Parlamentskorrespondenz Nr. 1461 vom 15.12.2021

Vizekanzler Kogler lobt gerechte Gehaltserhöhung für öffentlich Bedienstete

Nationalrat verlängert mit 2. Dienstrechtsnovelle auch Freistellungsmöglichkeit für COVID-19-Risikopersonen im öffentlichen Dienst

Wien (PK) - Die 2. Dienstrechtsnovelle 2021 für den öffentlichen Dienst verabschiedete heute der Nationalrat mehrheitlich. Auf Grundlage eines Initiativantrags von ÖVP und Grünen für redaktionelle Anpassungen beschlossen die Abgeordneten im Rahmen von Abänderungen das jüngst mit der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst ausverhandelte Gehaltsschema ab 1.1.2022. Demnach steigen die Gehälter von öffentlich Bediensteten um durchschnittlich 3% an. Einzig die NEOS kritisierten diese Erhöhung deutlich, könne die "freie Wirtschaft" in Krisenzeiten doch nur davon träumen. Weiters umfassen die heute eingebrachten Abänderungen auch Regelungen zur Dienstfreistellung für Bundesbedienstete, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören.

Der FPÖ-Antrag, pauschalierte Zulagen und Nebengebühren im öffentlichen Dienst als Bestandteile des Grundbezugs zu definieren und damit 14-mal jährlich auszuzahlen, fand keine Mehrheit im Plenum. Vor "sozialen Dramen" sollte die Einarbeitung der Zulagen in das Grundgehalt dienen, sodass sie bei längeren Krankenständen nicht vom Einkommen wegbrechen, erläuterte Christian Lausch (FPÖ) den Antrieb für den abgelehnten Freiheitlichen Vorstoß. Der von ihm während der Sitzung eingebrachte Antrag auf eine "Null-Lohnrunde" für SpitzenpolitikerInnen blieb in der Minderheit, obwohl Lausch an seine NationalratskollegInnen appellierte, in Zeiten der Wirtschaftskrise "mit gutem Beispiel voranzugehen".

Ebenfalls keine Mehrheit im Nationalrat erhielt das von der FPÖ geforderte Diskriminierungsverbot für COVID-19-Ungeimpfte im öffentlichen Dienst. Vizekanzler Werner Kogler beschied dem Antrag gegen Corona-Testungen Geimpfter, in die falsche Richtung zu gehen: der öffentliche Dienst habe Vorbildwirkung beim Schutz seiner MitarbeiterInnen. Grundsätzlich sagte er zur zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung, "das Trennende sollte uns nicht unversöhnlich zurücklassen". Die demokratischen Kräfte in diesem Land hätten sich darauf zu besinnen.

Kogler: Öffentlicher Dienst darf bei Lohnabschlüssen nicht zurückfallen

In seiner Zuständigkeit für den öffentlichen Dienst stellte Vizekanzler Kogler klar, bei den Lohnverhandlungen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst sei sehr genau "auf das Geld der SteuerzahlerInnen" geachtet worden. Neben der Abgeltung der Inflationsrate habe man auch die anderen Berufsgruppen im Auge gehabt, um den öffentlichen Dienst nicht im Vergleich zu den anderen Lohnabschlüssen schlechter zu stellen.

Die fraktionsübergreifende Anerkennung des öffentlichen Dienstes sei völlig berechtigt. Von den vielen Gruppen, denen Kogler Dank für die Arbeitsleistung "unter enormem Druck" während der Pandemie zollte, nannte er beispielsweise, das Gesundheitssystem, die Polizei, aber auch die "klassische Verwaltung". Der Abschluss sei gerecht und verdient. Zum FPÖ-Antrag meinte er, für eine Verbesserung des Besoldungssystems brauche es strukturelle Anpassungen, die über das Zulagenwesen hinausgingen.

Dank an Einsatz im Gesundheitswesen & Co.

Den vielfältigen Einsatz der öffentlich Bediensteten während der Corona-Krise würdigten Selma Yildirim (SPÖ), Michael Hammer (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne). Trotz Krise hätten die Beschäftigten in Bereichen wie dem Gesundheitssystem, der Rechtsprechung, im Bildungswesen, der Finanzverwaltung und der Polizei ihre unermüdliche Einsatzbereitschaft bewiesen. Dem FPÖ-Antrag auf Inkludierung der Nebengebühren in den Grundbezug konnte Yildirim einiges abgewinnen, um gerade im Sinne der Frauen eine gerechtere Besoldung sicherzustellen. "Das kommt uns letztendlich allen zugute".

Die Gehaltserhöhungen für den öffentlichen Dienst seien angesichts der hohen Inflationsrate sehr wichtig, unterstrich Hammer (ÖVP). Zulagen sollten aber nicht pauschalisiert werden, richtete er der FPÖ aus, da sie für die Erbringung von Mehrleistungen zustünden.

Die Einkommen im öffentlichen Dienst seien in den letzten Jahren stärker gestiegen als in der Wirtschaft, besonders im Krisenjahr 2020, kritisierte Gerald Loacker (NEOS) hingegen die Erhöhungen. Seiner Meinung nach sollten externe ExpertInnen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst die Lohnverhandlungen führen, säßen derzeit mit MinisteriumsvertreterInnen doch Personen auf der Arbeitgeberseite, die selbst von den ausverhandelten Erhöhungen profitierten.

Zur Umsetzung der neuen Gehaltsregelungen für den öffentlichen Dienst brachte Blimlinger (Grüne) jenen Abänderungsantrag ein, in dem die einzelnen Erhöhungen gesetzlich verankert sind. Bei einem neuen Besoldungsrecht werde man danach trachten, die Grundgehälter im Abtausch mit den "unzähligen" Zulagen im öffentlichen Dienst zu heben, sicherte sie zu.

Überdies heißt es im Abänderungsantrag, da die Corona-Pandemie mit einer steigenden Zahl an Infizierten beziehungsweise Hospitalisierten andauere, werde bis Juni 2022 die Möglichkeit verlängert, Personen, die trotz dreimaliger Schutzimpfung einem erhöhten Risiko einer COVID-19-Erkrankung mit schwerem Verlauf ausgesetzt sind, vom Dienst bei fortlaufendem Bezug freizustellen. Gleiches gilt für Personen, die aus medizinischen Gründen (noch) nicht geimpft werden können. Umfasst sind von den Regelungen neben Bundesbediensteten auch LehrerInnen im Landesdienst beziehungsweise an land- und forstwirtschaftlichen Schulen.

Nötig für eine derartige Freistellung ist jedenfalls eine ärztliche Beurteilung des Risikostatus, ausgestellt nach dem 2. Dezember 2021. Der Dienstgeber kann zusätzlich die Bestätigung dieses COVID-19-Risiko-Attests durch den Amtsarzt verlangen. (Fortsetzung Nationalrat) rei

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.