Parlamentskorrespondenz Nr. 714 vom 14.06.2021

Neu im Finanzausschuss

Anträge von FPÖ und NEOS zu Kilometergeld, Verlustkompensation sowie Stärkung des Eigenkapitals

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss liegen neue Initiativen der Freiheitlichen und der NEOS vor. Während die FPÖ eine Anhebung des amtlichen Kilometergelds fordert, setzen sich die NEOS für eine Neugestaltung der Verlustkompensation sowie für ein Reformpaket zur Stärkung des Eigenkapitals ein.

FPÖ für Erhöhung des amtlichen Kilometergelds

Die FPÖ kritisiert, dass es seit Jahren zu anhaltenden Kostensteigerungen für AutofahrerInnen kommen würde. So würden etwa auch im heurigen Jahr die KFZ-Steuern (NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer) deutlich ansteigen und die Vignettenpreise jährlich teurer werden. Der ÖAMTC habe etwa bereits im Jahr 2017 berechnet, dass die Fahrzeugkosten seit 2008 eine Steigerung von 15% erfahren hätten. Demgegenüber bleibe jedoch die Höhe des amtlichen Kilometergeldes - eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen – seit Jahren unverändert. Seit 2008 betrage das amtliche Kilometergeld für PKW 0,42 € und für Motorräder 0,24 €. Da die AutofahrerInnen nicht die "Melkkuh der Nation" seien, sei ein Stopp der Belastungen dringend erforderlich, weshalb die freiheitlichen AntragstellerInnen den Finanzminister auffordern, das geltende Kilometergeld für PKW auf 0,52 € anzuheben. Zudem soll sichergestellt werden, dass das Pendlerpauschale auch weiterhin im bisherigen Umfang steuerlich geltend gemacht werden kann und die geplante Ökologisierung des Pendlerpauschales zu keinen sozialen Härtefällen und zu keiner finanziellen Schlechterstellung der Pendlerinnen und Pendler führt (1700/A(E)).

NEOS: "Kieler Modell für betriebliche Stabilisierungshilfen" zur Neugestaltung der Verlustkompensation

Laut den NEOS führt eine "mangelhafte und intransparente Ausgestaltung der coronabedingten Wirtschaftshilfen" zu langen Verzögerungen und einer unbefriedigenden Verteilung der Auszahlungen. Während des Wartens auf eine Antwort der "Blackbox COFAG", hätten etwa viele Unternehmen zusehen müssen, wie ihre Liquidität immer mehr aufgebraucht worden wäre. In einem Entschließungsantrag (1606/A(E)) fordern die NEOS deshalb den Finanzminister auf, ein einheitliches und transparentes Instrument zur weiteren Bewältigung der aktuellen, wie auch zukünftiger Wirtschaftskrisen nach Vorbild des "Kieler Modells für betriebliche Stabilisierungshilfen" einzuführen. Im Vordergrund soll dabei die rasche Stärkung des Eigenkapitals sowie Nichtdiskriminierung und Transparenz stehen. Im Gegensatz zu bestehenden Instrumenten sei dieses Modell nicht an Umsatz oder Fixkosten orientiert, sondern am Betriebsergebnis. Anhand einheitlicher Kriterien soll es so zu keiner Diskriminierung nach Branchen, Größe oder Rechtsform mehr kommen, heißt es im Entschließungsantrag. Eine Verlustkompensation werde nach der Betroffenheit der Branche zentral ermittelt, komplizierte Einzelfallprognosen seien daher nicht mehr erforderlich. Die Endabrechnung könne bei der Erledigung der Steuererklärung erfolgen.

NEOS für Reformpaket zur Stärkung des Eigenkapitals

Um die aktuellen Liquiditätsprobleme der Unternehmen sowie "bestehende strukturelle Schwächen und Fehlanreize" zu beheben, sei ein Bündel von Maßnahmen und neue, rechtliche Rahmenbedingungen nötig, betonen die NEOS in einer weiteren Initiative. Statt den Staat als Gesellschafter in zahllosen Betrieben "ins Boot zu holen", sollten den UnternehmerInnen neue Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um die eigene Finanzierung sicherzustellen. Es brauche einen "Investitionsturbo anstatt eines staatlichen Beteiligungsankers", so die AnragstellerInnen. Die Oppositionspartei fordert daher den Finanzminister auf, gemeinsam mit ExpertInnen, UnternehmerInnen und anderen betroffenen Stakeholdern, ein Reformpaket zur Stärkung des Eigenkapitals von Unternehmen auszuarbeiten. Dieses Paket soll jedenfalls einen KMU-Fonds, die Stärkung des Mezzaninkapitals, die Einführung neuer, internationaler Standards entsprechender Beteiligungsgesellschaften sowie moderne Bestimmungen für eine erleichterte Anteilsübernahme, insbesondere in Form von Mitarbeiterbeteiligungen, enthalten (1616/A(E)). (Schluss) med