Parlamentskorrespondenz Nr. 843 vom 05.07.2021

Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juli 2021

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, Anti-Terror-Paket, Corona-Maßnahmen, Gesetzespakete zu Insolvenzrecht, Gewährleistungsrecht, Wohnpaket

Wien (PK) – Der Nationalrat tritt am 7. und 8. Juli zu seinen nächsten Sitzungen zusammen. Es sind dies die letzten Sitzungen vor Tagungsende, dementsprechend dicht ist das Programm. So stehen mehr als 30 Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung.

Nach einer Aktuellen Stunde zu den Kosten der Corona-Krise diskutieren die Abgeordneten im Plenum am Mittwoch über das sogenannte Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, das auf ein neues Förderregime für Ökostrom abzielt. Es kann aufgrund der notwendigen Zweidrittelmehrheit aber nur beschlossen werden, wenn es gelingt, die SPÖ ins Boot zu holen. Beschlossen werden soll an diesem Tag auch das von der Bunderegierung vorgelegte Anti-Terror-Paket, das unter anderem Änderungen im Strafrecht, in der Strafprozessordnung, im Symbole-Gesetz und im Staatsbürgerschaftsgesetz vorsieht.

In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist unter anderem geplant, bis Ende 2023 24 Mio. € bereitzustellen, um Delogierungen aufgrund nicht beglichener Mietrückstände zu verhindern.

Freigegeben hat darüber hinaus der Justizausschusses drei umfangreiche Gesetzespakete, die das Insolvenzrecht, das Kartell- und Wettbewerbsrecht und das Gewährleistungsrecht betreffen.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung am 7. Juli beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die SPÖ darüber diskutieren will, wer die Kosten der Corona-Krise zahlt.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz soll Energiewende beschleunigen

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und begleitenden Gesetzesnovellen soll die Ökostromförderung auf neue Beine gestellt werden. Ziel ist es, den heimischen Stromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen abzudecken und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Dazu sind auch zahlreiche weitere Maßnahmen geplant.

Konkret ist vorgesehen, in den kommenden Jahren bis zu 1 Mrd. € pro Jahr an Förderungen bereitzustellen. Damit soll die Nutzung von Wasserkraft, Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Biogas zur Energiegewinnung forciert werden, wobei neben einem an den verschiedenen Energieträgern ausgerichteten Marktprämienmodell auch Investitionszuschüsse, etwa für die Umrüstung von Anlagen oder die Erweiterung von Stromspeichern, in Aussicht genommen sind. Zudem ist geplant, auch erneuerbares Gas und Wasserstoff in das Förderregime aufzunehmen und innovative Ansätze durch regulatorische Freiräume ("Sandboxes") zu fördern. Bestimmte Projekte wie Wasserkraftwerke an wertvollen Gewässerstrecken mit sehr gutem ökologischen Zustand sind allerdings von Förderungen ausgeschlossen.

Geschaffen werden mit der Sammelnovelle darüber hinaus gesetzliche Grundlagen für private – nicht vorrangig gewinnorientierte – Energiegemeinschaften. Damit will die Regierung Privathaushalte und kleine Betriebe motivieren, selbst Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen und zu begünstigten Konditionen mit anderen Teilnehmern der Gemeinschaft zu teilen. Ebenso gehören die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans, die Überarbeitung der Herkunftskennzeichnung für Strom und Gas, die Einrichtung einer EAG-Förderabwicklungsstelle, ein vereinfachter Netzzugang für Ökostromanlagen sowie die Vorschreibung eines "Dekarbonisierungspfads" zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie bzw. von Abwärme im Bereich der Fernwärme- und Fernkälteversorgung zum umfangreichen Paket. Änderungen gibt es auch beim weiterhin von der E-Control zu führenden Ladestellenverzeichnis für E-Fahrzeuge.

Für einen Beschluss des Gesetzespakets braucht es im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Die Koalitionsparteien verhandeln daher intensiv mit der SPÖ und haben für das Plenum einen Abänderungsantrag in Aussicht gestellt. Der SPÖ geht es unter anderem um eine soziale Treffsicherheit bei der Aufbringung der Fördermittel – sie wehren sich gegen eine übermäßige Belastung kleiner Haushalte. Bereits grundsätzliche Zustimmung zum Gesetzespaket signalisiert haben die NEOS, die FPÖ will ihr Stimmverhalten vom endgültigen Verhandlungsergebnis abhängig machen.

Mit dem Gesetzespaket mit zur Diskussion steht auch eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz, die derzeit noch ohne konkreten Inhalt ist. Laut Grünen wird darüber verhandelt, die Fernwärmeförderung in das Umweltförderungsgesetz zu integrieren.

Novelle zum Islamgesetz soll mehr Transparenz bringen

Ziel einer von der Regierung vorgeschlagenen Novelle zum Islamgesetz ist es unter anderem, die Transparenz in Bezug auf die finanzielle Gebarung islamischer Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden sowie hinsichtlich ihrer Organisationsstrukturen zu erhöhen und so bestehende Bestimmungen wie das Verbot der Auslandsfinanzierung leichter kontrollieren zu können. Zudem sollen innerislamische Einrichtungen wie Moscheegemeinden im Falle von Gesetzesverstößen künftig einfacher geschlossen werden können. Die Gesetzesvorlage hat im Verfassungsausschuss breite Zustimmung bekommen, nur die FPÖ stimmte dagegen, weil sie die Bestimmungen für unzureichend hält.

Konkret sind künftig nicht nur die islamischen Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden verpflichtet, regelmäßig Rechnungsabschlüsse und Finanzunterlagen vorzulegen, sondern auch Unterstützungs- und Hilfsvereine. Damit soll eine Umgehung des Auslandsfinanzierungsverbots verhindert werden. Zudem müssen dem Bundeskanzleramt künftig sämtliche Einrichtungen der islamischen Religionsgesellschaften und Kultusgemeinden sowie deren FunktionsträgerInnen inklusive Gast-Imame bekanntgegeben werden. Derzeit sei nicht immer hinreichend klar, wer Teil einer islamischen Religionsgesellschaft oder eine davon unabhängige Rechtsperson ist, wird dieser Schritt begründet. Auch hält es die für Kultusfragen zuständige Ministerin wichtig zu wissen, wenn radikale Imame aus dem Ausland nach Österreich kommen und hier predigen.

In Ausnahmefällen soll das Bundeskanzleramt die öffentlich-rechtliche Rechtspersönlichkeit von innerreligiösen Einrichtungen künftig direkt aufheben können. Ein Umweg über die Religionsgesellschaft mit der Aufforderung, beanstandete Missstände abzustellen, ist nicht mehr zwingend. Weitere Punkte des Gesetzentwurfs betreffen die Aufhebung der Beschränkung der theologischen Islam-Ausbildung auf die Universität Wien sowie eine allgemeine Verbesserung der interministeriellen Koordination und Kommunikation in Kultussachen.

Terror-Bekämpfungs-Gesetz

Die Regierungsvorlage mit einem Terror-Bekämpfungs-Gesetz samt Änderungen in verschiedenen Materien ist Teil des aktuellen Anti-Terror-Pakets der Bundesregierung. Justizministerin Alma Zadić kündigte darüber hinaus im Justizausschuss ein zweites Anti-Terror-Paket an.

Der Entwurf des Terror-Bekämpfungs-Gesetzes konzentriert sich im Bereich der Justiz insbesondere darauf, die gerichtliche Überwachung terroristischer StraftäterInnen während des Vollzugs und nach bedingter Entlassung – auch mit elektronischer Überwachung von Weisungen - zu intensivieren und Prävention und Deradikalisierungsmaßnahmen zu verbessern. Darüber hinaus sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter bekämpft werden können. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche soll der Tatbestand der Geldwäscherei neu gefasst und ein neuer Erschwerungsgrund in das StGB eingeführt werden.

Zudem soll der Vorlage zufolge religiös motivierter Extremismus bekämpft werden können. Konkret sollen im Strafgesetzbuch ein neuer Erschwerungsgrund der religiös motivierten extremistischen Begehung sowie ein neuer Straftatbestand gegen religiös motivierte extremistische Bewegungen eingeführt werden. Der Straftatbestand will dem Entwurf zufolge Verbindungen erfassen, die etwa eine ausschließlich religiös begründete Gesellschafts- und Staatsordnung – mit gesetzwidrigen Mitteln – anstreben und diese anstelle der demokratischen rechtsstaatlichen Grundordnung der Republik setzen wollen.

Auf bedingt zu entlassende verurteilte StraftäterInnen soll künftig mittels Weisungen unter anderem auf eine Distanzierung des Täters von einem Umfeld hingewirkt werden können, das zur Radikalisierung beigetragen hat, beispielsweise radikal-salafistische Bewegungen und Bethäuser. Fallkonferenzen sollen dazu dienen, das Verhalten des Rechtsbrechers während gerichtlicher Aufsicht beurteilen zu können und jene Maßnahmen festzulegen, um die Einhaltung von Weisungen sicherzustellen sowie den Verurteilten von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten.

Um Fach- und Spezialwissen innerhalb der Gerichte entsprechend zu bündeln, sollen Sonderabteilungen für Verfahren wegen terroristischer Straftaten geschaffen werden. Laut den Erläuterungen wird mit dieser Maßnahme der Zielsetzung einer verstärkten Terrorismusbekämpfung im Sinne einer Qualitätssteigerung durch das Bündeln von Kompetenzen Rechnung getragen.

Abgelehnt wurde im Justizausschuss ein Initiativantrag der FPÖ, der im Strafgesetzbuch auf einen Erschwerungsgrund für kriminelle MigrantInnen abzielt. Ein solcher finde sich bloß deshalb nicht darunter, weil der Gesetzgeber davon ausgegangen sei, dass die Maßnahmen des Fremdenpolizeigesetzes ausreichen, um Missbräuche des Gastrechts zu sanktionieren. Vor allem bedingt durch Bindungen an völkerrechtliche Verträge seien aber oftmals angemessene Reaktionen - wie etwa Abschiebungen - auf Rechtsbrüche von straffällig gewordenen MigrantInnen rechtlich unzulässig, so die Erläuterungen.

Entzug der Staatsbürgerschaft und des Führerscheins, Verbot von Symbolen

Novelliert werden sollen im Rahmen des Anti-Terror-Pakets auch das Staatsbürgerschaftsgesetz und das Symbole-Gesetz. Personen, die nach einem der Terrorparagraphen des Strafgesetzbuchs verurteilt werden, droht demnach künftig der Entzug der Staatsbürgerschaft, sofern sie dadurch nicht staatenlos werden und das Verfahren mit einer unbedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafe beendet wurde. Umfasst sind dabei nicht nur Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten, sondern etwa auch wegen Terrorismusfinanzierung, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der Aufforderung zu einer terroristischen Straftat oder Reisen zu terroristischen Zwecken. Derzeit müssen DoppelstaatsbürgerInnen nur dann mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft rechnen, wenn sie im Ausland für eine bewaffnete Gruppe kämpfen.

Mit der Erweiterung des Symbole-Gesetzes wird auch das Darstellen, Tragen, Verbreiten und Verwendung von Symbolen der rechtsextrem orientierten Identitären Bewegung Österreich (IBÖ), der Gruppierung Die Österreicher (DO5), der sunnitisch-islamistischen Hizb ut-Tahrir (HuT), der dschihadistisch-islamistischen Gruppierung Kaukasus-Emirat sowie der marxistisch-leninistischen Revolutionären Volksbefreiungspartei bzw. -front (DHKP-C) verboten. Zudem soll die gesamte Hisbollah vom Verwendungsverbot umfasst sein und nicht nur wie derzeit deren militärischer Arm.

Wer nach einem Terrorparagraphen verurteilt wurde, könnte künftig außerdem den Führerschein verlieren, und zwar unabhängig von der Strafhöhe. Die Maßnahme knüpft an ähnliche bereits geltende Bestimmungen an, so droht etwa auch bei Straftaten wie erpresserischer Entführung oder schwerem Raub ein Führerscheinentzug.

Homeoffice und Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst

Eine von der Regierung vorgeschlagene Dienstrechts-Novelle sieht vor, die Homeoffice-Regelungen im Bundesdienst zu adaptieren. Insbesondere soll es künftig möglich sein, in beiderseitigem Einvernehmen von der Vorgabe abzuweichen, dass der Dienstgeber die für Telearbeit notwendigen technischen Arbeitsmittel bereitzustellen hat. Für solche Fälle soll demnach eine Aufwandsentschädigung gebühren. Analog zur Regelung in der Privatwirtschaft wird außerdem im Bundesbedienstetenschutzgesetz klargestellt, dass ArbeitsinspektorInnen nicht berechtigt sind, Wohnungen von Bediensteten im Homeoffice zu betreten. Sie können den Arbeitsplatz aber auf Wunsch des Beschäftigten besichtigen.

Um Nachbesetzungen zu beschleunigen, ist eine Änderung des Ausschreibungsgesetzes vorgesehen. Künftig müssen frei gewordene bzw. neue Planstellen im Bundesdienst nicht mehr zunächst ressortintern bzw. bundesintern ausgeschrieben werden, bevor eine externe Suche nach geeigneten BewerberInnen erfolgt. Die Entscheidung soll künftig vielmehr der jeweiligen Dienststelle überlassen bleiben.

Community Nurses

Mit der von ÖVP und Grünen beantragten Novelle zum Bundespflegegeldgesetz wird eine rechtliche Grundlage für die Förderung innovativer Projekte im Bereich der Pflege durch das Sozialministerium geschaffen. Im Fokus haben die Abgeordneten dabei insbesonders die Etablierung von sogenannten Community Nurses, die in Gemeinden als zentrale Ansprechpersonen in allen Bereichen der Pflege zur Verfügung stehen sollen. Wichtig ist den Abgeordneten, dass die geförderten Projekte bestehende Angebote ergänzen und nicht ersetzen.

Wie Sozialminister Wolfgang Mückstein im Ausschuss erklärte, sind rund 150 Community Nurses geplant, die auch aus Mitteln des EU-Wiederaufbaufonds finanziert werden können. Als weiteres Projekt kündigte er die Etablierung sogenannter School Nurses an, die die Arbeit von SchulärztInnen in vielen Bereichen ergänzen sollen.

Einrichtung einer Genossenschaft für Pflege und Betreuung

Schon einmal hat der Nationalrat einen Entschließungsantrag der FPÖ abgelehnt, der auf die Einrichtung einer bundesweiten Genossenschaft für Pflege und Betreuung abzielte. Man wolle über sämtliche Reformvorschläge in Sachen Pflege in der vom Gesundheitsministerium eingerichteten Task Force diskutieren und keine Einzelmaßnahmen herausgreifen, lautete damals die Begründung der Regierungsparteien. Nun liegt ein neuerlicher, wortidenter Antrag der FPÖ vor, der wohl ebenfalls kaum Chance auf Zustimmung hat.

Nach Vorstellung der FPÖ könnte die Genossenschaft PflegerInnen und BetreuerInnen beschäftigen und den Pflegebedürftigen zur Verfügung stellen. Ebenso könnte sie Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen organisieren.

Sicherheitsnetz für Freiwilligendienst im Ausland

Im vergangenen Jahr hat der Nationalrat eine Notfallregel für jene Jugendlichen beschlossen, die einen Freiwilligendienst im Ausland wie ein Soziales Jahr oder einen Gedenkdienst aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig beenden mussten bzw. müssen. Betroffenen TeilnehmerInnen ist es seither möglich, ihren Auslandsdienst im Inland fortzuführen, wenn dies aufgrund von "Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs und außerordentlichen Notständen" erforderlich ist. Damit will man zum einen verhindern, dass Familienbeihilfe bei Unterschreitung der 6-monatigen Mindestlaufzeit des Auslandsdienstes zurückgezahlt werden muss, und zum anderen die Anrechenbarkeit des Freiwilligendienstes als Zivildienst wahren. Dieses Sicherheitsnetz soll nun einem Gesetzesantrag der Koalitionsparteien zufolge bis Ende Dezember 2022 verlängert werden. Gleichzeitig soll festgelegt werden, dass geänderte Einsatzvereinbarungen der Zustimmung des Sozialministers bedürfen.

Begründet wird der vom Sozialausschuss einstimmig gebilligte Antrag mit der weltweit nach wie vor unsicheren Pandemielage. Zudem werde die Planungssicherheit sowohl für Trägerorganisationen als auch für interessierte Jugendliche erhöht, machen ÖVP und Grüne geltend.

Wohnpaket gegen Delogierungen

Breiten Konsens gab es im Sozialausschuss auch in Bezug auf eine Novelle zum COVID-19-Gesetz-Armut, deren Ziel es ist, Delogierungen von MieterInnen zu verhindern, die infolge der Corona-Krise Mietrückstände aufgebaut haben. Für entsprechende Projekte sollen in den Jahren 2021, 2022 und 2023 bis zu 24 Mio. € bereitgestellt werden. Das Geld soll zum einen für Beratungen zur Verfügung stehen, es sollen aber auch Mietrückstände samt angefallener Nebenkosten, wie etwa Gerichtskosten, beglichen werden können, wenn die MieterInnen dazu nicht in der Lage sind und ihnen deshalb eine Delogierung droht.

In den Erläuterungen zur Novelle verweisen ÖVP und Grüne auf Warnungen von ExpertInnen, wonach infolge des Auslaufens der im vergangenen Jahr beschlossenen Mietstundungen ein starker Anstieg von Räumungsklagen droht. Die genauen Förderrichtlinien und Auszahlungsmodalitäten sollen von Sozialminister Mückstein im Einvernehmen mit Finanzminister Gernot Blümel festgelegt werden. Ausdrücklich ausgenommen sind Geschäftsraummieten.

Das Vorhaben wird grundsätzlich auch von der Opposition begrüßt. Aufgrund der kurzfristigen Vorlage stimmten die NEOS im Ausschuss allerdings vorerst gegen die Initiative. Die drei Oppositionsparteien sehen außerdem noch Nachbesserungsbedarf, was den Adressatenkreis des Gesetzes betrifft.

Änderung der Sozialhilfegesetze der Länder

Erneut ablehnen wird der Nationalrat wohl einen Entschließungsantrag der FPÖ zum Thema Sozialhilfe. Die Freiheitlichen pochen weiter drauf, dass die Sozialhilfe-Gesetze der Länder – unter Bedachtnahme auf das einschlägige VfGH-Erkenntnis – an das Grundsatzgesetz des Bundes angepasst werden und für die vom VfGH aufgehobenen Gesetzesteile auf Bundesebene verfassungskonforme Regelungen beschlossen werden. Ihrer Meinung nach sind hier etliche Länder säumig. Allerdings konnte die FPÖ schon im ersten Anlauf im vergangenen Jahr keine andere Fraktion für das Anliegen gewinnen.

Novelle zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz

Mit einer von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Novelle zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz soll unter anderem eine gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von gültigen Impfzertifikaten für Personen geschaffen werden, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und deshalb nur einen Impfstich zur vollständigen Immunisierung benötigen. Außerdem soll die Geltungsdauer von Verordnungen, die Zusammenkünfte von mehr als 500 Personen regeln, verlängert werden, um aufgetretene Vollzugsprobleme zu beseitigen und mehr Planungssicherheit zu schaffen.

Die Gesetzesnovelle erhielt im Sozialausschuss die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen. Auch die NEOS werteten die Intention des Antrags grundsätzlich positiv.

Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen

Ebenfalls auf Initiative der Koalitionsparteien auf den Weg gebracht hat der Sozialausschuss eine Novelle zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz. Demnach sollen Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen – analog zu den zuletzt schon verlängerten Bestimmungen für Teststraßen – ebenfalls noch bis Ende September steuer- und abgabenfrei bleiben, wobei die Grenzen bei 1.000 € pro Monat bzw. einem Stundensatz von 20 € für medizinisch geschultes Personal und 10 € für anderes Personal liegen. Auch für die Ausgleichszulage und die Mindestsicherung werden Entschädigungen bis zu 1.000 € weiterhin nicht angerechnet.

Diskriminierung durch "Grünen Pass"

Zum Thema "Grüner Pass" liegt dem Plenum ein Entschließungsantrag der FPÖ vor. Die Freiheitlichen warnen vor einer "Diskriminierung" von Personen, die den Pass nicht nutzen, und fordern die Regierung auf, dies verfassungsgesetzlich zu verbieten. Zudem müsse der volle und uneingeschränkte Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen auch für gesunde Personen gewährleistet sein, die keinen 3-G-Nachweis haben. Die FPÖ spricht in diesem Zusammenhang von "Gesundheitsapartheid": Für Personen, die sich dem System "nicht unterwerfen", würden Grund- und Freiheitsrechte ausgesetzt. Der Antrag wurde im Sozialausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Lohn- und Sozialdumping

Einer der Eckpfeiler der von der Regierung vorgelegten Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ist die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen für Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen. Damit will die Regierung einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 Rechnung tragen. Dieser hatte die österreichischen Strafdrohungen zum Teil als unverhältnismäßig und unionsrechtswidrig gewertet, was in weiterer Folge auch in der Rechtsprechung des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigt wurde. Von der nunmehrigen Neufassung der Strafbestimmungen erwartet sich die Regierung, dass Lohn- und Sozialdumping wieder mit der gebotenen Effektivität bekämpft werden kann.

Konkret schlägt die Regierung vor, die Strafen künftig unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie dem Ausmaß der Unterentlohnung zu staffeln, wobei ein Strafrahmen zwischen 20.000 € und 400.000 € vorgesehen ist. Außerdem werden die Bestimmungen über Sicherheitsleistungen neu gefasst. Um das Eintreiben von Geldstrafen zu erleichtern, soll die zuständige Behörde unter bestimmten Umständen auch Zahlungsstopps für geleistete Arbeiten anordnen können.

Bei Entsendungen ausländischer Beschäftigter nach Österreich ist grundsätzlich der heimische Mindestlohn (inklusive Sonderzahlungen) zu zahlen. Künftig steht den betroffenen Beschäftigten außerdem der übliche Aufwandsersatz für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten bei Reisebewegungen innerhalb Österreichs zu. Ausgeweitet wird hingegen das sogenannte "Montageprivileg", das bestimmte kurzzeitige Tätigkeiten von nach Österreich entsendeten ausländischen ArbeitnehmerInnen in Zusammenhang mit der Montage und Inbetriebnahme von Anlagen von der Pflicht zur Lohngleichstellung ausnimmt.

Die Opposition steht dem Vorhaben skeptisch gegenüber, besonders von Seiten der SPÖ und der FPÖ kam im Sozialausschuss massive Kritik. Lohn- und Sozialdumping werde künftig billiger, lautet der Einwand.

Bau-ID-Karte

Eine verbesserte Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie von illegaler Beschäftigung ist auch die Stoßrichtung einer von ÖVP, SPÖ und Grünen gemeinsam beantragten Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, die die Einrichtung eines IT-Systems zur Ausstellung spezieller Identitätskarten für am Bau beschäftigte Personen zum Inhalt hat. Zielgruppe sind alle Unternehmen und Beschäftigten, die auf Baustellen arbeiten, auch wenn sie nicht in den Anwendungsbereich der Bauarbeiter-Urlaubs- und –Abfertigungskasse (BUAK) fallen. Die Teilnahme am System wird allerdings sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen freiwillig sein.

Gespeichert werden sollen unter anderem der Name des bzw. der Beschäftigten, ein Lichtbild, Sozialversicherungsnummer, Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses, Arbeitsorte, die Art der Tätigkeit und der Verwendung, die kollektivvertragliche Einstufung, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweise, vereinbarte Arbeitszeiten sowie bei entsendeten und überlassenen ausländischen ArbeitnehmerInnen auch die Baustellen-Identifikationsnummer, die zuständige Sozialversicherung und die Staatsangehörigkeit.

Mit der ID-Karte soll der Arbeitnehmer dann zum Beispiel seine bei der BUAK erworbenen Ansprüche einsehen können, zudem braucht er Qualifizierungsnachweise wie etwa einen Kranführerschein nicht mehr in Papierform mitzuführen. Ist auch der Arbeitgeber mit im Boot, wird der bzw. die jeweilige Baustellenverantwortliche außerdem täglich vor Ort überprüfen können, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung und bei der BUAK angemeldet sind.

Locken will man ArbeitgeberInnen unter anderem mit erweiterten Funktionen zur Optimierung der Abläufe auf Baustellen und zur Kommunikation mit anderen am Auftrag beteiligten Unternehmen. Auch soll die Möglichkeit bestehen, diverse Unterlagen wie Lohnbescheinigungen und Entsendemeldungen zur Dokumentation und Überprüfbarkeit im System zu hinterlegen. Damit würden auch Kontrollen vereinfacht, wie in den Erläuterungen angemerkt wird. Allerdings soll es keine rechtlichen Konsequenzen haben, wenn keine ID-Karte vorliegt bzw. diese nicht mitgeführt wird.

Individueller Karenzanspruch für jeden Elternteil

Um zu verhindern, dass die Lohnschere zwischen Frauen und Männern mit der Geburt eines Kindes noch weiter aufgeht, sprechen sich die NEOS für eine gerechtere Verteilung der Betreuungsarbeit auf beide Elternteile und stärkere Anreize für Väter, Verantwortung in der Kindererziehung zu übernehmen, aus. Als Vorbild führen sie skandinavische Staaten an, wo Karenzansprüche zu einem Teil nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sind. Der Antrag hat allerdings wenig Aussicht auf Erfolg, er wurde im Sozialausschuss mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Änderung der Rahmenhaushaltsordnung der Arbeiterkammer

Auch die Forderung der NEOS nach einer Änderung der Rahmenhaushaltsordnung (RHO) der Arbeiterkammer wird im Plenum voraussichtlich keine Mehrheit finden. Sie sind der Meinung, dass erwartete Ausgaben für eine Digitalisierungsoffensive falsch verbucht wurden, um, wie vermutet, hohe Rücklagen zu verschleiern. Die ÖVP hielt dem Anliegen im Sozialausschuss entgegen, dass eine Einmischung in die Buchhaltung der Sozialpartner nicht möglich sei.

Ausweitung des Bildungsbonus, Auslaufen der Sonderunterstützung für arbeitslose Bergbauarbeiter

Ein von ÖVP und Grünen eingebrachter Antrag auf Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sieht eine Ausweitung des sogenannten Bildungsbonus vor. Dieser Zuschlag zum Arbeitslosengeld in Höhe von 120 € im Monat wird derzeit Arbeitslosen gewährt, die nach dem September 2020 eine zumindest viermonatige Schulung oder eine andere Qualifizierungsmaßnahme im Auftrag des AMS begonnen haben bzw. vor Dezember 2021 beginnen werden, und ergänzend zum allgemeinen Schulungszuschlag in der Höhe von rund 60 € ausgezahlt. Nun sollen auch Personen, die vor Oktober vergangenen Jahres mit einer längeren Ausbildung begonnen haben, Zugang zu dieser Leistung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Schulungsmaßnahme im Juli 2021 noch andauert. Das trifft insbesondere auf Pflegekraftausbildungen zu, wie in den Erläuterungen zum Antrag angemerkt wird.

Zum anderen soll mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative das 1973 beschlossene Sonderunterstützungsgesetz geändert werden. Wer mindestens zehn Jahre im Bergbau unter Tage gearbeitet oder ähnliche knappschaftliche Arbeiten verrichtet hat, erhält vom AMS derzeit eine Sonderunterstützung, sofern er nach dem 52. Lebensjahr arbeitslos wird und auch unter weitestmöglichem Einsatz von Förderungsmaßahmen nicht in eine zumutbare Beschäftigung vermittelt werden kann. Nun ist geplant, das Zugangsalter zu dieser Sonderunterstützung zwischen 2023 und 2035 jährlich in Neun-Monats-Schritten auf 62 Jahre anzuheben. Zudem soll das Gesetz nur noch auf DienstnehmerInnen anzuwenden sein, die vor dem 1. Jänner 2036 einen Anspruch auf Sonderunterstützung geltend gemacht haben.

Verlängerung und Ausbau des Fachkräftestipendiums

Ein von ÖVP und Grünen vorgelegter Entschließungsantrag hat eine Verlängerung und einen Ausbau des Fachkräftestipendiums zum Ziel. Demnach sollen auch der Beruf einer Pflegeassistentin bzw. eines Pflegeassistenten sowie der Beruf einer Elementarpädagogin bzw. eines Elementarpädagogen in die Liste der förderbaren Ausbildungen aufgenommen werden. Zudem wird Arbeitsminister Martin Kocher ersucht, darauf hinzuwirken, dass die derzeitige Laufzeit des Fachkräftestipendiums um ein Jahr verlängert wird.

In den Erläuterungen zum vom Sozialausschuss einstimmig angenommenen Antrag weisen ÖVP und Grüne darauf hin, dass im Pflegebereich und in Kindergärten schon jetzt dringend Personal gesucht werde und der Personalbedarf weiter ansteigen wird. Durch das Fachkräftestipendium würden Lebenshaltungskosten während der gesamten Ausbildung gesichert und damit etwa BerufsumsteigerInnen der Weg in die Pflege eröffnet.

Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen

Die SPÖ hegt Zweifel daran, dass es mit der vom Arbeitsministerium konzipierten "Aktion Sprungbrett" und weiteren geplanten Maßnahmen gelingen wird, bis Ende nächsten Jahres die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 50.000 zu verringern. Sie will die übrigen Regierungsmitglieder daher auffordern, Arbeitsminister Martin Kocher mit allen Mitteln bei der Umsetzung seines arbeitsmarktpolitischen Zieles zu unterstützen. Überdies soll Kocher dem Nationalrat monatlich über die Fortschritte berichten. Der Antrag fand im Sozialausschuss allerdings keine Mehrheit.

Tourismusbericht zum Pandemiejahr 2020

Dass der Tourismus im Pandemiejahr 2020 massiv von der COVID-19-Krise betroffen war, wird auch im aktuellen Tourismusbericht für das Jahr 2020 festgehalten. Die Anzahl der Gäste habe sich im Tourismus in Österreich im Krisenjahr beinahe halbiert, die Nächtigungen seien regional um bis zu 75 Prozent zurückgegangen. Die Arbeitslosenzahlen im Tourismus haben sich demnach im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr beinahe verdoppelt.

Nach dem Rekordjahr 2019 führte die COVID-19-Pandemie laut Berechnungen von Statistik Austria und WIFO zu erheblichen Einbußen im Tourismus in Österreich. Die Zahl der Gästeankünfte schrumpfte im Jahr 2020 demzufolge um 45,8% auf rund 25 Mio., jene der Übernachtungen um 35,9% auf ca. 97,9 Mio. – damit entsprach das Niveau bei Ankünften jenem vor der Jahrtausendwende, das Nächtigungsvolumen den frühen 1970er-Jahren. Die direkte und indirekte Wertschöpfung der Tourismuswirtschaft dürfte Schätzungen zufolge nur noch ein Volumen von 20,5 Mrd. € erreicht haben, was ein Minus von 31,0% bedeute. Mehr als 19.000 Tourismusbetriebe haben demnach 2020 zumindest einen Teil der Belegschaft coronabedingt in Kurzarbeit geschickt. Mit 65.276 Personen im Durchschnitt waren rund 39% der unselbstständig Beschäftigten der Branche von März bis Dezember in Kurzarbeit.

Veranstalterschutzschirm

Mit einer Änderung des KMU-Förderungsgesetzes wollen die Koalitionsparteien bei den Förderungsmaßnahmen für Veranstaltungen und Kongresse klarstellen, dass die Grenze von 300 Mio. € als kumulierte Grenze für Zuschüsse im Schutzschirm für Veranstaltungen I und Haftungen im Schutzschirm für Veranstaltungen II zu verstehen ist. Im Ausschuss brachten die Regierungsparteien zusätzlich einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Änderungen ein. Hintergrund sind EU-Vorgaben, wonach die derzeit im Gesetz an die Österreichische Hotel und Tourismusbank übertragenen Aufgaben künftig öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

Holzhandelsüberwachungsgesetz

Mit Änderungen des Holzhandelsüberwachungsgesetzes wird eine EU-Richtlinie umgesetzt und die Strafen bei Importen von illegal geschlägertem Holz werden deutlich erhöht. Für einen effizienteren Vollzug des Holzhandelsüberwachungsgesetzes soll es zu einer verbesserten und klareren Mitwirkung des Zollamtes Österreich kommen.

In der EU-Richtlinie wird außerdem ein verbindliches Unionsziel für den Gesamtanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoenergieverbrauch der Union für 2030 festgelegt. Dabei werden unter anderem Kriterien für die Nachhaltigkeit und für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe aus forstwirtschaftlicher Biomasse normiert. Zur Umsetzung der betreffenden Richtlinienbestimmungen soll eine entsprechende Verordnungsermächtigung im Holzhandelsüberwachungsgesetz geschaffen werden.

Kartell- und Wettbewerbsrecht

Mit der Regierungsvorlage zum Kartell- und Wettbewerbsrecht soll in Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden der Kartellrechtsvollzug weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus soll das Kartellrecht an neuere Entwicklungen im Wirtschaftsleben angepasst, die Wettbewerbskommission gestärkt und die Entscheidungsgrundlagen für die Investitionskontrolle erweitert werden. Umsetzungsbedarf ergebe sich im Wesentlichen aus den Richtlinienbestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder sowie über diesbezügliche Zustellungs- und Vollstreckungshilfe. Überdies enthält die Richtlinie detaillierte Bestimmungen über Kronzeugenprogramme und mache auch klarere Vorgaben über die Unabhängigkeit beim Vollzug durch nationale Wettbewerbsbehörden.

Mit einer Ausschussfeststellung hielten die Abgeordneten mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS unter anderem fest, dass mit den gesetzlichen Grundlagen die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde im gewohnten Rahmen gewährleistet sei und Ermittlungen und Verfahren weder nach dem nationalen noch nach dem europäischen Kartell- oder Wettbewerbsrecht gefährdet werden.

Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz

Mit einem neuen Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz soll in Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 die Verbreitung von sogenannten sauberen bzw. umweltfreundlichen und energieeffizienten Straßenfahrzeugen durch die Vorgabe von Mindestzielen für die öffentliche Beschaffung gestärkt werden. Vorgesehen ist ein einheitliches Quotensystem für alle AuftraggeberInnen, wobei die Mindestanteile an sauberen Straßenfahrzeugen nicht bei jedem Vergabeverfahren, sondern insgesamt innerhalb des jeweiligen Bezugszeitraumes (August 2021 bis Ende 2025 sowie 2026 bis 2030, danach fünfjährige Bezugszeiträume) erreicht werden müssen. Die Mindestanteile erhöhen sich demnach im zweiten Zeitraum. Eine Übererfüllung der Mindestziele ist möglich. Erfasst sind etwa auch Vergaben zur Nachrüstung von Fahrzeugen zu sauberen Straßenfahrzeugen. Zahlreiche Fahrzeuggruppen sind explizit von der Regelung ausgenommen, wie etwa Zweiräder oder Krankenwägen.

Wenn die Mindestanteile nicht erreicht werden, hat die Bezirksverwaltungsbehörde demnach eine angemessene Geldbuße zu verhängen. Die Einnahmen aus diesen Geldbußen müssen zweckgebunden für die Dekarbonisierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs eingesetzt werden.

Gewährleistung: Verbesserung des Verbraucherschutzes

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS passierte ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf zur Verbesserung des Gewährleistungsrechts den Justizausschuss. Kernstück ist ein neues Verbrauchergewährleistungsgesetz. Mit dem sogenannten Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz werden außerdem begleitende Änderungen im Konsumentenschutzgesetz und im ABGB vorgenommen. Ziel ist es, den Verbraucherschutz in einigen wesentlichen Punkten zu verbessern, ohne dass am in Österreich geltenden Gewährleistungssystem grundsätzlich gerüttelt wird.

Wie bisher wird die Gewährleistung für gekaufte Waren zwei Jahre betragen. Bei einem auftretenden Mangel soll der Unternehmer oder die Unternehmerin künftig allerdings bis zu einem Jahr nach dem Kauf des Produkts beweisen müssen, dass dieser Mangel nicht schon bei der Übergabe vorhanden war. Derzeit gilt diese Beweislastumkehr zugunsten der KonsumentInnen nur für sechs Monate. Zudem soll VerbraucherInnen eine Vertragsauflösung bzw. eine Preisminderung im Falle eines fehlerhaften Produkts erleichtert werden. Diese müssen künftig nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden, eine formlose Erklärung reicht. Um Gewährleistungsansprüche zeitgerecht einklagen zu können, wird die Verjährungsfrist außerdem erstreckt – sie läuft in Hinkunft noch drei Monate nach Ende der Gewährleistungsfrist weiter.

Erstmals dezidiert in das Gewährleistungsrecht aufgenommen werden digitale Leistungen und Waren mit digitalen Inhalten. Ausdrücklich im Gesetz klargestellt wird darüber hinaus, dass VerbraucherInnen auch dann Gewährleistungsansprüche zustehen, wenn sie für ein Produkt bzw. einen Vertrag nicht mit Geld, sondern mit digitalen Daten "bezahlt" haben.

Insolvenzrechtsreform

Eine Insolvenzrechtsreform soll unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist bei Insolvenzen von fünf auf drei Jahre ermöglichen – coronabedingt nicht nur für Unternehmen, sondern für die kommenden fünf Jahre befristet auch für VerbraucherInnen. ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS stimmten im Justizausschuss dem Paket zu, das auch ein "präventives Restrukturierungsverfahren" für Unternehmen enthält. Es soll SchuldnerInnen ermöglichen, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit - und damit die Insolvenz – im Vorfeld zu vermeiden.

Was die Entschuldungsdauer in der Insolvenz betrifft, wird das auf drei Jahre verkürzte Abschöpfungsverfahren (wie in der EU-Richtlinie "Tilgungsplan" genannt) neben dem derzeitigen fünfjährigen Abschöpfungsverfahren eingeführt. Der Redlichkeitsmaßstab soll höher sein als nach der derzeitigen Gesetzeslage.

Herzstück des gerichtlichen - vorinsolvenzlichen - Restrukturierungsverfahrens ist ein Restrukturierungsplan mit Restrukturierungsmaßnahmen, vor allem eine Kürzung von Gläubigerforderungen. Welche Gläubiger in den Plan einbezogen werden, liegt am Schuldner. Im Rahmen des Verfahrens wird über den Plan abgestimmt. Zum Zustandekommen des Restrukturierungsplans bedarf es in erster Linie der Mehrheit der einbezogenen GläubigerInnen mit zumindest 75% der Gesamtsumme der Forderungen der einbezogenen Gläubiger. Wird die Gläubigermehrheit in jeder Gläubigerklasse erreicht, hat das Gericht über die Bestätigung des Restrukturierungsplans zu entscheiden. Aber selbst wenn eine Zustimmung aller Gläubigerklassen nicht erreicht wird, kann der Plan aufgrund eines klassenübergreifenden "Cram-Down" bestätigt werden. (Schluss) gs/mbu/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.