Parlamentskorrespondenz Nr. 932 vom 23.07.2021

Neu im Gesundheitsausschuss

Ferkelkastration, Anbindehaltung von Rindern, mobile Schlachthöfe, Hundebetreuung, Pestizide in Lebensmitteln und Spielzeug

Wien (PK) – Dem Gesundheitsausschuss wurden einige Initiativen aus dem Tierschutzbereich zugewiesen, wobei die SPÖ das betäubungslose Kastrieren von Ferkeln sowie die dauernde Anbindehaltung bei Rindern generell verbieten will. Die NEOS wiederum wollen eine rasche gesetzliche Regelung, um regionale und (teil-)mobile Schlachthöfe sowie Schlachtungen im gewohnten Lebensumfeld der Tiere zu fördern und zu ermöglichen. Angesichts des während der Corona-Krise festzustellenden Haustierbooms sehen die Freiheitlichen die Notwendigkeit für ein österreichweites und niederschwelliges Angebot von Hundebetreuungseinrichtungen. In zwei auch den Konsumentenschutz betreffenden Anträgen plädieren die SozialdemokratInnen für die Festlegung eines Summengrenzwerts in Bezug auf Pestizidrückstände in Lebensmitteln sowie für ein europaweites Verbot schädlicher Chemikalien in Kinderprodukten.

SPÖ will betäubungsloses Kastrieren von Ferkeln ab 1. Jänner 2022 verbieten

Einen neuerlichen Vorstoß für das Verbot des betäubungslosen Kastrierens von Ferkeln unternimmt SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck (1712/A). Dafür schlägt er eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes vor, die ab 1. Jänner 2022 Kraft treten soll. Da das Fleisch männlicher Schweine einen sehr unangenehmen Geruch entwickeln kann und daher praktisch unverkäuflich sei, handle es sich bei der Ferkelkastration um eine rein wirtschaftliche Maßnahme, gibt der Tierschutzsprecher der SozialdemokratInnen zu bedenken. Davon seien in Österreich jährlich etwa 2,7 Millionen Schweine betroffen. Um die Ferkelkastration unter tierschutzgerechten Bedingungen durchzuführen, könne das seit Ende November 2018 in Deutschland zugelassene Narkosemittel Isofluran verwendet werden, das bereits auch in der Schweiz seit längerem zum Einsatz kommt. In Deutschland sei zudem seit Anfang des Jahres die betäubungslose Ferkelkastration verboten, wobei den Schweinen vor der Narkose noch ein Schmerzmittel verabreicht werden müsse.

SPÖ: Keine Ausnahmen für dauernde Anbindehaltung bei Rindern

Die SPÖ-Abgeordneten Dietmar Keck und Cornelia Ecker weisen darauf hin, dass bei Vorliegen bestimmter Gründe die Haltung von Rindern in dauernder Anbindehaltung in Österreich noch immer erlaubt sei (1774/A(E)). Die Ausnahmen bestehen laut Gesetz dann, wenn etwa keine geeigneten Weide- oder Auslaufflächen vorhanden sind, bauliche oder sonstige technische Gegebenheiten dagegensprechen, es öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Beschränkungen gibt oder Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere (insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere) geltend gemacht werden können. Weiters gelte, dass der landwirtschaftliche Betrieb diese Ausnahmen auch dann in Anspruch nehmen könne, wenn ein – mit den vier Ausnahmen in Zusammenhang stehendes - Ereignis dazu führe, dass die ursprünglich vorhandenen Bewegungsmöglichkeiten nicht mehr in ausreichendem Maß vorhanden seien. Da d iese Bestimmungen nach Ansicht der AntragstellerInnen nicht zum angestrebten Erfolg geführt hätten, sei es notwendig, diese keineswegs artgerechte und den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Form der Haltung von Rindern im Tierschutzgesetz umfassend zu verbieten.

NEOS: Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere soll rasch ermöglicht werden

Abgeordnete Karin Doppelbauer ruft in Erinnerung, dass basierend auf einer Initiative von ihr am 25. März 2021 der Entschließungsantrag betreffend "Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen und Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere" einstimmig im Nationalrat angenommen wurde. Diese Schlachtungsmethode habe eine Vielzahl von Vorteilen, wie etwa die geringere Belastung der Tiere, der Wegfall des Transports oder die Stärkung des Direktverkaufs. Die Freude über die angekündigten Neuerungen und das damit nahende Ende der Rechtsunsicherheit für viele Betriebe sei daher sowohl bei den LandwirtInnen als auch den TierärztInnen groß gewesen. Da Monate danach aber noch immer keine Regelung in dieser Angelegenheit vorliege, drängt Doppelbauer auf eine rasche Umsetzung und eine Einbringung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs bis spätestens Oktober 2021 (1785/A(E)).

FPÖ setzt sich für österreichweites und niederschwelliges Angebot von Hundebetreuungseinrichtungen ein

Während der Corona-Pandemie sei es zu einem regelrechten Haustier-Boom gekommen, viele Menschen hätten sich etwa Hunde angeschafft, heißt es in einem Entschließungsantrag der FPÖ (1811/A(E)). Die Antragsteller Peter Schmiedlechner und Hannes Amesbauer (beide FPÖ) befürchten, dass zahlreichen Personen nicht bewusst sei, wieviel Verantwortung die Anschaffung eines Haustiers mit sich bringe, zumal schon nach dem ersten Lockdown sehr viele Tiere in Heimen gelandet  oder sogar ausgesetzt worden seien. Um zu verhindern, dass Hundebesitzer vor allem nach der Corona-Krise ihre Vierbeiner wegen Problemen mit der Betreuung einfach aussetzen oder verwahrlosen lassen, solle es österreichweit ein niederschwelliges Angebot von Betreuungseinrichtungen nach dem Vorbild des Salzburger Modells des "Hundecampus" (www.hundecampus.at) geben, schlagen die Abgeordneten vor. Für sozial schwache Personen müsse es zudem finanzielle Förderungen geben, um BesitzerInnen und Hunde zu unterstützen.

SPÖ tritt für Festlegung eines Summengrenzwerts in Bezug auf Pestizidrückstände in Lebensmitteln ein

Für eine gesamthafte Beurteilung der in Lebensmitteln gefundenen Pestizidrückstände macht sich Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) stark (1813/A(E)). Derzeit sei es nämlich möglich, dass jeder einzelne Stoff im Ausmaß von 100% seines jeweiligen Grenzwerts in Produkten enthalten sein könne, ohne dass eine Beanstandung ausgesprochen werde. Der Konsumentenschutzsprecher der SPÖ ersucht daher den Gesundheitsminister, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit so rasch als möglich ein transparenter und praktikabler Summengrenzwert für alle in einem Lebensmittel nachgewiesenen Pestizidrückstände eingeführt wird. Bei Vorliegen mehrerer Schadstoffe solle die Summe der Anteile der einzelnen Stoffe jedenfalls 100% nicht übersteigen (100%-Regelung). Auf EU-Ebene solle zudem angestrebt werden, dass bei der Festlegung von Rückstandhöchstmengen von Pestiziden bzw. generell Chemikalien in Lebensmitteln zusätzlich auch die Belastung aus anderen Bereichen (z.B. Kosmetik, Spielzeug, Verpackungsmaterialien, Chemikalien am Arbeitsplatz, Abgase etc.) berücksichtigt werde. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen (1814/A(E)).

SPÖ: Spielzeug muss frei von schädlichen Chemikalien sein

Laut Lebensmittelsicherheitsbericht 2019 hätten knapp 12% aller begutachteten Spielzeuge wegen physikalischer oder chemischer Sicherheitsmängel nicht den Bestimmungen dieser Warengruppe entsprochen, zeigt SPÖ-Mandatar Christian Drobits in einer weiteren Initiative zu diesem Themenbereich auf (1821/A(E)). Chemikalien würden zu unserem Alltag gehören und müssten daher für Mensch sowie Umwelt sicher sein. Vor allem sollten schädliche Chemikalien nicht in Spielzeug, Babyartikeln sowie in Materialen verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Drobits fordert sowohl Konsumentenschutzminister Wolfgang Mückstein als auch Umweltministerin Leonore Gewessler auf, sich im Rahmen des Green Deal der EU für ein Verbot schädlicher Chemikalien in Kinderprodukten einzusetzen. Ferner sollten auch Mehrfachbelastungen in die Grenzwertfestlegung miteinfließen, um Summen- und Cocktaileffekte zu vermeiden. Darüber hinaus müssten die Kontrollen nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verdoppelt, die Finanzierung des dafür notwendigen Personals sichergestellt und Schwerpunktkontrollen von Kinderprodukten angeordnet werden. Gleichlautende Anträge brachte der SPÖ-Mandatar im Konsumentenschutzausschuss (1819/A(E)) und im Umweltausschuss (1820/A(E)) ein. (Schluss) sue