Parlamentskorrespondenz Nr. 657 vom 01.06.2021

Neu im Unterrichtsausschuss

Regierungsvorlage zur Überführung von Schulversuchen, Weiterentwicklung von abschließenden Prüfungen und Modernisierung von Lehrplänen

Wien (PK) – Mit einer Novelle mehrerer Gesetze aus dem Schulwesen will die Regierung einige Schulversuche in das Regelschulwesen überführen, abschließende Prüfungen weiterentwickeln, Lehrplanbestimmungen modernisieren, Bestimmungen in zweisprachigen Schulen in Kärnten ändern und einzelne COVID-19-Regelungen verlängern. Die Regierungsvorlage sieht Änderungen im Schulorganisationsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz, im Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, im Land- und fortwirtschaftlichen Bundesschulgesetz, im Schulpflichtgesetz, im Schulzeitgesetz und im Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten vor (862 d.B.).

Schulversuche werden ins Regelschulwesen überführt

Schulversuche sind zeitlich befristet. In der Vergangenheit wurden bereits bewährte Schulversuche in das Regelschulwesen übernommen. Dies soll nun auch mit weiteren Schulversuchen geschehen, führt das Bildungsministerium aus. Konkret geht es um das sogenannte "Schüler-Schüler-Gespräch", das bei abschließenden mündlichen Prüfungen in einer lebenden Fremdsprache als alternative Prüfungsform durchgeführt werden kann. Weiters soll der als Schulversuch geführte Aufbaulehrgang für AbsolventInnen einer Fachschule für pädagogische Assistenzberufe dauerhaft erhalten bleiben.

In Kärnten werden Schulversuche in zweisprachigen Schulen übernommen, wofür das Minderheiten-Schulgesetz geändert werden soll. So können etwa im Lehrplan von Volksschulen mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache die Pflichtgegenstände "Deutsch, Lesen, Schreiben" und "Slowenisch, Lesen, Schreiben" getrennt geführt werden. Außerdem sollen die als Schulversuche geführte zweisprachige einjährige Fachschule und die zweisprachige höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe gesetzlich verankert werden.

Die Übergangsfrist für das Auslaufen von Schulversuchen, die vor dem Bildungsreformgesetz 2017 gestartet wurden, soll um zwei Jahr bis zum 31. August 2027 verlängert werden. Dies sei notwendig, weil aufgrund der COVID-19-Pandemie noch nicht alle nötigen Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen werden konnten, so das Bildungsministerium.

Abschließende Prüfungen sollen weiterentwickelt werden

Bei abschließenden mündlichen Prüfungen soll in Zukunft auch die Leistungsbeurteilung der letzten Schulstufe in die Beurteilung eingerechnet werden können. Bisher war das nur bei schriftlichen Prüfungsgebieten möglich. Der Bildungsminister kann in Zukunft per Verordnung festlegen, in welcher Art und in welchem Umfang die Leistungen der letzten Schulstufe berücksichtigt werden sollen.

Außerdem soll die Möglichkeit, Ausnahmebestimmungen von schulrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu treffen, bis zum Schuljahr 2021/2022 verlängert werden. Dies sei notwendig, weil sonst einige Maßnahmen im folgenden Schuljahr nicht mehr gesetzt werden könnten. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Maßnahmen, wie etwa ortsungebundener Unterricht, weiter genutzt werden müssen, so das Bildungsministerium.

Lehrpläne sollen auf Kompetenzen abzielen

Vor dem Hintergrund der heutigen globalisierten und digitalisierten Wissensgesellschaft wird eine Überarbeitung der Lehrpläne für notwendig erachtet. Zentral ist dabei die Fortsetzung des Wandels vom lehrstofforientierten hin zum kompetenzorientierten Unterricht. Die Lehrpläne sollen daher konkret angeben, an welchen Kompetenzen im Unterricht zu arbeiten ist. Die Kompetenzorientierung wird auf alle Lehrpläne als Möglichkeit ausgeweitet. Die Leistungsbeurteilung soll davon unberührt bleiben. Mit Änderungen von Gegenstandsbezeichnungen und einer Erweiterung der Unterrichtsgegenstände soll aktuellen didaktischen Entwicklungen Rechnung getragen werden.

Weitere Inhalte der Regierungsvorlage sind die Einführung eines Bildungsmonitorings im Land- und fortwirtschaftlichen Bundeschulwesen, wodurch ein entsprechendes Qualitätsmanagement eingerichtet werden soll, und eine Änderung von Fristen zur Schulpflichtmatrik. Damit soll der Bearbeitungszeitraum zur Feststellung von potenziellen Schulpflichtverletzungen verlängert werden. So soll ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um alle als mögliche Schulpflichtverletzungen gemeldeten Fälle zu klären. (Schluss) kar


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