Parlamentskorrespondenz Nr. 1330 vom 24.11.2021

Neu im Konsumentenschutzausschuss

ÖVP und Grüne für Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten, Fachstelle für Verbraucherinteressen

Wien (PK) – Zwei Entschließungsanträge von ÖVP und Grüne wurden dem Konsumentenschutzausschuss zugewiesen. Einerseits ersuchen die Koalitionsparteien den Konsumentenschutzminister eine Erstanlaufstelle für Betroffene von Zahlungsschwierigkeiten in seinem Ressort einzurichten. Andererseits soll die Einrichtung einer Fachstelle für VerbraucherInneninteressen im Bereich der Normung geprüft werden.

Erstanlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten

Obwohl die Koalitionsfraktionen coronabedingt aufgetretene Probleme bei Zahlungsverpflichtungen ernst genommen und Hilfsmaßnahmen zur Verfügung gestellt hätten, sei es aufgrund der Fortdauer der Pandemie nicht auszuschließen, dass KonsumentInnen weitheiterhin unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre laufenden Kreditverbindlichkeiten nicht mehr vollständig bedienen können, warnen ÖVP und Grüne in einem Entschließungsantrag (2089/A(E)). Um schnelle und niederschwellige Hilfestellung anzubieten, soll deshalb im Konsumentenschutzministerium eine Erstanlaufstelle für Betroffene aber auch für Stakeholder eingerichtet werden. Laut den AntragstellerInnen Ulrike Fischer und Peter Weidinger soll der Fokus auf einer umfassenden Beratung betroffener VerbraucherInnen mit Zahlungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit Kreditverbindlichkeiten liegen.

Fachstelle für VerbraucherInneninteressen

In einem weiteren Entschließungsantrag ersuchen die Koalitionsparteien den Konsumentenschutzminister, die Errichtung einer Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der VerbraucherInnen in der Normung einschließlich Barrierefreiheiten zu prüfen. Dies soll unter Berücksichtigung einer Kooperation mit dem Ausschuss für Verbraucherangelegenheiten bei der Organisation Austrian Standards erfolgen. Bislang habe man dort durch Fördergelder ein Büro finanziert, aufgrund organisatorischer Veränderungen sei dieses in absehbarer Zeit neu zu organisieren, informieren die AntragstellerInnen Ulrike Fischer und Peter Weidinger. Europäische Normungsorganisationen hätten die nationalen Institute bei der Erarbeitung von Normen weitestgehend abgelöst. Die Europäische Normenverordnung mahne eine größere Diversität bei der Normerarbeitung ein, insbesondere die Verbraucherorganisationen, aber auch Menschen mit Behinderung sollen bei der Normenentwicklung stärker berücksichtigt werden, heißt es in dem Entschließungsantrag (2090/A(E)). (Schluss) med


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