Parlamentskorrespondenz Nr. 620 vom 26.05.2021

Neu im Landesverteidigungsausschuss

Novelle der Heeresbesoldung soll Miliz attraktiver machen

Wien (PK) – Mit einer Vereinheitlichung der Einsatzbesoldung und einer Freiwilligen- und Kaderausbildungsprämie möchte die Bundesregierung den Milizdienst attraktiver machen und mehr Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren.

An den Eindämmungsmaßnahmen rund um die COVID-19-Krise war das Österreichische Bundesheer im Rahmen von Assistenzeinsätzen maßgeblich beteiligt. Erstmalig in der Zweiten Republik erfolgte die Teilmobilmachung des Bundesheeres. Dabei sind mehrere Problemstellungen zutage getreten, die die Bundesregierung mit der Novelle des Heeresgebührengesetzes und des Heeresdisziplinargesetzes (851 d.B.) nun klären möchte.

SoldatInnen wurden während der Corona-Pandemie im Rahmen verschiedener Wehrdienste zum Assistenzeinsatz herangezogen. Dabei kam zum Vorschein, dass die Höhe der Bezüge im Einsatz zum Teil unterschiedlich waren, obwohl die Betreffenden zum Teil idente Funktionen ausgeübt haben. Mit der Novelle soll nun eine weitgehende Harmonisierung der "Einsatzbesoldung" für Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung erfolgen.

Die Bundesregierung möchte die freiwilligen Meldungen für Milizübungen von Soldaten im Grundwehrdienst heben. Um mehr Grundwehrdiener für den Milizeinsatz zu motivieren, soll daher im Rahmen der Novelle eine Freiwilligenprämie und eine Kaderausbildungsprämie ins Leben gerufen werden. Die Freiwilligenprämie sollen Grundwehrdiener erhalten, die sich zu Milizübungen melden. Wenn diese Soldaten zusätzlich eine Milizkaderausbildung während des Grundwehrdienstes beginnen, sollen sie auch eine Kaderausbildungsprämie erhalten. Die Freiwilligenprämie und die Kaderausbildungsprämie sollen an die Stelle der bisherigen Erfolgsprämie für den erfolgreichen Abschluss der vorbereitenden Milizausbildung treten.

Beim COVID-19-Einsatz hat sich auch gezeigt, dass die dabei eingesetzten Grundwehrdiener oft nur drei Monate militärische Basisausbildung absolvierten. Damit erreichten diese aber nur eingeschränkt die notwendige Qualifizierung für eine Beorderung als MilizsoldatInnen. Künftig sollen nicht mehr Grundwehrdiener, sondern Wehrpflichtige des Milizstandes und Frauen in Milizverwendung lang andauernde Einsätze im Inland bewerkstelligen. Dadurch könnten Grundwehrdienstleistende wieder eine vollständige sechsmonatige militärische Ausbildungszeit erlangen und so auch ausreichend für die Miliz qualifiziert werden. (Schluss) pst