Parlamentskorrespondenz Nr. 671 vom 02.06.2021

Ausschuss für Familie und Jugend spricht sich einstimmig für Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu Eltern-Kind-Pass aus

Zahlreiche Anträge der Opposition zu familien- und jugendpolitischen Themen vertagt oder abgelehnt

Wien (PK) – Nach den Vorstellungen der Koalitionsparteien soll der Mutter-Kind-Pass zu einem Eltern-Kind-Pass, der bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gelten soll, weiterentwickelt werden. Die Abgeordneten haben im Familienausschuss einstimmig eine Entschließung gefasst, wonach sie von der Familienministerin die Umsetzung dieses Projekts erwarten. Ein Antrag der NEOS zum Thema "Eltern-Kind-Pass" gilt mit diesem Beschluss als miterledigt.

Die Fraktionen der Opposition thematisierten in ihren Anträgen die Frage der Unterstützung von Familien vor dem Hintergrund der Belastungen der COVID-19-Pandemie, die durchwegs vertagt wurden. Die SPÖ fordert etwa eine zusätzliche halbjährliche Auszahlung der Familienbeihilfe. SPÖ wie NEOS treten für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ein. Die FPÖ will eine verpflichtende statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Vermeidung von Härtefällen beim Bezug des Familienbonus Plus. FPÖ und NEOS wollen zudem Anpassungen im Kinderbetreuungsgeld. Die SPÖ fordert ein Angebot von Beratungsstellen für LGBTIQ-Jugendliche in ganz Österreich. Zwei Anträge der SPÖ wurden abgelehnt. Sie betreffen die Forderung nach mehr Budget für die Familienberatungsstellen sowie eine bundeseinheitliche Regelung des Kinderschutzes.

ÖVP und Grüne wollen Mutter-Kind-Pass zu einem Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr weiterentwickeln

Der Mutter-Kind-Pass wurde im Jahr 1974 eingeführt und kontinuierlich angepasst, heißt es in einem Antrag von ÖVP und Grünen (1701/A(E)). Allerdings wurden die in den letzten zehn Jahren erarbeiteten Grundlagen zur Weiterentwicklung im Sinne eines modernen evidenzbasierten und bio-psycho-sozialen Ansatzes bislang noch nicht vollständig umgesetzt. Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden daher in Form eines Entschließungsantrags ersucht, den bestehenden Mutter-Kind-Pass zu einem Eltern-Kind-Pass, der bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gelten soll, auszubauen und unter Einbeziehung aller maßgeblichen Stakeholder möglichst rasch umzusetzen. Durch diese auch im Regierungsprogramm enthaltene Maßnahme soll die Prävention- und Gesundheitsförderung in der Schwangerschaft sowie die bestmögliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen vorangetrieben werden.

Zusammen mit diesem Antrag wurde ein Entschließungsantrag der NEOS debattiert, die bereits seit Längerem die Umbenennung des Mutter-Kind-Passes in Eltern-Kind-Pass fordern (1330/A(E)). Anliegen von NEOS-Mandatar Michael Bernhard ist es, damit die essenzielle Rolle des zweiten Elternteils in den ersten Jahren nach der Geburt zum Ausdruck zu bringen. Im Familienausschuss gab Bernhard seiner Freude Ausdruck, dass die Koalition sein Anliegen mit einem Antrag aufgenommen habe, der in die richtige Richtung weise. Er hoffe allerdings, dass die Regierung sich einen ambitionierten Zeitplan setze.

Petra Wimmer (SPÖ) sagte, ihre Fraktion unterstütze das Projekt, wenn es um eine tatsächliche Weiterentwicklung gehe. Der eigentliche Zweck, für die Gesundheit von Mutter und Kind zu sorgen, dürfe aber nicht beeinträchtigt werden. Zudem müsse der Datenschutz gewahrt bleiben. Edith Mühlberghuber (FPÖ) meinte, sie sehe das Projekt positiv, allerdings stelle sich für sie die Frage, welche Verbindlichkeit der Eltern-Kind-Pass haben solle, vor allem bei Angeboten für Jugendliche. Ausschussobmann Norbert Sieber (ÖVP) sagte, auch er freue sich, dass dieses Projekt angegangen werde. Das Grundkonzept des erfolgreichen Mutter-Kind-Passes werde selbstverständlich erhalten bleiben.

Familienministerin Susanne Raab betonte, sie werde die Umsetzung des Auftrags des Nationalrats gerne in die Wege leiten. Die Anregungen der Abgeordneten nehme sie selbstverständlich auf, wolle Details aber nicht vorgreifen, diese sollen von ihrem Ressort grundsätzlich unter Einbeziehung aller Stakeholder erarbeitet werden.

SPÖ-Antrag nach mehr Budget für Familienberatungsstellen findet keine Mehrheit

Besorgt über die finanzielle und personelle Situation der Familienberatungsstellen in Österreich zeigte sich die SPÖ-Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. Die SPÖ verweise daher auf die Sicht von ExpertInnen, wonach es notwendig wäre, das Budget der Familienberatungsstellen auf 18 Mio. € zu erhöhen und diesen Betrag in den kommenden Jahren budgetär fortzuschreiben, sagte die Abgeordnete (1431/A(E)). ÖVP-Abgeordnete Alexandra Tanda hielt ihr entgegen, das Budget der Familienberatung sei bereits deutlich erhöht worden, nämlich um 2,9 Mio. €. Der SPÖ-Antrag wurde nur von den Oppositionsparteien unterstützt und fand damit keine Mehrheit.

SPÖ verlangt Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche angesichts der Pandemiefolgen

Die Corona-Pandemie stelle gerade für junge Menschen eine besondere Herausforderung dar, stellte Abgeordnete Eva Maria Holzleitner (SPÖ) fest. Daher müsse ein umfassender Rettungsschirm entwickelt werden, beginnend mit der Ausarbeitung eines Krisenplans zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Neben Therapie- und Betreuungsplätzen für Kinder und Jugendliche gelte es, Feriencamps, außerschulische Jugendarbeit und ein niederschwelliges Beratungsangebot an Schulen und in der offenen Jugendarbeit zu fördern. Ein inklusiver Jugendgipfel solle außerdem langfristige Strategien entwickeln (1495/A(E)). NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler betonte, auch ihre Fraktion teile diese Forderungen. Abgeordnete Barbara Neßler, die die Vertagung beantragte, verwies auf verschiedene Schritte, die bereits unternommen wurden. Eine wichtige längerfristige Maßnahme müsse auch sein, die Möglichkeit zu Psychotherapie auf Krankenschein anzubieten.

SPÖ für viermalige Verdoppelung der Familienbeihilfe im Zeitraum von zwei Jahren

Erneut vertagt wurde die von SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer und Gabriele Heinisch-Hosek erhobene Forderung, ab Juli 2021 für zwei Jahre eine zusätzliche Familienbeihilfe pro Kind und pro Halbjahr auszubezahlen (1640/A). Die Corona-Pandemie habe viele Familien in finanzielle Notlagen gebracht und Armut verfestigt, gab SPÖ-Mandatarin Wimmer zu bedenken. Joachim Schnabel verwies darauf, dass Familien in der Pandemie bereits vielfach unterstützt wurden.

SPÖ und NEOS treten für Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab 1. Lebensjahr ein

Vertagt wurden je ein Antrag der SPÖ und der NEOS, in dem ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gefordert wird, wobei ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler auf die Kompetenz der Länder in dieser Frage hinwies.

Österreich investiere im internationalen Vergleich viel zu wenig in die Qualität und den Ausbau von Kinderbetreuung und elementarer Bildung, beklagte Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ). Die SPÖ fordert daher ein Bundesrahmengesetz, das einheitliche, hohe Mindeststandards definiert, einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen, kostenfreien Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr sowie die Bereitstellung einer "Vereinbarkeitsmilliarde" (1641/A(E)).

NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard sieht hochwertige Betreuungseinrichtungen für Kinder als einen der Schlüsselfaktoren, um Frauen, aber auch Männern mit Betreuungspflichten zu ermöglichen, am Erwerbsleben teilzunehmen. Neben einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres fordern die NEOS die Erhöhung der Qualitätsstandards im Zuge des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen (951/A(E)).

SPÖ fordert Mittel für Ferienbetreuung zur Entlastung von Familien

Der Befund, wonach fehlende Betreuung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien viele Familien, vor allem jene, in denen beide Elternteile berufstätig sind, vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen stelle, gelte heute immer noch, sagte SPÖ-Abgeordnete Julia Herr. Um alle österreichischen Familien im Bereich der Ferienbetreuung besser unterstützen zu können, müssten die zuständigen MinisterInnen die Voraussetzungen für Angebote im ganzen Bundesgebiet schaffen und den Ländern und Gemeinden langfristig ausreichend finanzielle Mittel zu Verfügung stellen (692/A(E)). Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) verwies auf die Mittel, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt worden seien, um Betreuungsangebote auszuweiten. Die Gemeinden müssten diese Mittel allerdings auch abholen, betonte sie.

SPÖ: Kinderschutzzentren bundesweit koordinieren und finanziell absichern

Schon vor der Pandemie habe sich gezeigt, dass es ungünstig sei, dass die Zuständigkeit für das wichtige Thema "Kinderschutz" nicht auf verschiedene Ministerien, sondern auch die Bundesländer sowie die nachgelagerten Behörden aufgeteilt sei, argumentierte SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer. Die SPÖ beharre daher weiterhin darauf, dass ein bundesweiter gesetzlicher Rahmen, eine einheitlich geregelte Finanzierung sowie eine zentrale Koordinationsstelle für den Kinderschutz dringend notwendig seien (770/A(E)). Während Rosa Ecker (FPÖ) und Fiona Fiedler sich dem Anliegen anschlossen, argumentierte Claudia Plakolm (ÖVP) gegen ihn. Der Bund unterstütze die Länder selbstverständlich, derzeit sei aber an keine Änderung der durch die Verfassung vorgegebenen Kompetenzverteilung gedacht. Auch dieser SPÖ-Antrag fand in der Abstimmung nur Unterstützung der drei Oppositionsfraktionen und wurde damit abgelehnt.

SPÖ drängt auf bundesweites Netz von Anlaufstellen für LGBTIQ-Jugendliche

Die SPÖ-Abgeordneten Eva Maria Holzleitner und Mario Lindner machten im Familienausschuss auf die schwierige Situation von jungen LGBTIQ-Personen aufmerksam. Diese seien von den Auswirkungen der Corona-Krise besonders hart getroffen worden. Studien hätten gezeigt, dass diese Gruppe von Jugendlichen häufiger als andere unter psychosozialen Belastungen, psychischen Erkrankungen und erhöhtem Suizid-Risiko leidet, führte Holzleitner aus. In der Pandemie seien niederschwellige Supportgruppen weggefallen. Ohnehin verfüge Österreich nur über wenige Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für junge LGBTIQ-Personen, wobei die Unterstützungsarbeit vor allem von unterfinanzierten NGOs geleistet werde, sagte die SPÖ-Abgeordnete.

SPÖ-Abgeordneter Lindner appellierte eindringlich an die anderen Fraktionen, sich für einen eigenständigen, zweckgewidmeten Fördertopf einzusetzen, um mindestens eine hauptamtliche Einrichtung für LGBTIQ-Jugendarbeit im Rahmen von Beratungsstellen in jedem Bundesland sicherzustellen (1692/A(E)). Er anerkenne, dass den Familienberatungen zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wurden, dieser reichten aber nicht, da die Situation vieler Jugendlicher unterdessen dramatisch sei. Auch in Wien, wo es an sich ein gutes Angebot an Beratungsstellen gebe, müssten Jugendliche unterdessen Monate auf einen Termin warten, das sei nicht zumutbar. Gerade hier müsse der Slogan "koste es, was es wolle" ernst genommen werden.

Grünen-Abgeordnete Neßler sprach sich für die Vertagung aus, mit dem Argument, die Länder würden vom Bund bereits unterstützt, um eine Beratungsangebot aufzubauen, sie seien daher in die Pflicht zu nehmen. Auch ÖVP-Abgeordneter Lukas Brandweiner verwies auf die Beratungsstellen, die bereits finanziert würden. Auch die ÖVP unterstütze selbstverständlich die Gleichstellung und den Diskriminierungsschutz für LGBTIQ-Personen. NEOS-Abgeordneter Bernhard erwiderte, die Argumentation der Koalition greife nicht, da es um die Forderung nach einem zusätzlichen Topf für einen tatsächlich bisher nicht gedeckten Bedarf gehe. Auch seine Fraktion unterstütze daher das Anliegen, mehr Beratung für LGBTIQ -Jugendliche zu schaffen.

FPÖ drängt auf Verbesserungen beim Familienbonus Plus

Für Anpassungen und Klarstellungen beim Familienbonus Plus setzt sich die freiheitliche Mandatarin Rosa Ecker ein (515/A(E)). Diese grundsätzlich sehr begrüßenswerte Maßnahme komme leider nicht allen zugute. Betroffen seien insbesondere in Trennung lebende bzw. geschiedene Eltern sowie Pflegeeltern, zeigte Ecker anhand von Beispielen auf. Theoretisch sehe das Gesetz zwar Regelungen für diese Familienkonstellationen vor, in der Praxis seien sie aber unzureichend, da die Finanzämter etwa Pflegeeltern gar nicht alle nötigen Auskünfte geben dürften, argumentierte Ecker. Ausschussobmann Norbert Sieber (ÖVP) meinte, es sei noch zu früh, um den Familienbonus Plus, der sich sehr bewährt haben, zu evaluieren. Sollte es tatsächlich gesetzliche Lücken geben, sei er bereit, mit den FamiliensprecherInnen der anderen Fraktionen über Änderungen zu diskutieren und diese auch anzustoßen. Mit diesem expliziten Versprechen beantragte Sieber die Vertagung des Antrags.

FPÖ erneuert Forderung nach verpflichtender statistischer Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen

Eine kontrovers geführte Debatte rief die erneut erhobene Forderung der FPÖ nach einer gesetzlichen Grundlage für eine verpflichtende anonymisierte statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen hervor. FPÖ-Abgeordnete Edith Mühlberghuber hält sie für notwendig, um den betroffenen Frauen bestmöglich helfen bzw. um gezielte Maßnahmen setzen zu können, um die Zahl der ungewollten Schwangerschaften zu senken (1529/A(E)). Während es in Deutschland detaillierte Statistiken über Schwangerschaftsabbrüche gebe, seien in Österreich keinerlei vergleichbare Informationen verfügbar, erklärte sie.

SPÖ-Abgeordnete Eva Maria Holzleitner ortete hingegen die Gefahr, dass bei Nachfragen über Motive eines Abbruchs Druck auf Frauen ausgeübt werden könnte. Die SPÖ verteidige das Recht auf die freie Entscheidung der Frauen, daher lehne sie den Antrag grundsätzlich ab. Ähnlich sah es NEOS-Abgeordneter Bernhard, der den Wert einer statistischen Erhebung bezweifelte. Barbara Neßler (Grüne) wies darauf hin, dass in Österreich Schwangerschaftsabbrüche privat bezahlt werden müssten, daher gebe es auch keine Meldepflicht. ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler beantragte die Vertagung. Seit der Diskussion über den FPÖ-Vorstoß, der bereits einmal abgelehnt vom Nationalrat wurde, habe sich an den Argumenten nichts geändert, argumentierte sie.

FPÖ und NEOS sehen Verbesserungsbedarf beim Kinderbetreuungsgeld

Kritik an den derzeitigen Regelungen des Kinderbetreuungsgeldes sehen FPÖ und NEOS. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bemängelte FPÖ-Abgeordnete Mühlberghuber, dass laut aktueller Rechtslage bereits ein Krankenstand von mehr als 14 Tagen zu einem Anspruchsverlust führe (1702/A(E)). Betroffen davon seien auch werdende Mütter. Um solche Härtefälle in Zukunft zu verhindern, fordere die FPÖ, künftig jene Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wird, in den Erwerbstätigkeitsbegriff für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einzubeziehen, erläuterte die Abgeordnete.

Die NEOS sehen hingegen den nach wie vor geringen Anteil der Männer, die in Österreich in Karenz gehen und Kinderbetreuungsgeld beziehen, als Problem. NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard fordert daher, das Kinderbetreuungsgeldkonto stärker an die individuellen Bedürfnisse von Familien anzupassen (1131/A(E)). Die Möglichkeit, dass jeder Elternteil sich jeweils zwischen der pauschalen oder einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes entscheiden könne, würde einen Anreiz für Väter schaffen, sich aktiver in die Kindererziehung und Betreuungsarbeit einzubringen, zeigte sich NEOS-Familiensprecher Bernhard überzeugt. Aus Sicht von ÖVP-Abgeordnetem Joachim Schnabel nimmt die Ausgestaltung des Kinderbetreuungsgeldes bereits auf individuelle Bedürfnisse Rücksicht. Er beantragte die Vertagung beider Anträge. (Schluss Familienausschuss) sox