Parlamentskorrespondenz Nr. 636 vom 28.05.2021

Neu im Sozialausschuss

Gesetzesanträge von ÖVP und Grünen in Zusammenhang mit der Corona-Krise

Wien (PK) – ÖVP und Grüne sprechen sich dafür aus, COVID-19-Tests in Betrieben weiterhin zu fördern. Zudem haben sie die Verlängerung einer coronabedingten Sonderbestimmung im Arbeitslosenversicherungsgesetz beantragt. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige. Auch Novellen zum Mutterschutzgesetz, zum Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und zum COVID-19-Gesetz-Armut wurden dem Sozialausschuss zugewiesen.

Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes

Die Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz und zum Arbeitsmarktservicegesetz (1659/A) wurde von den Abgeordneten August Wöginger (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) vorgelegt. Selbständig Erwerbstätigen, die von Betriebsschließungen betroffen sind, soll es damit noch bis Jahresende möglich sein, Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe zu beziehen, auch wenn sie weiterhin in der Pensionsversicherung nach dem GSVG pflichtversichert bleiben. Voraussetzung ist, dass die Erwerbstätigkeit während des Leistungsbezugs eingestellt ist. Zudem wird mit dem Antrag eine legistische Grundlage für eine etwaige Verlängerung bzw. Adaptierung der Corona-Kurzarbeit geschaffen.

Betriebliche Corona-Testungen werden bis Ende September gefördert

Bis Ende September verlängert werden soll das Programm "Betriebliches Testen". Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) haben eine entsprechende Änderung des "Betrieblichen Testungs-Gesetzes" beantragt (1668/A). Betriebliche Corona-Testungen sollen demnach für weitere drei Monate gefördert werden. Für das Förderprogramm stehen laut zugehöriger Verordnung insgesamt bis zu 100 Mio. € zur Verfügung, wobei grundsätzlich nicht nur Beschäftigte, sondern auch KundInnen und andere betriebsfremde Personen getestet werden können. Abgewickelt werden die Förderungen über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Begründet wird die Verlängerung des Förderprogramms damit, dass betriebliche Corona-Testungen ein Teil der österreichischen Impf- und Teststrategie seien und die bestehenden Anreizstrukturen daher aufrecht erhalten werden sollen. Schließlich könne nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, dass die Corona-Pandemie über den Sommer allein durch die Impffortschritte gänzlich unter Kontrolle zu bringen sein werde, heißt es in den Erläuterungen.

Weitere Gesetzesanträge

Weitere Gesetzesanträge der Koalitionsparteien betreffen das Mutterschutzgesetz (1652/A ), das COVID-19-Gesetz-Armut (1661/A ) sowie das Künstler-Sozialversicherungsgesetz und die Überbrückungsfinanzierung für selbständige KünstlerInnen (1664/A ). Sie beinhalten vorerst aber nur redaktionelle Anpassungen. (Schluss) gs