Parlamentskorrespondenz Nr. 854 vom 07.07.2021

Nationaltrat beschließt die Ausstellung von Impfzertifikaten für COVID-19-Genesene

Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen bleiben bis Ende September steuerfrei

Wien (PK) – Personen, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und deshalb nur eine Impfung zur vollständigen Immunisierung benötigen, bekommen künftig ein Impfzertifikat ausgestellt. Mit einer Novelle zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz hat der Nationalrat dafür heute die gesetzliche Grundlage geschaffen.

Die Abgeordneten von ÖVP und Grünen betonten die Wichtigkeit von gültigen Impfzertifikaten für Genesene, um vor allem Probleme bei der Reisefreiheit innerhalb der EU zu verhindern. Die VertreterInnen der Opposition kritisierten, dass die Bundesregierung beim "Grünen Pass" auf die von COVID-19 genesenen Menschen "vergessen" habe.

Ebenfalls angenommen wurden die Änderungen im COVID-19-Zweckzuschussgesetz. Damit wird klargestellt, dass die – begrenzte – Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen nicht nur für freiwillige HelferInnen in Teststraßen noch bis Ende September gilt, sondern auch in Impfstraßen.

Ein Entschließungsantrag der FPÖ, der vor einer "Diskriminierung" von Personen warnt, die den "Grünen Pass" nicht nutzen, sowie ein SPÖ-Initiative, mit der ein "Corona-Bonus für alle Krisen-HeldInnen" eingefordert wird, fanden keine Mehrheit im Plenum.

Impfzertifikate für genesene Personen

Mit einer von ÖVP und Grünen initiierten und heute mehrheitlich angenommen Novelle zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz wird unter anderem die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von gültigen Impfzertifikaten für Personen geschaffen, die von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind und deshalb nur ein Impfung zur vollständigen Immunisierung benötigen. Außerdem wird die Geltungsdauer von Verordnungen, die Zusammenkünfte von mehr als 500 Personen regeln, verlängert, um aufgetretene Vollzugsprobleme zu beseitigen und mehr Planungssicherheit zu schaffen.

Die Anpassungen für Genesene im "Grünen Pass" seien wichtig, damit diese nicht nach drei Monaten "durchrutschen" und etwa Probleme bei der Reisefreiheit haben würden, betonte Ralph Schallmeiner (Grüne). Zudem schaffe man Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche. Ähnlich sah das Gabriela Schwarz (ÖVP). Es gehe nun darum, "dass wir Schritt für Schritt die Maßnahmen überprüfen und ergänzen", um "den Weg der letzten 17 Monate weiterzugehen", so die ÖVP-Abgeordnete.

Die VertreterInnen der Oppositionsparteien konnten dem nicht beipflichten. Das "Desaster rund um den Grünen Pass " vereinheitliche die "Inkompetenz der Bundesregierung sowie die leeren Versprechungen der letzten Monate", kritisierte Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS). Die Regierung habe "schlicht darauf vergessen", wie mit Genesenen umzugehen sei, die geimpft werden. In eine ähnliche Kerbe schlug Verena Nussbaum (SPÖ). Obwohl der heutige Beschluss "durchaus in Ordnung" sei, gebe es immer noch viele Unklarheiten und unterschiedliche Vorgehensweisen der Bundesländer mit genesenen Personen, so Nussbaum. Auch Gerhard Kaniak (FPÖ) sprach davon, dass auf die von COVID-19 genesenen Menschen beim "Grünen Pass" "vergessen" worden sei. Die heute beschlossene "Reparatur" verkenne aber das Problem. Kaniak forderte eine Ausweitung der Antikörper-Tests, um feststellen zu können, ob jemand eine, zwei, oder keine Impfung benötige.

Die Ausstellung von europaweit gültigen Impfzertifikaten bedeute für rund 650.000 genesene ÖsterreicherInnen eine Erleichterung, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Die Ansteckungen unter drei Abgeordneten zeige zudem die Wichtigkeit der 3-G-Regel auf. Mückstein nutzte die Gelegenheit, um einen Aufruf für die Corona-Impfung sowie für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in den noch nötigen Bereichen zu machen.

Steuerbefreiung von Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen

Ergänzend zu den Änderungen im Epidemiegesetz hat der Nationalrat ebenso mehrheitlich eine Novelle zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz gebilligt, inklusive eines in der Debatte eingebrachten Abänderungsantrages der Regierungsparteien. Demnach bleiben Aufwandsentschädigungen für freiwillige HelferInnen in Impfstraßen – analog zu den zuletzt schon verlängerten Bestimmungen für Teststraßen – ebenfalls noch bis Ende September steuer- und abgabenfrei, wobei die Grenzen bei 1.000 € pro Monat bzw. einem Stundensatz von 20 € für medizinisch geschultes Personal und 10 € für anderes Personal liegen. Auch für die Ausgleichszulage und die Mindestsicherung werden Entschädigungen bis zu 1.000 € weiterhin nicht angerechnet.

Da man die in den Impf- und Teststraßen tätigen Freiwilligen in den nächsten Monaten noch brauchen werde, sei es wichtig, diese entsprechend zu entschädigen, unterstrichen Gabriela Schwarz (ÖVP) und Ralph Schallmeiner (Grüne). Gerhard Kaniak (FPÖ) begrüßte prinzipiell den Kostenersatz für Testungen in den Bundesländern. Der FPÖ-Mandatar kritisierte jedoch, dass bei der derzeit sehr niedrigen Inzidenz trotzdem so viele Tests durchgeführt würden. Für die Bestimmung von neuen Virus-Mutationen seien Screenings der Abwässer die kostengünstigere Lösung.

FPÖ ortet Diskriminierung durch "Grünen Pass"

Keine Mehrheit im Plenum fand hingegen ein FPÖ-Entschließungsantrag zum "Grünen Pass". Die Freiheitlichen warnen vor einer "Diskriminierung" von Personen, die den Pass nicht nutzen, und fordern die Regierung auf, dies verfassungsgesetzlich zu verbieten. Zudem müsse der volle und uneingeschränkte Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen auch für gesunde Personen gewährleistet sein, die keinen 3-G-Nachweis haben. Die FPÖ spricht in diesem Zusammenhang von "Gesundheitsapartheid": Für Personen, die sich dem System "nicht unterwerfen", würden Grund- und Freiheitsrechte ausgesetzt.

Menschen, die nicht geimpft oder getestet sind, seien derzeit von jeglichem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, kritisierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Zudem sei bei dem derzeitigen Inzidenzwert von 7 die 3-G-Regel nicht mehr vertretbar. (Fortsetzung Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.