Parlamentskorrespondenz Nr. 70 vom 26.01.2022

Kurzarbeit: Kosten von rund 9,19 Mrd. € bis Ende 2021

Arbeitsminister legt COVID-19-Kurzarbeitsberichte vor

Wien (PK) – Die im Zuge der Corona-Krise geschaffene COVID-19-Kurzarbeit gilt seit März 2020 in mehreren Phasen. Seit Juli 2021 ist die Phase 5 in Kraft, in der die Betriebe nur noch Kurzarbeitsbeihilfen in der Höhe von 85 % der bisherigen Beträge erhalten. Für besonders betroffene Unternehmen gebührt weiterhin die volle Beihilfe. Das sind Unternehmen, die von einem Betretungsverbot betroffen waren oder einen hohen Umsatzrückgang verzeichneten. Aufgrund des Lockdowns im November und Dezember 2021 wurde diese Sonderregelung bis Ende März 2022 verlängert. Der Arbeitsminister erstattet in regelmäßigen Berichten Auskunft über die Ausgaben für COVID-19-Kurzarbeit.

Der Bericht vom Dezember 2021 (III-541 d.B.) zeigt, dass bis Jahresende 2021 rund 9,19 Mrd. € für Kurzarbeitsbeihilfen ausgegeben wurden. Mit noch offenen Verpflichtungen lag die Budgetbelastung insgesamt bei rund 10,39 Mrd. €. Seit März 2020 waren rund 1,3 Millionen Menschen in 117.886 Betrieben von Kurzarbeit betroffen. Der Frauenanteil betrug 44,1 %. Die meisten Beihilfen wurden 2021 an Betriebe in Wien und Niederösterreich ausbezahlt.

Ein Vergleich der Branchen zeigt: In den ersten beiden Phasen von März bis September 2020 lagen Warenproduktion und Handel voran. Seit Oktober 2020 war die Sparte Beherbergung und Gastronomie Spitzenreiter. In der Phase 5 stiegen die Ausfallstunden in der Verkehrs- und Lagereibranche sowie in der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen im Verhältnis zu den gesamten Ausfallstunden an.

Das Arbeitsministerium berechnet auch die durchschnittliche Dauer, die eine Person in Kurzarbeit verbringt. Sie betrug bisher 124 Tage, wobei Frauen durchschnittlich 134 Tage und Männer 116 Tage in Kurzarbeit waren. In der Phase 5 wurden bis Ende Dezember 2021 28.575 Kurzarbeitsprojekte beim AMS eingebracht, 16.978 davon waren von besonders betroffenen Betrieben. 12.223 Projekte aus der Phase 5 wurden bis Ende 2021 genehmigt, wovon 3.759 von besonders betroffenen Betrieben waren.

Vergleicht man die Zahlen vom Dezember 2021 mit jenen aus dem Vormonat, wird deutlich, dass die Ausgaben angestiegen sind. Laut Bericht des Arbeitsministers (III-516 d.B.) betrugen die Auszahlungen für COVID-19-Kurzarbeit bis Ende November 2021 rund 9,15 Mrd. €. Die Zahlen der betroffenen Personen (1.289.458) und Betriebe (117.797) lagen im November nur leicht unter jenen vom Dezember. Unverändert blieben der Frauenanteil sowie die am stärksten betroffenen Bundesländer und Branchen.

Zahlen bis Ende Jänner 2022

Bis Ende Jänner 2022 haben sich die Ausgaben für Kurzarbeit auf rund 9,27 Mrd. € erhöht. Das geht aus dem Bericht des Arbeitsministers (III-573 d.B.) hervor. Inklusive noch offener Verpflichtungen betrug die Budgetbelastung Ende Jänner rund 11,12 Mrd. €. Auch die Zahl der betroffenen Personen hat sich auf 1.303.357 erhöht. Diese sind in 119.725 Betrieben beschäftigt. Der Frauenanteil betrug mit Ende Jänner 2022 44,2 %. Die meisten Kurzarbeitsbeihilfen wurden 2022 in Wien und Oberösterreich ausbezahlt. Unverändert an der Spitze liegen die Branchen Warenerzeugung, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie.

Zahlen bis Ende Februar 2022

Aus einem weiteren Bericht des Arbeitsministers (III-609 d.B.) geht hervor, dass sich die Ausgaben für Kurzarbeit bis Ende Februar 2022 auf rund 9,4 Mrd. € erhöht haben. Die Budgetbelastung inklusive noch offener Verpflichtungen betrug mit Ende Februar rund 11,38 Mrd. €. Leicht erhöht hat sich die Zahl der betroffenen Personen, die Ende Februar bei 1.318.687 lag. Der Frauenanteil lag bei 44,3 %. Keine Veränderungen gab es im Bundesländer- sowie im Branchenvergleich.

Zahlen bis Ende März 2022

Mit Ende März 2022 sind die Ausgaben für Kurzarbeit laut einem Bericht des Arbeitsministers (III-626 d.B.) auf rund 9,56 Mrd. € gestiegen. Inklusive noch offener Verpflichtungen lag die Budgetbelastung bei rund 11,31 Mrd. €. Von den bis Ende März 2022 verzeichneten 1.328.177 betroffenen Personen waren 44,5 % Frauen. Am meisten betroffen waren nach wie vor die Branchen Warenerzeugung, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie. Die meisten Kurzarbeitshilfen gingen mit Stichtag Ende März an Betriebe in Wien und Niederösterreich.

Zahlen bis Ende April 2022

Die Auszahlungen für Kurzarbeit sind mit Ende April 2022 auf rund 9,64 Mrd. € angewachsen, wie aus einem Bericht des Arbeitsministeriums (III-655 d.B.) hervorgeht. Die Budgetbelastung inklusive noch offener Verpflichtungen lag mit Stichtag 30. April bei rund 11,04 Mrd. €. Insgesamt von Kurzarbeit betroffen waren 1.331.833 Menschen. Der Frauenanteil lag mit Ende April unverändert bei 44,5 %. Auch im Branchen- und Bundesländervergleich wurden keine  Veränderungen verzeichnet.

Zahlen bis Ende Mai 2022

Der Bericht des Arbeitsministers über die Corona-Kurzarbeit bis Ende Mai 2022 zeigt, dass sich die Ausgaben auf nunmehr rund 9,7 Mrd. € leicht erhöht haben (III-675 d.B.). Inklusive noch offener Verpflichtungen wird die Budgetbelastung mit insgesamt rund 10,72 Mrd. € angegeben. Zwischen März 2020 und Ende Mai 2022 wurden Kurzarbeitsbeihilfen für insgesamt 1.334.014 Personen gewährt bzw. zugesagt. Unverändert blieben neben dem Frauenanteil von 44,5 % auch die am stärksten betroffenen Branchen (Beherbergung und Gastronomie, Handel sowie Warenerzeugung) und Bundesländer (Wien und Niederösterreich).

Zahlen bis Ende Juni 2022

Bis Ende Juni 2022 haben sich die Ausgaben für Corona-Kurzarbeit laut Arbeitsministerium (III-714 d.B.) auf 9,75 Mrd. € summiert, wobei im Juni selbst mit 42,45 Mio. € nur noch ein verhältnismäßig niedriger Betrag zur Auszahlung gelangte. Gleichzeitig ging die Budgetbelastung insgesamt wegen sinkender noch offener Zahlungsverpflichtungen ein weiteres Mal zurück und lag zum Monatsende bei 10,46 Mrd. €. 1.333.529 Arbeitnehmer:innen waren bislang von Corona-Kurzarbeit betroffen, der Frauenanteil liegt nach wie vor bei 44,5 %. Am meisten Ausfallsstunden fielen zuletzt im Bereich Beherbergung und Gastronomie an, gefolgt vom Handel.

Zahlen bis Ende Juli 2022

Für eine Übergangsphase bis zu einem regulären Kurzarbeitsmodell wurden die Regelungen für Kurzarbeit ab 1. Juli 2022 modifiziert verlängert. Von Juli bis Dezember 2022 gilt ein Übergangsmodell zur Kurzarbeit für Betriebe, die in nicht-saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Die Genehmigung von Kurzarbeit erfolgt darin rigoroser, technisch wird das Modell der Phase 5 der Corona-Kurzarbeit weitgehend ident weitergeführt. Laut Bericht des Arbeitsministers (III-728 d.B.) sind bis Ende Juli 2022 Zahlungen für Kurzarbeit in Höhe von rund 9,77 Mrd. € erfolgt. Inklusive noch offener Verpflichtungen lag die Budgetbelastung bei rund 10,3 Mrd. €. Von Kurzarbeit betroffen waren mit Stand Ende Juli insgesamt 1.331.719 Menschen. Der Frauenanteil lag bei 44,6 %. Die Branchen Warenerzeugung, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie lagen insgesamt weiter an der Spitze.

Zahlen bis Ende August 2022

Die Ausgaben für Kurzarbeit haben sich bis Ende August 2022 auf rund 9,79 Mrd. € erhöht. Das geht aus dem Bericht des Arbeitsministeriums für diesen Zeitraum (III-761 d.B.) hervor. Die Budgetbelastung inklusive noch offener Verpflichtungen betrug demnach rund 10,18 Mrd. €. Von März 2020 bis Ende August 2022 waren insgesamt 1.327.777 Personen von Kurarbeit betroffen. Unverändert lag der Frauenanteil bei 44,6 %. Auch im Branchenvergleich gab es keine Veränderungen.

Zahlen bis Ende September 2022

Bis Ende September 2022 sind Auszahlungen in der Höhe von rund 9,8 Mrd. € für Kurzarbeit erfolgt, wie aus dem entsprechenden Bericht des Arbeitsministers hervorgeht (III-784 d.B.). Inklusive noch offener Verpflichtungen betrug die Budgetbelastung rund 10,11 Mrd. €. Zwischen März 2020 und Ende September 2022 haben insgesamt 1.329.477 Personen Kurzarbeitshilfe bezogen. Am stärksten betroffen waren über den gesamten Verlauf weiterhin die Branchen Warenerzeugung, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie. Auch der Frauenanteil blieb unverändert.

Zahlen bis Ende Oktober 2022

Ein Bericht aus dem Arbeitsressort (III-815 d.B.) zeigt, dass sich die Ausgaben für Kurzarbeit bis Ende Oktober 2022 leicht auf rund 9,81 Mrd. € erhöht haben. Die gesamte Budgetbelastung lag zu diesem Zeitpunkt bei rund 10,02 Mrd. €. Seit März 2020 waren insgesamt 1.331.711 Menschen von Kurzarbeit betroffen. Der Frauenanteil lag mit Ende Oktober 2022 bei 44,5 %. Keine Veränderungen gab es bei den am stärksten betroffenen Branchen und Bundesländern.

Zahlen bis Ende November 2022

Mit Ende November 2022 betrugen die Ausgaben für Kurzarbeit insgesamt rund 9,82 Mrd. €. Das geht aus dem Bericht des Arbeitsministers (III-836 d.B.) hervor. Inklusive noch offener Verpflichtungen lag die Budgetbelastung bei rund 9,98 Mrd. €. Insgesamt haben 1.334.584 Menschen zwischen März 2020 und November 2022 Kurzarbeitshilfe bezogen. Der Frauenanteil lag bei 44,6 %. Weiterhin am stärksten betroffen waren die Branchen Warenerzeugung, Handel sowie Beherbergung und Gastronomie. (Schluss) kar/gs