Parlamentskorrespondenz Nr. 1313 vom 22.11.2021

Neu im Unterrichtsausschuss

Sammelnovelle soll Sommerschulen zur Regel machen

Wien (PK) – Die im Sommer 2020 erstmals geschaffene Sommerschule zum Ausgleich von Lerndefiziten bei SchülerInnen infolge der Corona-Pandemie wird vom Bildungsministerium als Erfolg gewertet. Im Rahmen eines Vorschlags für eine Sammelnovelle (1171 d.B.) zum Schulrecht sieht Bildungsminister Heinz Faßmann daher eine Normalisierung der Sommerschule vor: Sie sollen mit maximal 40 Unterrichtseinheiten in den letzten beiden Wochen der Sommerferien künftig jedes Jahr stattfinden. Der Unterricht kann dabei in ganztägige Betreuungsangebote eingebaut werden.

Vorrangiges Ziel der Sommerschulen ist die Förderung in den Pflichtgegenständen, wobei man Schülerinnen und Schüler höherer Schulstufen als "Buddys" vor allem im projektorientierten Unterricht einbeziehen will. Die Anmeldung für eine Sommerschule soll dahingehend erleichtert werden, dass sie künftig auch während des Unterrichtsjahres unabhängig vom Standort der Sommerschule möglich ist.

Weitere Gesetzesänderungen in der Regierungsvorlage sehen einen Pflichtgegenstand "digitale Grundbildung" anstelle der namensgleichen verbindlichen Übung vor, sowie die Aufnahme des Schulversuchs "Aufbaulehrgang für Elementarpädagogik" an Fachschulen in das Regelschulwesen. An Höheren technisch-gewerblichen Lehranstalten und Höheren Lehranstalten für Land- und Forstwirtschaft soll es möglich werden, die Zweckbindung von Mitteln an die Zustimmung des Kuratoriums zu knüpfen; damit würden im Vollzug klarere Vorgaben geschaffen, so die Erklärung. (Schluss) rei


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