Parlamentskorrespondenz Nr. 1321 vom 23.11.2021

Neu im Finanzausschuss

Oppositionsanträge u.a. zu Gemeindeentlastung, Gebührenabschaffung, Spendenbegünstigungen, Familienbonus Plus

Wien (PK) – Dem Finanzausschuss liegen mehrere Entschließungsanträge der Opposition vor. Während sich SPÖ und FPÖ für die Sicherung und Entlastung der Gemeinden einsetzen, wollen die NEOS einen Generalpensionskassenvertrag schaffen und die Rechtsgeschäftsgebühren abschaffen. Zudem fordert die SPÖ, sämtliche Bundesgebühren im Zusammenhang mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft abzuschaffen und die Corona-Hilfsmaßnahmen zu evaluieren. Weitere Entschließungsanträge betreffen unter anderem Spendenbegünstigungen für Bildung und gemeinnützige Stiftungen, die Evaluierung des Familienbonus Plus sowie der Wirtschaftshilfen und eine KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen.

SPÖ und FPÖ für Sicherung und Entlastung der Gemeinden

Die FPÖ tritt mit einem Entschließungsantrag für die Entlastung der Gemeindebudgets ein (2101/A(E)). In diesem Sinne fordert die Oppositionspartei von der Bundesregierung, die CO2-Abgabe als gemeinschaftliche Bundesabgabe zu verwenden, da der Klimaschutz alle drei Gebietskörperschaftsebenen gleichermaßen betreffe und insbesondere Gemeinden aufgrund der Corona-Krise massiv von Einnahmeausfällen betroffen seien.

Auch die SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer, Andreas Kollross und Maximilian Lercher setzen sich für die Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise ein. Konkret fordert die SPÖ in einem Entschließungsantrag den ersatzlosen Entfall der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem 2. Gemeindepaket durch Umwandlung des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss sowie die Weiterführung des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) mit einem jährlichen Volumen von 1 Mrd. € bis 2024 (2075/A(E)).

SPÖ und NEOS wollen Gebühren abschaffen

Im Visier haben die NEOS die Rechtsgeschäftsgebühren. Laut Johannes Margreiter werden die BürgerInnen und Unternehmen damit über die Maßen belastet, was negative Auswirkungen auf die Rechtssicherheit habe. In einem Entschließungsantrag (2024/A(E)) drängt er auf die Abschaffung dieser Gebühren. Die Rechtsgeschäftsgebühr war ursprünglich als "Papierverbrauchssteuer" konzipiert und ist damit in einer digitalisierten Welt, zu der auch der Rechtsverkehr und die Verwaltung rechtlich relevanter Daten zählen, "anachronistisch", begründete er. Wenig nachvollziehbar sei insbesondere, warum ein außergerichtlicher Vergleich, durch den das Justizsystem eben gerade nicht belastet wird, gebührenpflichtig sei. Ebenso nicht nachvollziehbar sei, dass Ehepakte durch Rechtsgeschäftsgebühren als prozentualer Anteil an der vertraglich verfügten Summe belastet werden, führt Margreiter aus. Geht es nach den NEOS, so sollen sämtliche mit der Einhebung dieser Gebühren verknüpfte Planstellen damit eingespart werden.

Darüber hinaus tritt die SPÖ dafür ein, sämtliche Bundesgebühren im Zusammenhang mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft abzuschaffen (2076/A(E)). Nurten Yilmaz begründet in dem entsprechenden Entschließungsantrag, dass Menschen mit einem Durchschnittsverdienst sich die Gebühren kaum leisten können. Von Bundes- und Landesseite werden Gebühren erhoben, die zum Teil mehrere tausend Euro betragen, argumentiert sie. Für viele Familien sei diese hohe finanzielle Hürde nicht leistbar, wodurch viele Menschen aufgrund ihrer ökonomischen Lage von voller rechtlicher Gleichstellung ausgeschlossen werden.

NEOS für Schaffung eines Generalpensionskassenvertrags

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert Gerald Loacker (NEOS) die Schaffung eines Generalpensionskassenvertrags gemäß Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen. Dabei geht es um die Möglichkeit der Übertragung von Kapital aus einer Vorsorgekasse (z. B. Abfindung) in eine Pensionskasse (z. B. bei einer neuen Arbeitgeberin bzw. einem neuen Arbeitgeber), um das Kapital steuerbegünstigt als Rente auszahlen zu lassen. Außerdem macht er sich für Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen stark (2018/A(E)).

NEOS fordern Spendenbegünstigungen für Bildung und gemeinnützige Stiftungen sowie KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen

Steuerliche Maßnahmen sollen zur Mobilisierung privater Mittel für Bildung beitragen, argumentieren die NEOS mittels Entschließungsantrag (2029/A(E)). Konkret fordern sie eine Erweiterung der Spendenbegünstigung auf Bildungsmaßnahmen unabhängig von der demographischen Zielgruppe sowie eine KESt-Befreiung für Spenden zugunsten bildungsfördernder Maßnahmen. Darüber hinaus fordert Karin Doppelbauer, die Befristung der Spendenbegünstigung für gemeinnützige Stiftungen ersatzlos aufzuheben. In einem weiteren Schritt soll das Gemeinnützigkeitsgesetz evaluiert und die Grenzen der Spendenbegünstigungen für Stiftungen angehoben werden, so der Entschließungsantrag (2030/A(E)).

Eine weitere Forderung der NEOS gilt der KESt-Befreiung für längerfristige Veranlagungen. Ziel der Oppositionspartei ist, eine möglichst breite gesellschaftliche Teilhabe am Kapitalmarkt zu ermöglichen. In einem entsprechenden Entschließungsantrag unterstreicht Gerald Loacker die Notwendigkeit der privaten Altersvorsorge (2031/A(E)). Eine Kapitalertragssteuerbefreiung für längerfristige Veranlagungen sei eine geeignete steuerliche Maßnahme zur Stärkung des Kapitalmarkts und setze deutliche Anreize, in Wertpapiere zu veranlagen, betont er. Von der Bundesregierung fordert Loacker weitere Maßnahmen zur Stärkung des österreichischen Kapitalmarkts, unter anderem wie im Regierungsprogramm vorgesehen auch die Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragssteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten.

SPÖ: Ungerechtigkeiten beim Familienbonus Plus für getrenntlebende Eltern sollen beseitigt werden

In einem weiteren Antrag weist Abgeordnete Petra Wimmer darauf hin, dass der Familienbonus Plus zudem zu Ungerechtigkeiten bei getrennt lebenden Eltern führe (2052/A(E)). So würden nämlich Alleinerziehende, also in der Regel Frauen, aufgrund ihres meist niedrigeren Einkommens auch einen geringeren Familienbonus erhalten. Den vollen Bonus erhalte hingegen der getrennt lebende Vater, und zwar auch dann, wenn er zu wenig Unterhalt bezahle oder sich bei der Betreuung nicht einbringe. Eine private Einigung über eine gerechtere Aufteilung des Bonus sei möglich, aber damit bewege man sich im rechtsfreien Raum, gibt Wimmer zu bedenken. Außerdem seien die Frauen auf den guten Willen des Expartners angewiesen. Da die Corona-Krise die Situation der über 162.000 Alleinerziehenden in Österreich ohnehin zusätzlich verschlimmert habe, müsse diese ungerechte Behandlung von getrennt lebenden Eltern bei der Berechnung des Familienbonus beendet werden. Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen (2051/A(E)).

SPÖ will Familienbonus Plus evaluieren und auf soziale Treffsicherheit prüfen lassen

Ein grundsätzliches Problem mit dem Familienbonus Plus haben die Abgeordneten der SPÖ, weil es sich dabei ihrer Ansicht nach um ein Steuermodell ohne soziale Treffsicherheit handle (2050/A(E)). Während sehr gut verdienende Familien davon stark profitieren würden, könne es von einkommensschwachen und armutsgefährdeten Familien kaum bzw. gar nicht genutzt werden, zeigt Petra Wimmer (SPÖ) auf. Nunmehr sei im Zuge der Steuerreform sogar eine Erhöhung des Bonus von 1.500 € auf 2.000 €  € geplant. Es ergeht daher sowohl an den Finanzminister als auch an die Familienministerin das Ersuchen, eine Evaluierung des Familienbonus sowie des Kindermehrbetrages hinsichtlich seiner sozialen Treffsicherheit bezogen auf die Einkommenssituation der Familien in Österreich bis Jahresende zu veranlassen und die Ergebnisse im ersten Quartal 2022 dem Parlament zuzuleiten. Ein gleichlautender Antrag wurde auch dem Ausschuss für Familie und Jugend zugewiesen (2049/A(E)).

NEOS für transparente Evaluierung der Treffsicherheit der COVID-Wirtschaftshilfen

Die NEOS setzen sich für eine transparente Evaluierung der Treffsicherheit der COVID-Wirtschaftshilfen unter Einbindung unabhängiger ExpertInnen ein. Der leichten Beantragung des Umsatzersatzes stand eine überschießende Ausgestaltung gegenüber, argumentieren sie und kritisieren fehlende Planungssicherheit für Unternehmer. Ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung soll dem Parlament vorgelegt und veröffentlicht werden, heißt es in dem Entschließungsantrag (2033/A(E)). (Schluss) gla