Parlamentskorrespondenz Nr. 68 vom 25.01.2022

Sonderbetreuungszeit kostete bis Ende 2021 rund 17,44 Mio. €

Berichte des Arbeitsministers über Mittel aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Wien (PK) – Seit Mitte März 2020 können Eltern im Rahmen der Sonderbetreuungszeit von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen. Die Lohnkosten werden den Arbeitgeber:innen dabei vom Bund ersetzt. Finanziert wird das Instrument aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds. Regelmäßige Berichte des Arbeitsministers legen die aktuellen Ausgaben dafür offen.

So zeigt der Bericht vom Dezember 2021 (III-539 d.B.), dass bis Ende des Jahres rund 17,44 Mio. € für die Sonderbetreuungszeit ausgegeben wurden. In der Phase 4, die von 1. November 2020 bis 9. Juli 2021 galt, haben sich die Ausgaben auf 7,7 Mio. € erhöht. Von den 6.923 Anträgen in dieser Phase waren mit Jahresende nur noch 25 offen. 217 Anträge wurden abgelehnt, der Rest genehmigt und ausbezahlt. In der Phase 5, die ab 1. September 2021 galt, sind bis Jahresende 3.579 Anträge eingelangt. Davon wurden 1.342 ausbezahlt, 36 abgelehnt und 2.201 waren noch offen. Für die Phase 5 beliefen sich die Ausgaben auf 684.311 €.

Zum Vergleich: Bis Ende November 2021 wurden rund 16,34 Mio. € für Sonderbetreuungszeit ausbezahlt. Der entsprechende Bericht (III-511 d.B.) zeigt außerdem, dass die Ausgaben für die Phase 4 mit Ende November rund 7,1 Mio. € und für die Phase 5 rund 185.755 € betrugen.

Die Berichte für November und Dezember 2021 enthalten auch Zahlen zur Sonderfreistellung für Schwangere und zum Teuerungsausgleich für Personen, die im Anschluss an Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Krankengeld bezogen haben. Für die Sonderfreistellung für Schwangere hat der Bund den Krankenversicherungsträgern bis Juni 2021 rund 8,72 Mio. € ersetzt. Von Juli 2021 bis Oktober 2021 beliefen sich die Kosten auf rund 15,94 Mio. €. Für die Einmalzahlung an Personen, die im Anschluss an Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Krankengeld bezogen haben (Teuerungsausgleich) wurden 2021 rund 5,5 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds verwendet.

Zahlen bis Ende Jänner 2022

Die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit haben sich laut Bericht des Arbeitsministers (III-572 d.B.) bis Ende Jänner 2022 nicht verändert. Auch die Kosten für die Sonderfreistellung von Schwangeren sind laut Bericht unverändert geblieben.

Zahlen bis Ende Februar 2022

Bis Ende Februar 2022 haben sich die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit auf rund 18,33 Mio. € erhöht, wie aus dem Bericht des Arbeitsressorts hervorgeht (III-603 d.B.). Das liegt vor allem an den 2.758 Anträgen, die in der Phase 5 ausbezahlt wurden. Von den insgesamt 8.278 in dieser Phase eingelangten Anträgen wurden 170 abgelehnt, 5.348 sind noch offen. Die Sonderbetreuungszeit wurde mit Anfang des Jahres 2022 vorerst bis Ende März verlängert. In dieser neuen Phase 6 sind bis Ende Februar 1.436 Anträge eingelangt. Ausbezahlt wurde hier noch nichts, zwei Anträge wurden abgelehnt. Für das Jahr 2022 sind laut Bericht 11,8 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Bedeckung der Sonderbetreuungszeit vorgesehen.

Zahlen bis Ende März 2022

Die Auszahlungen für Sonderbetreuungszeit haben sich mit Ende März 2022 auf rund 20,07 Mio. € erhöht. Das geht aus dem entsprechenden Bericht des Arbeitsministers hervor (III-628 d.B.). In der Phase 5, die bis Jahresende 2021 galt, sind bis Ende März 2022 insgesamt 8.276 Anträge eingelangt, von denen 5.045 ausbezahlt und 260 abgelehnt wurden. 2.971 Anträge sind in dieser Phase noch offen. Für die Phase 6 der Sonderbetreuungszeit, die seit 1.1.2022 gilt, sind bis Ende März 5.827 Anträge eingelangt, von denen 8 abgelehnt wurden und 5.819 noch offen sind.

Zahlen bis Ende April 2022

Aus dem Bericht des Arbeitsministers über die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit bis Ende April 2022 (III-649 d.B.) geht hervor, dass sich die Auszahlungen auf nunmehr rund 21,04 Mio. € erhöht haben. Das liegt an den ausbezahlten Anträgen aus der Phase 5, die sich auf 6.016 erhöht haben. Damit sind in dieser Phase noch 1.833 Anträge offen. Neue Anträge sind zur Phase 6 der Sonderbetreuungszeit eingelangt. Von den bislang 9.574 Anträgen aus dieser Phase wurden 16 abgelehnt, der Rest ist noch offen.

Zahlen bis Ende Mai 2022

Inklusive Mai 2022 lagen die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit laut aktuellem Bericht des Arbeitsministers (III-673 d.B.) bei 22,38 Mio. €. Für die Phase 5 wurden demnach mittlerweile 7.301 Anträge positiv entschieden und 5,52 Mio. € ausgezahlt. Insgesamt waren bis Ende Mai für diese Phase (September bis Dezember 2021) 8.276 Anträge eingelangt. 460 sind noch offen, 515 wurden abgelehnt. Die Zahl der bisher eingelangten Anträge für die laufende Phase 6 wird im Bericht mit 11.881 angegeben, Auszahlungen sind nach wie vor noch keine erfolgt. 108 Anträge wurden abgelehnt.

Zahlen bis Ende Juni 2022

Bis Ende Juni 2022 haben sich die Auszahlungen für Sonderbetreuungszeit auf insgesamt rund 23,6 Mio. € erhöht. Der Arbeitsminister legt dies im entsprechenden Bericht dar (III-698 d.B.). Aus der Phase 5 sind noch 108 Anträge offen. In der bis Ende Juni geltenden Phase 6 sind nunmehr 12.703 Anträge eingelangt. 734 davon wurden bereits ausbezahlt, 11.674 Anträge sind noch offen. Abgelehnt wurden 295 Anträge.

Zahlen bis Ende Juli 2022

Mit Ende Juli 2022 wurden alle noch offenen Anträge auf Sonderbetreuungszeit in der Phase 5 erledigt, wie der Bericht aus dem Arbeitsministerium (III-729 d.B.) zeigt. Die Auszahlungen haben sich insgesamt auf rund 24,26 Mio. € erhöht. In der Phase 6 sind mit Stand Ende Juli insgesamt 15.111 Anträge eingelangt, wovon 1.541 ausbezahlt und 544 abgelehnt wurden. Der Großteil der Anträge in dieser Phase, nämlich 13.026, sind noch offen.

Zahlen bis Ende August 2022

Der Bericht des Arbeitsministers über die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit bis Ende August 2022 (III-753 d.B.) zeigt, dass sich die Auszahlungen auf nunmehr rund 25,45 Mio. € erhöht haben. Von den bis Ende August insgesamt 17.927 Anträgen in der Phase 6 wurden bislang 3.694 ausbezahlt und 666 abgelehnt. 13.567 Anträge sind noch offen.

Zahlen bis Ende September 2022

Bis Ende September 2022 haben sich die Auszahlungen für Sonderbetreuungszeit auf rund 26,41 Mio. € erhöht, wie aus dem Bericht des Arbeitsressorts hervorgeht (III-780 d.B.). In der Phase 6 sind bis Ende September 2022 insgesamt 17.927 Anträge eingelangt, wovon 5.356 ausbezahlt und 850 abgelehnt wurden. 11.721 Anträge sind damit noch offen.

Zahlen bis Ende Oktober 2022

Die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit haben sich bis Ende Oktober auf rund 27.75 Mio. € erhöht. Das geht aus dem Bericht des Arbeitsministers (III-802 d.B.) hervor. Von den in der Phase 6 eingelangten 17.927 Anträgen wurden zum Berichtszeitpunkt 7.446 ausbezahlt und 988 abgelehnt. 9.493 Anträge waren mit Stand Ende Oktober 2022 noch offen.

Zahlen bis Ende November 2022

Mit Ende November 2022 sind die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit auf rund 28,84 Mio. € angestiegen, wie aus dem Monatsbericht des Arbeitsministers hervorgeht (III-829 d.B.). Von den 17.927 Anträgen, die in der Phase 6 eingelangt sind, wurden bis Ende November 2022 8.848 ausbezahlt und 1.117 abgelehnt. 7.962 waren noch offen. Der Bericht legt außerdem die Kosten für Einmalzahlungen an Personen, die in den Monaten September bis November 2020 und November bis Dezember 2021 im Anschluss an Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Krankgengeld bezogen haben, offen. Sie beliefen sich Ende November 2022 demnach auf rund 3,5 Mio. € und wurden ebenfalls aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds gedeckt. (Schluss) kar/gs