Parlamentskorrespondenz Nr. 613 vom 21.05.2021

Neu im Verfassungsausschuss

Ministeranklage gegen Finanzminister Blümel, Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Kurz

Verzögerte Aktenlieferungen: Opposition will Finanzminister beim VfGH anklagen

Wien (PK) – Die Opposition spricht sich in einem gemeinsamen Antrag dafür aus, Finanzminister Gernot Blümel wegen der verzögerten Aktenlieferungen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzuklagen (1581/A). Blümel habe durch seine fortgesetzte Weigerung, dem U-Ausschuss die angeforderten Akten vorzulegen, schuldhaft die Verfassung verletzt, machen sie geltend. Zudem stellen SPÖ, FPÖ und NEOS den Verdacht des Amtsmissbrauchs in den Raum.

Blümel hatte die in Rede stehenden E-Mails und Akten dem Untersuchungsausschuss erst nach einem Exekutionsantrag des Verfassungsgerichtshofs übermittelt und gleichzeitig mit der Sicherheitsstufe "geheim" versehen. Ein Teil der Unterlagen wurde mittlerweile aber auch elektronisch – per USB-Stick – übermittelt und herabgestuft.

Der Finanzminister ist – nach Ex-Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck – bereits das dritte Mitglied der türkis-grünen Regierung, gegen das zumindest eine Oppositionspartei eine Ministeranklage mit dem Ziel der Amtsenthebung anstrebt bzw. angestrebt hat. Für eine entsprechende Anklage beim VfGH braucht es einen Mehrheitsbeschluss im Nationalrat.

FPÖ pocht auf Amtsenthebung von Bundeskanzler Kurz

Bereits bei der von der Opposition beantragten Sondersitzung des Nationalrats rund um den Ibiza-Untersuchungsausschuss hat die FPÖ den Rücktritt von Bundeskanzler Sebastian Kurz verlangt. Ein von ihr eingebrachter Misstrauensantrag wurde von den anderen Fraktionen allerdings nicht unterstützt. Nun nehmen Klubobmann Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen einen neuen Anlauf (1624/A(E)).

Anlass für den Misstrauensantrag sind behördliche Ermittlungen gegen Kurz wegen möglicher Falschaussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Dabei geht es insbesondere um die Bestellung von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der ÖBAG. Für die FPÖ ist angesichts der von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gesammelten "Beweise" klar, dass Kurz falsch ausgesagt hat. Ihrer Meinung nach bleibt damit nur die Frage, ob dies vorsätzlich geschehen sei. Disqualifiziert habe sich Kurz aber in jedem Fall, sind sich Kickl und seine FraktionskollegInnen einig. Um den Misstrauensantrag zu untermauern, hat die FPÖ diesem die 58-seitige Sachverhaltsdarstellung der WKStA beigefügt. (Schluss) gs