Parlamentskorrespondenz Nr. 1450 vom 13.12.2021

Neue Initiative im Bundesrat

SPÖ für Fortführung und Ausweitung des Corona-Familienhärteausgleichs

Wien (PK) – Aufgrund des vierten Lockdowns, der damit verbundenen Ausweitung der Kurzarbeit und dem neuerlichen Anstieg der Arbeitslosenzahlen sehen die sozialdemokratischen Bundesrätinnen Korinna Schumann und Sandra Gerdenitsch den Bedarf für die Fortführung des Corona-Familienhärteausgleichs gegeben (317/A(E)-BR/2021). Dieser im April 2020 eingerichtete Fonds habe Mittel für besonders betroffene Personen zur Verfügung gestellt, Antragstellungen seien aber nur bis zum Juni 2021 möglich gewesen. Außerdem habe der Familienhärteausgleich eine Reihe von Schwachpunkten aufgewiesen, die im Zuge einer Neuauflage beseitigt werden sollten, argumentieren die Ländervertreterinnen.

Die zuständige Ministerin Susanne Raab wird daher aufgefordert, den Corona-Familienhärteausgleichsfonds für 2022 erneut zu dotieren und Antragstellungen rückwirkend ab dem 1. Dezember 2021 zu ermöglichen. Zusätzlich sollten folgende Personengruppen, Anspruch auf Förderungen erhalten: EmpfängerInnen von Sozialhilfe, geringfügig Beschäftigte, AlleinerzieherInnen in Karenz, Personen, die erst nach 28. Februar 2020 in Beschäftigung getreten sind und im weiteren Verlauf der Corona-Krise arbeitslos bzw. in Kurzarbeit waren, sowie Selbstständige, die vom WKÖ-Härtefallfonds abgelehnt wurden. Überdies sollten jene Personen erneut einen Antrag stellen können, die schon einmal eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich erhalten haben. (Schluss) sue