Parlamentskorrespondenz Nr. 1404 vom 03.12.2021

Neu im Justizausschuss

ÖVP-Grüne-Gesetzesantrag mit Verlängerung von Corona-Regelungen, FPÖ-Anträge zu Suchtmittelgesetz und Herabwürdigung religiöser Lehren

Wien (PK) – Unterschiedliche Verlängerungen und Änderungen in Gesetzesmaterien vor allem zu Corona-Regelungen legen die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne in einem Initiativantrag vor. Der FPÖ geht es um Änderungen im Strafgesetzbuch bzw. im Suchtmittelgesetz im Zusammenhang mit gewerbsmäßiger Begehung sowie um einen Entfall der "Herabwürdigung religiöser Lehren" im Strafrecht. Mit einem Entschließungsantrag fordert die SPÖ, das Verfahren zur Ernennung der StaatsanwältInnen an jenes der RichterInnen anzupassen.

ÖVP und Grüne mit Antrag für Verlängerung von Corona-Regelungen

Mit einem Initiativantrag (2094/A) wollen die Koalitionsparteien unter anderem verschiedene Corona-Regelungen verlängern. So soll das Außerkrafttreten des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes um sechs Monate auf den 30. Juni 2022 verschoben werden. Das betrifft den Erläuterungen zufolge unter anderem die Möglichkeit, für weitere sechs Monate bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- oder Bildübertragung durchzuführen. Die Gebührenfreiheit der Unterhaltsvorschussgewährung aus dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz soll laut Vorlage ebenfalls verlängert werden. Damit Gesellschaften auch noch im ersten Halbjahr 2022 virtuelle Versammlungen durchführen können, soll auch die entsprechende Regelung des GesellschaftsrechtlicheCOVID-19-Gesetz um sechs Monate verlängert werden.

Zudem sollen für SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen die Aufstellungs- und Offenlegungsfristen erstreckt werden. Dazu ist auch eine Neufassung der Übergangsregelung sowie eine "Einschleifregelung" vorgesehen. Letztere soll den Folgen eines fixen Stichtags entgegenwirken. Eine Verlängerung bis 30. Juni 2022 in der Rechtsanwaltsordnung betrifft unter anderem die Möglichkeit der Briefwahl bzw. Briefabstimmung zur Erledigung der Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer zugewiesenen Aufgaben. Ebenso soll im Rahmen des Disziplinarstatuts für RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen die Briefabstimmung für die Festsetzung bzw. Änderung der Geschäftsordnung des Disziplinarrats bis 30. Juni 2022 zur Verfügung stehen.

Änderungen im Zivilrechts-Mediations-Gesetz betreffen eine Berichtigung zu Übergangsbestimmungen, damit die Fortbildungsverpflichtung für eingetragenen MediatorInnen auch nach dem 31. Dezember 2021 in Geltung bleibt. Im Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetz soll die Bestimmung betreffend die Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind, erst zwei Jahre später, am 31. Dezember 2023, außer Kraft treten. Die Änderung zielt darauf ab, dass das Thema im Rahmen der Reform des Kindesunterhaltsrechts an den aktuellen Rechtsbestand angepasst werden kann.

FPÖ für Änderungen im Strafgesetzbuch sowie im Suchtmittelgesetz zu gewerbsmäßiger Begehung

Änderungen im Strafgesetzbuch sowie im Suchtmittelgesetz beantragen die Freiheitlichen (1941/A). Geht es nach der FPÖ, soll die gewerbsmäßige Begehung einer strafbaren Handlung auf ihre ursprüngliche Form zurückgeführt werden, da sie in der derzeit geltenden Fassung für die Staatsanwaltschaft und für die tägliche Arbeit der Polizei nicht handhabbar sei. Nach der geltenden Rechtslage führe der Kauf und Besitz von Kleinstmengen an Drogen für den Eigengebrauch nicht automatisch zu einer Anzeige, wenn TäterInnen mit den Gesundheitsbehörden kooperieren, stellen die Freiheitlichen fest. Sei es vor der letzten Strafrechtsreform noch ohne weiteres möglich gewesen, "Drogendealer" vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens in U-Haft zu nehmen, so müsse sich heute die einschreitende Behörde die Frage stellen, ob sie überhaupt eine Anzeige einbringen könne oder sich mit einer Mitteilung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde begnügen müsse, so die Argumentation. Mit dieser Regelung werde nicht nur negiert, dass Aufweichungen im Suchtmittelgesetz der gesellschaftlich völlig falsche Ansatz seien, es werde auch nicht berücksichtigt, dass die Bezirksverwaltungsbehörden bloß über beschränkte Ressourcen verfügen.

FPÖ will Entfall der "Herabwürdigung religiöser Lehren" im Strafrecht

In der Praxis erhalte de facto keine christliche Religion den Schutz der "Herabwürdigung religiöser Lehren", wirft die FPÖ auf. Hingegen schränke die Regelung im Strafgesetzbuch die Möglichkeit zum politischen Diskurs hinsichtlich des politischen Islams erheblich ein. Die Freiheitlichen legen daher einen Initiativantrag vor, wonach die "Herabwürdigung religiöser Lehren" im Strafrecht entfallen soll (1942/A). Die Grenze sei demnach beim Aufruf zu physischer Gewalt zu ziehen. Im derzeitigen politischen Diskurs sei aber unter anderem die betreffende Rechtsvorschrift ursächlich dafür, Probleme nicht in der erforderlichen Art ansprechen zu können, beruft sich die FPÖ auf die Meinungsäußerungsfreiheit. Außerdem sollte es ihr zufolge eine möglichst geringe Einschränkung der Freiheit der Kunst geben, auch wenn diese verstörend, geschmacklos oder verletzend ist.

SPÖ: Verfahren zur Ernennung der StaatsanwältInnen an jenes der RichterInnen anpassen

Die SPÖ fordert mit einem Entschließungsantrag, das Verfahren zur Ernennung der StaatsanwältInnen an jenes der RichterInnen anzupassen (2037/A(E)). Die Justiz sei bestmöglich vor Angriffen und Versuchen der politischen Einflussnahme zu schützen, so die SozialdemokratInnen. Sie orten "seit Monaten andauernde Angriffe der ÖVP" auf die unabhängige Justiz, insbesondere auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, aber auch gegen einzelne StaatsanwältInnen, was eine massive Gefährdung für die Demokratie und den Rechtsstaat darstelle. Im Ernennungsverfahren sei daher der SPÖ zufolge insbesondere die Zusammensetzung der Personalkommissionen so zu gestalten, dass ihnen mehrheitlich von der Berufsgruppe gewählte bzw. entsendete Mitglieder angehören. So soll sichergestellt werden, dass auch der Anschein einer politischen Einflussnahme bei der Ernennung und dem weiteren beruflichen Fortkommen von StaatsanwältInnen ausgeschlossen wird und diese frei von politischer Einflussnahme ihrer Arbeit nachgehen können, heißt es im Antrag. (Schluss) mbu