Parlamentskorrespondenz Nr. 796 vom 25.06.2021

Neu im Justizausschuss

Regierungsvorlage zum Kartell- und Wettbewerbsrecht

Wien (PK) – Mit einer Regierungsvorlage soll in Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden der Kartellrechtsvollzug weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus soll das Kartellrecht an neuere Entwicklungen im Wirtschaftsleben angepasst, die Wettbewerbskommission gestärkt und die Entscheidungsgrundlagen für die Investitionskontrolle erweitert werden.

Das österreichische Kartellrecht entspreche schon jetzt hohen Standards, die sich am europäischen Kartellrecht orientieren, so die Vorlage zur Änderung des Kartell- und Wettbewerbsrechts (951 d.B.). Umsetzungsbedarf ergebe sich im Wesentlichen aus den Richtlinienbestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder sowie über diesbezügliche Zustellungs- und Vollstreckungshilfe. Überdies enthalte die Richtlinie detaillierte Bestimmungen über Kronzeugenprogramme und mache auch klarere Vorgaben über die Unabhängigkeit beim Vollzug durch nationale Wettbewerbsbehörden.

Die Regelungen zu Geldbußen und Zwangsgelder betreffen neben der Rechtshilfe im Kartellrechtsvollzug und der Vollstreckungshilfe eine Erweiterung der Tatbestände, weiters Sonderbestimmungen für Unternehmensvereinigungen sowie eine Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung.

Erweiterung um typische Tatbestände der Plattformökonomie

Außerdem sollen mit der Novelle über die Richtlinienumsetzung hinausgehende Vorschläge aufgegriffen werden. So soll die demonstrative Aufzählung von Marktmachtkriterien um einige typische Tatbestände der Plattformökonomie erweitert werden, etwa was den Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten betrifft. Klargestellt werden soll im Hinblick auf Vermittler auf mehrseitigen digitalen Märkten auch, dass das Konzept der relativen Marktmacht ein vom Konzept der absoluten Marktmacht unabhängiger Tatbestand ist, was eine Stärkung und Erweiterung des Konzepts der relativen Marktmacht darstelle, so die Erläuterungen.

Neben Erweiterungen des österreichischen Fusionskontrollrechts etwa durch stärkere Berücksichtigung ökonomischer Aspekte soll auch eine effizientere Missbrauchskontrolle von Unternehmen auf mehrseitigen digitalen Märkten geschaffen werden. Eingeführt werden soll außerdem eine - der Vorlage zufolge international übliche - zweite Inlandsumsatzschwelle für die Pflicht zur Anmeldung von Zusammenschlüssen.

Darüber hinaus geht es laut Vorlage um Rechtssicherheit für unternehmerische Kooperationen zugunsten nachhaltiger Vereinbarungen. Der Entwurf erweitere die allgemeine Ausnahmebestimmung vom nationalen Kartellverbot dahingehend, dass bei Effizienzgewinnen aufgrund unternehmerischer Absprachen zu Gunsten einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft eine angemessene Beteiligung der Verbraucher anzunehmen ist.

Außerdem komme es zu einer Aufwertung der Wettbewerbskommission durch Einbeziehung bei der Amtshilfe sowie zu einer Stärkung ihrer Unabhängigkeit und einer Erweiterung ihrer Mitwirkungsbefugnisse in Angelegenheiten der Zusammenschlusskontrolle. Die Investitionskontrolle soll durch Weiterleitung von Zusammenschlussanmeldungen von der Bundeswettbewerbsbehörde an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gestärkt werden. (Schluss) mbu