Parlamentskorrespondenz Nr. 867 vom 08.07.2021

Lebensmittelsicherheitsbericht 2020 zieht positive Bilanz

Anstieg bei beanstandeten Betrieben, Anteil der gesundheitsschädlichen Proben weiter gesunken

Wien (PK) – Auch im heurigen Jahr hat das Gesundheitsressort dem Parlament den Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 95 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem Bereich gibt (III-351 d.B.). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug oder Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht. Die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene. Bedingt durch die Corona-Pandemie war die Zahl der kontrollierten Betriebe im Jahr 2020 deutlich niedriger als im Jahr davor, die Durchführung der Kontrollen erfolgte schwerpunktmäßig bei Betrieben mit vermuteten bzw. gemeldeten Problemen. Das spiegelt sich in einem deutlichen Anstieg des Anteils an Betrieben mit Verstößen wider: 2020 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder 29.191 Betriebskontrollen in 24.576 Betrieben durchgeführt. 3.888 Betriebe (15,8 % der kontrollierten Betriebe) wiesen Verstöße auf (2019 waren es 7,0%). Von den 21.779 untersuchten und begutachteten Proben waren 15,2% zu beanstanden (2019 15,7%), der fallende Trend der letzten Jahre setzte sich also fort. Der Anteil an gesundheitsschädlichen Proben sank von 0,5% auf 0,3%, so der Bericht.

Kennzeichnungsmängel und irreführende Informationen erneut häufigste Beanstandungsgründe

Inhaltlicher Schwerpunkt des Berichts ist die Darstellung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen im Jahr 2020 gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Bundesminister Wolfgang Mückstein betont in seinem Vorwort, dass dieser Bericht das Resultat gemeinsamer Anstrengungen von Bund, Ländern und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sei. Trotz der durch COVID-19 bedingten schwierigen Situation – Betriebe hatten über einen langen Zeitraum geschlossen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden wurden oft in Krisenstäben eingesetzt – hätten die zuständigen Behörden hervorragende Arbeit im Rahmen des Möglichen geleistet, so der Minister.

Insgesamt wurden im Jahr 2020 29.191 Betriebskontrollen in 24.576 Betrieben durchgeführt und 21.779 Proben begutachtet. Was die Untersuchung der Proben betrifft, gab es in 18.469 Fällen (84,8%) keinen Grund zur Beanstandung. Als gesundheitsschädlich wurden 76 Proben (0,3%) beurteilt, 638 Proben (2,9%) waren für den menschlichen Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe – bei 1.994 Proben (9,2%) – waren erneut Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Informationen. Bei 325 Proben (1,5%) entsprach die Zusammensetzung nicht und 643 Proben (3,0%) wurden wegen diverser anderer Gründe (zum Beispiel Verstöße gegen Hygieneverordnungen oder wegen Wertminderung) bemängelt. Insgesamt lag die Beanstandungsquote bei 15,2%. Geht man näher ins Detail, dann zeigt sich zum Beispiel, dass bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Produkten die Beanstandungsquote bei Verdachtsproben bei 1,6% lag, bei Planproben aber lediglich 0,2% betrug.

Der höchste Anteil an gesundheitsschädlichen Proben fand sich mit 18 von 984 Proben (1,8%) bei den Gebrauchsgegenständen, gefolgt von kosmetischen Mitteln mit 0,8 % (vier von 497 Proben), Fischen bzw. Fischerzeugnissen (sieben von 871 Proben; 0,8%), Nahrungsmitteln für spezielle Zielgruppen (fünf von 646 Proben; 0,8%), Getreide und Getreideprodukten (vier von 680 Proben; 0,6%) und verzehrfertigen Lebensmitteln (13 von 2.463 Proben; 0,5%).

Wegen mikrobieller Kontamination wurden 24 der 76 gesundheitsschädlichen Proben (31,6%) beanstandet. 22 Beanstandungen (28,9%) wegen Kontaminanten waren vorwiegend auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie auf delta-9-Tetrahydrocannabinol, Blei, Jod und Glycidyl-Fettsäureester zurückzuführen. Die 15 gesundheitsschädlichen Proben mit Sicherheitsmängeln (19,7%) betrafen Spielzeuge. Neun Proben (11,8%) wurden aufgrund ihrer Inhaltsstoffe bzw. wegen ihrer Zusammensetzung als gesundheitsschädlich beurteilt. Fremdkörper und Verunreinigungen befanden sich in sechs Proben (7,9%). Keine Probe wurde wegen ihres Pestizidgehaltes als gesundheitsschädlich eingestuft.

Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür seien entweder EU-Vorgaben, europaweite Programme, aktuelle Erkenntnisse oder spezielle Anlassfälle. Thematisch deckten sie ein breites Feld ab und reichten von der Untersuchung der Kontamination diverser Produkte (Leinsamen, Tee, Kakaoerzeugnisse, Smoothies etc.), der Ermittlung von bedenklichen Inhaltsstoffen in Gebrauchsgegenständen oder Kosmetika, der Untersuchung von Rohmilch auf Radioaktivität, der Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Spielzeug, der Kontrolle der Trinkwasserqualität in Einkaufszentren und Gewerbeparks bis hin zur Analyse von Zoonosen, unter anderem in Bezug auf antibiotikaresistente Keime in Hühnerfleisch.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, so die AutorInnen des Berichts, dass der risikobasierte Ansatz bei der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet sei, Schwachstellen aufzudecken und Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben brächten nicht automatisch mehr Sicherheit, es gehe um die "richtigen" Planproben und um gezielte Verdachtsproben, um eine effiziente und effektive Kontrolle zu erzielen. Bundesminister Mückstein spricht sich in dem Bericht jedenfalls dafür aus, die Kennzeichnung von Lebensmitteln weiterhin zu verbessern, um den Konsumentinnen und Konsumenten eigenverantwortliche Entscheidungen betreffend die Inhaltsstoffe ihrer Nahrungsmittel zu ermöglichen. (Schluss) mag