5 € pro Vial (Impffläschen). Diese Bestimmung tritt rückwirkend mit 15. Februar 2021 in Kraft. Weiters wäre vorgesehen, dass im Zuge der Anwendung des GreenCheck der Abruf von Testdaten durch technisch unterstütztes Ablesen der Kennnummern auf der e‑card und die Identifikation per Lichtbild auf der e-card erfolgen kann (1549/A). (Schluss) sue