Parlamentskorrespondenz Nr. 1455 vom 14.12.2021

Bautenausschuss gibt grünes Licht für Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes

Neuerungen sollen einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Förderung der Elektromobilität leisten

Wien (PK) – Eine Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes stand heute auf der Tagesordnung des Bautenausschusses. Die Änderungen beinhalten Neuerungen im Bereich des Änderungsrechts der einzelnen EigentümerInnen, bei den Voraussetzungen für Beschlüsse und bei der Rücklage. Diese sollen zum Klimaschutz beitragen und die Elektromobilität erleichtern und damit fördern. Um Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren hinsichtlich der geplanten Änderungen bei früheren Parifizierungen von Geschäftsräumlichkeiten zu berücksichtigen, soll in der Plenarsitzung des Nationalrats noch ein Abänderungsantrag eingebracht werden. Die Novelle wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen mehrheitlich beschlossen.

Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes für Klimaschutz und Förderung der Elektromobilität

Mit einem Maßnahmenbündel will die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (1174 d.B.) einen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor sowie zur Förderung des emissionsfreien Individualverkehrs leisten. Dazu gibt es Neuerungen im Bereich des Änderungsrechts der einzelnen EigentümerInnen, bei den Voraussetzungen für Beschlüsse und bei der Rücklage. Rechtliche Hürden würden derzeit noch die Installation von Ladestationen in Eigentumsobjekten erschweren. Daher sollen die Rahmenbedingungen im Wohnungseigentumsrecht hierfür aber auch für den Einbau von Einzel-Solaranlagen, Beschattungsvorrichtungen und einbruchsicheren Türen sowie für barrierefreie Ausgestaltungen erleichtert werden. Schließlich sollen durch eine Erleichterung der Willensbildung und einer Mindestdotierung für Rücklagen optimierte Voraussetzungen für die Erhaltung, aber auch für die Verbesserung von Gebäuden vor allem in wärme-, klima- und energietechnischer Hinsicht geschaffen werden. Das Gesetz soll in mehreren Schritten ab Jahresbeginn bis 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Justizministerin Alma Zadić: Klimawandel muss mit allen Mitteln bekämpft werden

Der Klimawandel müsse mit allen Mitteln bekämpft werden, begrüßte Justizministerin Alma Zadić die Novelle. Für den Ausstieg aus der fossilen Mobilität sei eine ausreichende E-Ladeinfrastruktur notwendig. Mit der Novelle werde man eine zukunftsfähige Infrastruktur schaffen. Bisher sei das allzu oft an anderen MiteigentümerInnen gescheitert. Für die Plenarsitzung kündigte Zadić außerdem einen Abänderungsantrag an. Dieser werde die vielfach im Begutachtungsverfahren geäußerte Kritik an den geplanten Änderungen bei früheren Parifizierungen von Geschäftsräumlichkeiten berücksichtigen.

Das Wohnungseigentumsrecht eigne sich nicht für einseitige Lösungen, erklärte ein Experte des Justizressorts. Man solle daher weder die Rechte von Hausverwaltungen noch die der WohnungseigentümerInnen einseitig stärken. Dieses Abwägen sei der Leitgedanke bei der Erstellung der Reform gewesen. Im Begutachtungsverfahren habe es zahlreiche Stellungnahmen gegeben, die soweit möglich eingearbeitet worden seien. Im Bereich der geplanten Änderungen bei früheren Parifizierungen von Geschäftsräumlichkeiten habe man gemeinsam mit ExpertInnen der Stadt Wien eine einfache praktikable Lösung für die geäußerten Kritikpunkte gefunden. Diese würden im Zuge eines Abänderungsantrages in der Plenarsitzung des Nationalrats noch eingebracht werden, so der Experte. 

ÖVP: Weitere Änderungen im Wohnungseigentumsrecht notwendig

Die Novelle sei notwendig gewesen, da sich die Lebensumstände in den vergangenen 20 Jahren verändert hätten, meinte Johann Singer (ÖVP). Weitere Änderungen im Wohnungseigentumsrecht seien durchaus notwendig. Man werde deswegen an dem Thema dran bleiben.

SPÖ: Stärkung der Kontrollrechte

Für eine Stärkung der Kontrollrechte der WohnungseigentümerInnen gegenüber der Hausverwaltung trat Ruth Becher (SPÖ) ein. Anstatt der geplanten Neuerungen sei es viel wichtiger, Maßnahmen gegen falsche Betriebskostenabrechnungen zu setzen.

FPÖ: Novelle ist grüne "Klientelpolitik"

Die Novelle sei eine grüne "Klientelpolitik", erklärte Philipp Schrangl (FPÖ). Grundsätzlich seien die Neuerungen im Änderungsrecht positiv, sie sollten aber für mehr bauliche Maßnahmen gelten. Ebenso kritisierte der freiheitliche Abgeordnete die Mindestrücklage. Es sei ein Wertverlust der Einlage aufgrund der aktuellen Zinslage und Inflation zu befürchten. Außerdem schloss sich Schrangl der im Begutachtungsverfahren geäußerten Kritik betreffend  der schwierigen Rechtsdurchsetzung im Bereich der geplanten Änderungen bei früheren Parifizierungen von Geschäftsräumlichkeiten an.

Grüne: Erste große Reform seit 20 Jahren

Es sei die erste große Reform des Wohnungseigentumsgesetzes seit 20 Jahren, erklärte Nina Tomaselli (Grüne). Das "right to plug" bringe eine bessere Durchsetzbarkeit von E-Tankstellen. Die Mindestrücklage erleichtere Renovierungen. Diese würden derzeit oftmals an mangelnden Rücklagen scheitern. Bei der Novellierung der Willensbildung würden jene MiteigentümerInnen in den Mittelpunkt gestellt, die sich auch daran beteiligen. Die Energiewende brauche Vereinfachungen, begrüßte auch Martin Litschauer die Novelle.

NEOS: Novelle bringt Probleme in der Umsetzung

Die Novelle sei grundsätzlich begrüßenswert, bringe aber in der Umsetzung Probleme, kritisierte Johannes Margreiter (NEOS). So sei die Formulierung des Änderungsrechts zu einschränkend für den dynamischen technischen Wandel in diesem Bereich. Die Mindestdotierung sei ebenfalls nicht sehr praxisgerecht, da jedes Objekt andere Rahmenbedingungen habe und dementsprechend eine unterschiedlich hohe Rücklage notwendig sei.

Am Beginn des Ausschusses wurde NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter zum ersten Schriftführer des Ausschusses gewählt. (Fortsetzung Bautenausschuss) pst