Neu im Innenausschuss
Übereinkommen des Europarats für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und Sportveranstaltungen
Wien (PK) – 1988 ratifizierte Österreich das "Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen" (852 d.B.). Hintergrund für den Abschluss des Übereinkommens war damals die Katastrophe im Brüsseler Heysel-Stadion 1985. Bei dieser starben 39 Menschen durch Ausschreitungen von Hooligans, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen und eine umgestürzte Betonmauer. Das Abkommen ist mittlerweile in die Jahre gekommen.
Künftig soll es durch das neue "Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen" (853 d.B.) ersetzt werden. Dieses wurde an aktuelle Erfordernisse angepasst und hat zum Ziel, ein sicheres, geschütztes und einladendes Umfeld bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen für alle AkteurInnen im Sport – also SportlerInnen, Mitarbeitende und Fans - zu schaffen. Es soll Fußballspiele und andere Sportveranstaltungen ohne Angst vor Gewalttätigkeit, Störungen der öffentlichen Ordnung oder anderen strafbaren Handlungen ermöglichen. Das Übereinkommen sieht unter anderem nationale Koordinierungsstrukturen, Sicherheits- und Notfallpläne, laufenden Kontakt zu Fangruppen und Bevölkerung sowie Sanktionierung von widrigem Verhalten vor. Die verpflichtend vorgesehenen Maßnahmen seien in Österreich bereits weitestgehend umgesetzt worden. (Schluss) pst
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- 852 d.B. - Kündigung des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
- 853 d.B. - Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen