Parlamentskorrespondenz Nr. 869 vom 08.07.2021

Nationalrat: FPÖ wirft ÖVP "völliges Versagen" in der Asylpolitik vor

Heuer bisher 10.518 Asylanträge und 52 Abschiebungen nach Afghanistan

Wien (PK) – Der mutmaßliche Mord an einem 13-jährigen Mädchen durch afghanische Asylwerber hatte heute ein parlamentarisches Nachspiel. Die FPÖ brachte im Nationalrat eine Dringliche Anfrage an Innenminister Karl Nehammer mit fast 100 Detailfragen ein, um ihre Kritik an der Asylpolitik der Regierung zu untermauern und aktuelle Daten über straffällig gewordene AsylwerberInnen und Abschiebungen einzufordern. Ihrer Meinung nach hat die ÖVP in der Asylpolitik "völlig versagt" und handle "mutlos". Selbst legte die FPÖ einen 10-Punkte-Plan vor, mit dem sie Gewalttaten durch Flüchtlinge zu unterbinden hofft.

Wenig mit der Kritik der FPÖ anfangen konnte Innenminister Karl Nehammer. Er verwies auf zahlreiche Maßnahmen zur Verhinderung von illegaler Migration und warf seinem Vorgänger Herbert Kickl seinerseits Versäumnisse vor. In Beantwortung der einzelnen Fragen teilte Nehammer unter anderem mit, dass heuer bisher 10.518 Asylanträge in Österreich gestellt wurden, davon 1.170 von unbegleiteten Minderjährigen. Die Zahl der rechtskräftigen positiven Asylbescheide gab er mit 5.268 an, jene der zwangsweisen Außerlandesbringungen mit 2.079. Dazu kommen 2.268 freiwillige Ausreisen. 52 Personen wurden heuer bisher nach Afghanistan abgeschoben.

FPÖ für vorübergehendes Aussetzen von Asylanträgen

Konkret fordert die FPÖ in ihrem 10-Punkte-Plan den sofortigen Abbruch des Asylverfahrens bei jedweder Straftat und die umgehende Außerlandesbringung des betroffenen Asylwerbers bzw. der betroffenen Asylwerberin. Wer bereits Flüchtlingsstatus hat, soll diesen verlieren und ebenfalls sofort abgeschoben werden. Zudem sprechen sich die Freiheitlichen dafür aus, vorübergehend keine Asylanträge mehr in Österreich anzunehmen und Österreich als "Asylstandort" unattraktiver zu machen, etwa durch die Wiedereinführung von Ausreisezenten. Mit einer Schwerpunktaktion soll die Aktualität der Fluchtgründe von anerkannten Flüchtlingen überprüft werden. Gleichzeitig sollen Asylberechtigte keine Möglichkeit mehr haben, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Weitere Forderungen betreffen eine "Abschiebeoffensive", insbesonders nach Afghanistan und Syrien, die Einführung einer Sicherungshaft für "gefährliche" AsylwerberInnen und die Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten.

Begründet wurde die Dringliche Anfrage von FPÖ-Chef Herbert Kickl. Für ihn ist der "Fall Leonie" nicht nur eine Anklage gegen die Politik, sondern auch ein Auftrag zu handeln. Die Regierung müsse endlich in die Gänge kommen, um Österreich "vor importierter Kriminalität zu schützen". Diese nehme immer mehr überhand, klagte er. Man müsse von einem System wegkommen, das die Sicherheit der ÖsterreicherInnen gefährde, während die Täter "geschützt und verhätschelt werden". "Die Zeit der Ausreden ist vorbei", führte Kickl aus. Seiner Ansicht nach wurden in den vergangenen Jahren – mit Ausnahme seiner eigenen Amtszeit als Innenminister – nur "kosmetische Maßnahmen" gesetzt, die Politik der ÖVP sei inkonsequent, mutlos und viel zu weich.

Scharf kritisiert wurde von Kickl außerdem, "dass es die FPÖ braucht", damit sich der Nationalrat überhaupt mit dem Fall Leonie auseinandersetzt. Sonst gebe es "für jeden Schwachsinn" eine Regierungserklärung, meinte er, die vorliegende Gewalttat würde von den anderen Parteien hingegen "am liebsten totgeschwiegen". Es gebe auch keine Gesetzesinitiativen.

Was die Forderung der FPÖ nach einer sofortigen Abschiebung straffällig gewordener Flüchtlinge betrifft, bekräftigte Kickl, dass dies auch bei kleinen Straftaten wie Ladendiebstählen gelten solle. Man könne einen Missbrauch des Gastrechts nicht tolerieren. Zum Schluss seiner Rede legte Kickl eine "Schweigeminute" ein. Er wolle Leonie und anderen Gewaltopfern gedenken, nachdem der Vorschlag der FPÖ, eine solche Schweigeminute zu Beginn der Nationalratssitzung abzuhalten, nicht aufgegriffen worden sei, erklärte er.

Nehammer: Sicherheitsbehörden werden alles tun, um Verbrechen aufzuklären

Etwas "ratlos" angesichts der Ausführungen Kickls zeigte sich Innenminister Nehammer. Kickl sei nicht der Einzige, der den Fall Leonie abscheulich finde und empört über den Missbrauch des Gastrechts der Tatverdächtigen sei, meinte er, es mache aber wenig Sinn, ein einzelnes Verbrechen herauszugreifen. Das werde wohl auch der Trauer der Eltern nicht gerecht. Nehammer versicherte aber, dass die Sicherheitsbehörden – wie auch in anderen Fällen – alles menschenmögliche tun werden, um das Verbrechen aufzuklären und damit dafür zu sorgen, dass die Straftat gesühnt werde.

Nicht gefallen lassen wollte sich Nehammer auch den Vorwurf, dass er als Innenminister keine Maßnahmen gegen illegale Migration setze. So verwies er etwa auf die Gründung der Plattform gegen illegale Migration und weitere Schritte zur Zusammenarbeit mit anderen Ländern, den Einsatz von Drohnen an der österreichischen Grenze, die Unterstützung beim Schutz der EU-Außengrenzen und die Einführung eines 72-Stunden-Schnellverfahrens bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen. Auch mache er sich auf EU-Ebene für eine Änderung der Asylpolitik stark. Kickl habe in seiner Amtszeit währenddessen "Pferde gekauft und eine Tafel in Traiskirchen ausgetauscht" und auch auf EU-Ebene nichts in die Gänge gebracht, so Nehammer.

Nehammer wies zudem darauf hin, dass drei der – im Jahr 2015 nach Österreich gekommenen – Tatverdächtigen im Fall Leonie, im Jahr 2018 straffällig geworden seien, also in der Amtszeit Kickls. "Warum hast du sie nicht gleich abgeschoben?", stellte er eine rhetorische Frage, um umgehend selbst darauf hinzuweisen, dass dies aus rechtsstaatlichen Gründen nicht möglich sei. Als "gefährlichen Weg" wertete er es auch, bei Verbrechen nach Ethnien zu differenzieren.

In manchen Punkten teilte Nehammer allerdings die Kritik Kickls. Es könne nicht sein, dass Flüchtlinge andere – sichere – Staaten durchqueren können, um dann in Österreich um Asyl anzusuchen, meinte er. Zudem müsse man dafür sorgen, dass straffällige AsylwerberInnen rasch abgeschoben werden. Die Rechtslage sei jedoch komplex, betonte Nehammer, Österreich müsse sich an internationales Recht halten. In diesem Sinn hält er es für notwendig, den Diskurs auf EU-Ebene zu führen. Österreich werde sich weiterhin auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass Asylverfahren künftig nicht mehr so durchgeführt werden müssen, "wie wir sie jetzt durchzuführen haben".

Einmal mehr bekräftigte Nehammer darüber hinaus, dass Österreich eine Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU ablehne. Österreich zähle schon jetzt zu den am meisten belasteten EU-Staaten, unterstrich er.

10.518 Asylanträge bis Ende Juni

In Beantwortung der einzelnen Fragen teilte Nehammer unter anderem mit, dass bis Ende Juni dieses Jahres 10.518 Asylanträge in Österreich gestellt wurden, davon 8.492 von Männern. 1.170 kamen von unbegleiteten Minderjährigen. 148 Personen wurden an den Grenzen zurückgeschoben, 775 zurückgewiesen. 4.347 Fremde wurden außer Landes gebracht, davon waren 2.268 freiwillige Ausreisen und 2.079 zwangsweise Außerlandesbringungen. Für freiwillige Ausreisen wurden 2020 finanzielle Förderungen von 1,9 Mio. € gewährt, im ersten Halbjahr 2021 284.000 €. Die durchschnittliche Dauer eines Asylverfahrens in erster Instanz beträgt laut Nehammer derzeit 3,5 Monate, mit Stand 1. Juli waren 6.798 Verfahren beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl anhängig.

Rechtskräftig Asyl gewährt wurde heuer laut Nehammer bisher 5.268 Flüchtlingen. Dazu kommen 1.761 subsidiäre Schutzgewährungen. 1.181 der positiven Asylbescheide und 615 subsidiäre Schutzgewährungen betrafen afghanische Staatsangehörige. Demgegenüber wurden 1.627 Asylanträge von afghanischen StaatsbürgerInnen abgelehnt. In 346 Fällen erhielten Staatsangehörige aus Afghanistan einen rechtskräftigen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen. 52 Personen wurden heuer bisher nach Afghanistan abgeschoben.

Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen im ersten Halbjahr 2021 gab Nehammer mit 47.455 an, davon waren 38,8% AusländerInnen. 4.015 der Tatverdächtigen waren AsylwerberInnen, davon 12 unter 10 Jahren, 98 zwischen 10 und 14 Jahren, 455 zwischen 14 und 18 Jahren und 437 zwischen 19 und 21 Jahren. Wegen Mordes wurde 2020 gegen 15 afghanische Staatsbürger ermittelt, im ersten Halbjahr 2021 gegen einen. Bei Sexualstraftaten lag die Zahl der tatverdächtigen Afghanen 2020 bei 189 und im 1. Halbjahr 2021 bei 85.

FPÖ: ÖVP trägt Mitschuld an "Massenzuwanderung" im Jahr 2015

Der bestialische Mord an einem 13-jährigen Mädchen mache ihn wütend, sagte Hannes Amesbauer (FPÖ). Er sei wütend darüber, dass so etwas in Österreich möglich sei. Aber auch die Betroffenheitsrhetorik des Innenministers mache ihn fassungslos, weil dieser keine Taten setze. Er kritisierte, dass nur über die Symptome gesprochen werde, aber nicht über die Ursache. Amesbauer sieht die "Massenzuwanderung" aus dem Jahr 2015 als Ursache und die ÖVP als Mittäter daran. In den vergangenen zwei Jahren sei die Anzahl der Asylsuchenden gestiegen, was so nicht weitergehen könne. Wenn Nehammer es ernst meine, müsse er dem 10-Punkte-Plan der Freiheitlichen beitreten, zeigte Amesbauer sich überzeugt. Er brachte daher einen Entschließungsantrag ein, mit dem er die schnellstmögliche Umsetzung forderte. Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit.

FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst verwehrte sich dagegen, dass alleine das Ansprechen von Sachverhalten von manchen als rassistisch eingestuft werde. Es sei einfach eine Tatsache, dass Afghanen, Somalier, Nigerianer und Syrer eine überproportional hohe Kriminalitätsrate aufweisen. Da viele dieser jungen Männer ein katastrophales Frauenbild haben, müsse man andere Strategien entwickeln, um künftig solche Gewalttaten zu verhindern, als im Fall von Inländern. 90% aller afghanischen Frauen würden von Gewalterfahrungen und sexuellem Missbrauch berichten, zeigte auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ) auf. Es gehe nicht um Schuldzuweisungen an BeamtInnen und Sicherheitsbehörden, betonte Fürst, sondern um ein Konglomerat aus verschiedenen Faktoren, das von einer "entgleisten Judikatur der internationalen Gerichtshöfe", einer "obszönen" Auslegung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, einer übergroßen Sogwirkung durch Sozialleistungen bis hin zu einem Wildwuchs an Vereinen führe, die jedes Asylverfahren zu einer jahrelangen Staatsaffäre machen. Diese Missstände in der Asylpolitik müssen so rasch wie möglich beseitigt werden, forderte Michael Schnedlitz (FPÖ) mit Nachdruck. Wenn es um den Schutz der österreichischen Mädchen und Frauen geht, dann könne man auch einmal ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren.

ÖVP gegen Schuldzuweisungen und für Lösungen

Man dürfe und könne nach dem Mord an Leonie nicht zur Tagesordnung übergehen, sagte Karl Mahrer (ÖVP). Die Menschen könnten nicht akzeptieren, dass Personen, die das Asylrecht so missbrauchen, einen Platz in Österreich haben. Aber es brauche nun keine Schuldzuweisungen, sondern Lösungen, so Mahrer. Man müsse am konsequenten Rückführungskurs des Innenministers festhalten. Darüber hinaus brauche es eine funktionierende Qualitätssicherung im Justizministerium, verkürzte Entscheidungsfristen sowie eine ehrliche und sachliche Diskussion über die Sicherungshaft für AsylwerberInnen. Mittelfristig brauche es auch Veränderungen im europäischen Asylwesen. Für die Verhandlung dieser Veränderungen sieht Mahrer Bundeskanzler Kurz und Innenminister Nehammer als die am besten geeigneten Personen an. Die ÖVP werde jedenfalls in Abstimmung mit dem Koalitionspartner daran arbeiten, dass straffällige AsylwerberInnen in Österreich keinen Platz haben.

Abgeordneter Christian Stocker (ÖVP) hielt den Freiheitlichen entgegen, dass kein einziger Vorschlag, den sie heute unterbreitet haben, so furchtbare Verbrechen wie den Mord an Leonie verhindern hätte können. Außerdem wäre eine Abschiebung der Tatverdächtigen aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Seine Fraktionskollegin Johanna Jachs hielt es für unangebracht, eine Diskussion auf Basis einer Täter-Opfer-Umkehr zu führen. Auch Klaus Fürlinger zeigte sich zutiefst entsetzt über das Niveau der Debatte.

SPÖ: Mord an Leonie zeigt Fehler im System auf

Für Reinhold Einwallner (SPÖ) zeigt der schreckliche Mord an einem 13-jährigen Mädchen einen Fehler im System auf. Denn es könne nicht sein, dass gut integrierte SchülerInnen und ausgebildete Lehrlinge abgeschoben werden, aber straffällige AsylwerberInnen frei herumlaufen. Einwallner warf dem Innenminister vor, nur Ankündigungen zu tätigen und Verantwortung abzuschieben. Seiner Meinung nach brauche es raschere Asylverfahren, eine bessere finanzielle Ausstattung der Institutionen und die konsequente Abschiebung von Straffälligen. Auf europäischer Ebene hält er ein einheitliches Asylsystem, Verfahrenszentren an den EU-Außengrenzen und eine Bekämpfung der Fluchtursachen vor Ort für notwendig.

Man könne sich leider nicht des Eindrucks verwehren, dass in Österreich immer mehr Gewalttaten stattfinden, meinte SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim. Sie erwarte sich daher von der Regierung, Lösungen für dieses Problem zu finden. Stattdessen werde aber die Verantwortung für so schreckliche Morde nur von einem Ressort zum nächsten geschoben. Schuld sei auch nicht das Personal in den zuständigen Behörden, denn dieses sei unter ÖVP-Ministern immer weiter eingespart worden. Auch Harald Troch (SPÖ) machte darauf aufmerksam, dass nicht nur die Personal-, sondern auch die Raumsituation im Bundesverwaltungsgericht katastrophal sei. Die ÖVP sei auch dafür verantwortlich, dass die "bösen Buben" im Land bleiben dürfen, während die "braven Mädchen" abgeschoben werden; das sei weder wirksam noch human. "Und wieder einmal wollen weder der Innenminister noch die Justizministerin die politische Verantwortung für schwerwiegende Fehler übernehmen", beklagte Robert Laimer (SPÖ).

Grüne sprechen sich gegen emotionalisierte Vorschläge und für Vernunft aus

Georg Bürstmayr (Grüne) plädierte dafür, sich nicht von Gefühlen leiten zu lassen. Denn der Instinkt schreie nach Rache, noch bevor die Schuld feststehe. Wut, Zorn und Angst seien auch seine Gefühle, so Bürstmayr. Die leise Stimme der Vernunft sage jedoch, dass man Entscheidungen nicht im Zorn treffen solle und sie erinnere daran, wohin die geschürte Angst und kollektive Abneigung gegen ganze Gruppen führen könne. Die Aufgabe der Abgeordneten im Hohen Haus sei nicht, sich von Gefühlen leiten zu lassen. Man verdiene 9.000 € brutto dafür, nüchtern zu bleiben und die Verfassung, das Völkerrecht und die Gesetze zu beachten, auf die man angelobt wurde. Die zehn Vorschläge der FPÖ seien emotionalisiert und allesamt mehr oder weniger verfassungswidrig, völkerrechtswidrig und unionsrechtswidrig. Es sei klare grüne Position, dass Menschen, die in Österreich schwere Straftaten begehen, kein Recht auf Schutz im Land haben. Man werde jedoch in Ruhe besprechen, wo es Änderungen und Verbesserungen brauche.

Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer (Grüne) schloss sich den Ausführungen von SPÖ-Vertreterin Yildirim an. Verfahren könnten nur dann beschleunigt werden, wenn es genügend gut ausgebildetes Personal in den jeweiligen Behörden gebe. Alleine das Bundesverwaltungsgericht hatte 2020 einen Überhang von 33.000 Akten. Man müsse nichts am geltenden Recht ändern, betonte Prammer, es brauche nur mehr Ressourcen. Meri Disoski warf FPÖ-Klubobmann Kickl ein "widerliches Schauspiel" vor, da er versuche, mit einem furchtbaren Mord an einem 13-jährigen Mädchen politisches Kleingeld zu wechseln und Hass zu schüren. Während nämlich zu den letzten 14 Femiziden im heurigen Jahr von den Freiheitlichen nichts zu hören gewesen sei, habe Kickl im vorliegenden Fall sein "rassistisches Feuerwerk gezündet", sobald bekannt gewesen sei, dass die Tatverdächtigen afghanische Staatsbürger sind. In einem "Land der Priklopils, Fritzls und Bierwirte" sei Männergewalt gegen Frauen kein importiertes Problem.

NEOS: Gesetzeslage reicht aus, konsequente Umsetzung benötigt 

Auch Nikolaus Scherak (NEOS) zeigte sich wütend. Er ortete einen "Bruderzwist" zwischen Herbert Kickl und Karl Nehammer und ein gegenseitiges Aufrechnen der Maßnahmen. Dieses Aufrechnen werde aber keinen einzigen Mord verhindern, so Scherak. Er sei auch wütend, weil die nötigen Maßnahmen, die man nach dem Mord an Leonie setzen müsse, offenkundig seien. Denn wenn das Bundesverwaltungsgericht ausreichend Ressourcen zur Verfügung hätte, um die Verfahren schnell genug zu behandeln, hätte man den Mord vielleicht verhindern können. Wenn Asylwerber oder –berechtigte wie im vorliegenden Fall mehrere Straftaten begangen haben, dürfe kein Weg daran vorbeiführen, diese wieder in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die entsprechenden Gesetze gebe es schon, es brauche nur eine konsequente Umsetzung und dafür ausreichend Ressourcen. Auch sein Fraktionskollege Douglas Hoyos-Trauttmansdorff unterstrich, dass es gerade in der Asylpolitik mehr eine Lösungs- als eine Inszenierungspolitik brauche. (Fortsetzung Nationalrat) gs/kar/sue

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