Parlamentskorrespondenz Nr. 646 vom 31.05.2021

Neu im Bautenausschuss

SPÖ-Anträge zu Wärme-, Kälte- und Warmwasserkosten

Wien (PK) – Die Ablesung des Heiz-, Kälte- und Warmwasserverbrauchs steht im Mittelpunkt zweier Entschließungsanträge der SPÖ. Abgeordnete Ruth Becher fordert darin ein "Aufbrechen der Oligopolstellung globaler Ablesekonzerne" und damit verbunden eine Marktliberalisierung. Im Sinne des Umweltschutzes sollten Wassermengenerfassungsgeräte künftig nicht mehr wie derzeit alle fünf, sondern alle zehn Jahre getauscht werden, verlangt die SPÖ.

Aufbrechen der "Oligopolstellung globaler Ablesekonzerne"

Eine "Oligopolstellung globaler Ablesekonzerne" ortet SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher im Bereich der Versorgung, Ablesung und Verrechnung von Heizung, Kälte und Warmwasser. Das Ablesen von Heizungs- und Warmwasserverbrauchswerten sei ein lukrativer Markt, den sich wenige Konzerne derzeit teilen würden. Bei einer vergleichbaren Marktsituation in Deutschland habe das dortige Bundeskartellamt die Strukturmerkmale als auch die Verhaltensweisen der Anbieter in diesem Bereich kritisiert. Diese würden das Ziel haben, KundInnen einen Anbieterwechsel zu erschweren und damit den Wettbewerb zwischen den Anbietern  begrenzen. Für Becher ist es offensichtlich, dass den ÖsterreicherInnen in diesem Bereich Einsparungspotenziale ermöglicht werden könnten. Sie führt dabei als Beispiel eine verlängerte Nutzungsdauer von Messgeräten oder Softwareschnittstellen, die ein anbieterunabhängiges Auslesen von Verbrauchswerten ermöglichen, an.

In ihrem Entschließungsantrag (1588/A(E)) fordert die SPÖ-Abgeordnete die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf, eine Regierungsvorlage zu erstellen, die zu einer Marktliberalisierung im Bereich der Versorgung, Ablesung und Verrechnung von Wärme, Kälte und Warmwasser führt. Ziel müsse sein, den Markt für neue Anbieter zu öffnen, wodurch es zu einer Entkoppelung der Leistung des Installierens und Betreibens von Wärme- und Wassermengenerfassungsgeräten einerseits und dem Auslesen der Verbrauchswerte dieser Geräte andererseits kommt.

Kosten- und Abfallvermeidung bei der Wassermengenerfassung

Ein weiterer Antrag (1589/A(E)) der SPÖ-Abgeordneten Ruth Becher beschäftigt sich ebenfalls mit dem Thema der Erfassung von Heiz- bzw. Kalt- und Warmwasserkosten. Diese würde zu einem Großteil durch Wasser- und Wärmezähler erfolgen, die heute in der Regel auch fernablesbar seien. Diese würden dem Eichgesetz entsprechend derzeit alle fünf Jahre getauscht werden. Dieses kurze Wartungsintervall ist der Abgeordneten zufolge umweltbelastend und kostenintensiv. In anderen Ländern wie in Belgien, Frankreich oder Dänemark würden die Zähler länger – bis zu 16 Jahre – eingesetzt werden.

Im Sinne des Umweltschutzes und der Sparsamkeit fordert die Abgeordnete daher, das österreichische Eichgesetz zu novellieren und eine Eichpflicht bzw. einen Austausch von Wassermengenerfassungsgeräten alle zehn Jahre vorzusehen. (Schluss) pst