Parlamentskorrespondenz Nr. 1206 vom 02.11.2021

Neu im Innenausschuss

Multiinstitutionelle Einberufung Sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen

Wien (PK) - In ihrem Entschließungsantrag (1798/A(E)) machen die NEOS darauf aufmerksam, dass von den Sicherheitsbehörden derzeit nur wenige sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen einberufen werden, obwohl diese wesentlich für den Gewaltschutz seien.

Gemäß dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das Österreich 2013 ratifiziert hat, haben die Mitgliedstaaten Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass von allen einschlägigen Behörden erforderlichenfalls für eine koordinierte Sicherheit und Unterstützung zur Vermeidung von Gewalt gesorgt wird.

Die NEOS fordern daher, dass auch VertreterInnen anderer Behörden und Einrichtungen sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen beantragen – und nicht mehr nur, wie bisher vorgesehen, anregen – können.

Die Schaffung einer multiinstitutionellen Einberufung von Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen sei überdies schon im Regierungsübereinkommen 2020-2024 vorgesehen. (Schluss) beb