Parlamentskorrespondenz Nr. 1150 vom 19.10.2021

Finanzpolizei: 10% der nach Österreich entsandten oder überlassenen ArbeitnehmerInnen sind unterentlohnt

Finanzministerium legt Bericht über die Durchführung des Kontrollplans 2020 vor

Wien (PK) – Das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz sieht eine jährliche Berichterstattung über die Kontrollen der Finanzpolizei bezüglich der korrekten Entlohnung von nach Österreich entsandten oder überlassenen ArbeitnehmerInnen vor. Der nun dem Nationalrat vorgelegte Bericht (III-362 d.B.) behandelt die Ergebnisse des Kontrollplans 2020, der vom Bundesministerium für Finanzen und dem Bundesministerium für Arbeit erstellt wurde. Ein solcher Plan wurde erstmals für das Jahr 2018 aufgestellt und dient der Sicherstellung einer effizienten Kontrolle durch die Finanzpolizei.

Pro Halbjahr wurden im Jahr 2020 ein bis zwei schwerpunktmäßige Kontrollen an oder in unmittelbarer Nähe zu den Grenzen der Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark gegenüber den jeweiligen Nachbarstaaten vorgenommen. Einreisende betriebliche Fahrzeuge und deren Insassen wurden dabei überprüft. Des Weiteren lagen die Schwerpunkte im Berichtsjahr auf der Baubranche, bei Unternehmen aus Staaten mit niedrigem Lohnniveau sowie bei solchen mit COVID-19-bedingter Kurzarbeit. Aufgewandt wurden für die Kontrollen insgesamt 2.997 Vollzeitbeschäftigungsäquivalentstage bei einer personellen Ausstattung von rund 431 Vollbeschäftigungsäquivalenten.

Kontrolliert wurden laut Bericht im Jahr 2020 1.439 ausländische Betriebe, die in Österreich tätig waren, womit wie im Vorjahr das Jahresziel von 1.300 Betrieben übertroffen wurde. Die meisten Kontrollen wurden in Tirol (323), Oberösterreich (229) und der Steiermark (242) durchgeführt.

Insgesamt 3.481 nach Österreich entsendete oder überlassene ArbeitnehmerInnen wurden bei diesen Betrieben kontrolliert, die größte Anzahl in Tirol (902), der Steiermark (567) sowie Oberösterreich (472) und Niederösterreich (440). Bei rund 10% und damit 435 der überprüften ArbeitnehmerInnen wurde Unterentlohnung festgestellt. Diese Feststellungen wurden an das bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichtete Kompetenzzentrum weitergeleitet, mit dem die Finanzpolizei diesbezüglich zusammenarbeitet. 829 Strafanträge wegen des Nichtbereithaltens beziehungsweise Nichtbereitstellens von Melde- oder Lohnunterlagen wurden von der Finanzpolizei ausgestellt und dafür Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 2,8 Mio. € beantragt. (Schluss) gst

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