Parlamentskorrespondenz Nr. 506 vom 13.05.2022

Parlament: TOP im Nationalrat am 18. Mai 2022

Erklärung zur Regierungsumbildung, Sozialhilfe, Epidemiegesetz, Budgetnovelle, Studienbeihilfe, Rechnungshofberichte

Wien (PK) – Nach dem Rücktritt von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck informiert Bundeskanzler Karl Nehammer den Nationalrat über die Regierungsumbildung und stellt den Abgeordneten das neue Team vor. Außerdem werden sich die Abgeordneten in der Sitzung unter anderem mit einer Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes, der Erhöhung der Studiengebühren und der Verlängerung von Corona-Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz befassen. Eine Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2022 und zum Bundesfinanzrahmengesetz sieht vor, budgetäre Vorsorge für die erwarteten Mehrausgaben und Mindereinnahmen infolge des Ukraine-Kriegs zu treffen, darüber muss zuvor allerdings noch der Budgetausschuss beraten.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde. Die Grünen haben dafür das Thema "Die Zukunft der Pflege jetzt sichern!" ausgewählt.

Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers

Gleich im Anschluss an die Aktuelle Stunde werden Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler die Abgeordneten über die jüngste Regierungsumbildung informieren. Das Amt von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger soll demnach Nobert Totschnig übernehmen, die Wirtschaftsagenden wurden bereits an Arbeitsminister Martin Kocher übertragen. Ihm steht nunmehr Susanne Kraus-Winkler als Staatssekretärin für Tourismus zur Seite. Florian Tursky soll im Finanzministerium vorrangig für Digitalisierung zuständig sein, fixiert werden kann das allerdings erst nach einer Novellierung des Bundesministeriengesetzes. Gleiches gilt für die angekündigte Übertragung der Zivildienstagenden an Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.

Im Anschluss an die Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers findet eine Debatte statt.

Länder erhalten mehr Spielraum bei Gewährung von Sozialhilfe

Mit der von ÖVP und Grünen vorgelegten Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz sollen die Länder mehr Spielraum bei der Gewährung von Sozialhilfe erhalten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes mit Juni 2019 habe es zuvor nicht absehbare Ereignisse wie die Corona-Pandemie oder die Fluchtbewegung aus der Ukraine gegeben, nun gelte es, einige unbeabsichtigte Härten zu beseitigen, wird die Initiative begründet.

Ein wesentlicher Punkt der Novelle ist in diesem Sinn die Einführung einer Härtefallklausel. Demnach können die Länder künftig auch Personen Sozialhilfe gewähren, die nicht in den allgemeinen Geltungsbereich des Gesetzes fallen, sofern Lebensunterhalt und Wohnbedarf nicht anderweitig gesichert werden können. Voraussetzung ist ein rechtmäßiger Aufenthalt der Betroffenen in Österreich. Das betrifft etwa Personen mit humanitärem Bleiberecht. Um zu dokumentieren, welche Auswirkungen diese Härtefallklausel hat, müssen die Länder darauf basierende Leistungen im Rahmen der jährlichen Sozialhilfestatistik explizit ausweisen.

Ausdrücklich festgehalten wird außerdem, dass krisenbedingte Sonderleistungen des Bundes nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen sind, wenn für diese Leistungen ein übergeordnetes gesamtstaatliches Interesse besteht. Auch Pflegegeld soll nicht mehr berücksichtigt werden, und zwar nicht nur wie bisher bei der bezugsberechtigten Person, sondern auch bei pflegenden Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.

Was die Anrechnung des 13. und 14. Monatsgehalts bei Personen betrifft, die neben ihrem Arbeitseinkommen Sozialhilfeleistungen beziehen, obliegt laut Antrag die Entscheidung künftig den Ländern. Gleiches gilt für die Frage, inwieweit zielgruppenspezifische betreute Wohnformen, die zu einem wesentlichen Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, von der Definition als Haushaltsgemeinschaft ausgenommen werden. Das betrifft etwa Wohneinheiten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung, Frauen, Jugendliche und Obdachlose. Betroffene könnten damit in Hinkunft wieder die volle Sozialhilfe erhalten, wobei die Länder für die Ausgestaltung der Ausführungsgesetze dem Antrag zufolge sechs Monate ab Inkrafttreten der Novelle Zeit haben werden.

Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die NEOS im Sozialausschuss für den Antrag. Die SPÖ kritisierte, dass es kaum tatsächliche Verbesserungen gebe und in fast allen Punkten die Entscheidung den Ländern überlassen werde. Für die FPÖ geht die Gesetzesnovelle, abseits der Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, überhaupt in die falsche Richtung.

Novelle zum Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten

Im Hinblick auf die noch nicht absehbare weitere Entwicklung der Corona-Pandemie wollen die Koalitionsparteien eine Reihe von Corona-Sonderregelungen in unterschiedlichen Gesetzen verlängern. Das betrifft etwa eine Sonderbestimmung im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, die noch bis zum 30. Juni 2023 gelten soll. Damit sollen die Länder im Falle einer Krisensituation weiterhin von bestimmten Auflagen für Krankenanstalten – etwa in Zusammenhang mit der Errichtungs- und Betriebsbewilligung – absehen können, sofern der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewahrt bleibt.

Verlängerung coronaspezifischer Regelungen im Epidemiegesetz

Auch die coronaspezifischen Bestimmungen im Epidemiegesetz sollen bis zum 30. Juni 2023 in Kraft bleiben. Dabei geht es etwa um gesetzliche Grundlagen für die Durchführung von Screeningprogrammen, die Dokumentation von Infektionsfällen, die Weitergabe personenbezogener Daten, die Ausstellung von Impf- und Testzertifikaten, die Verhängung von Ausreisebeschränkungen aus lokalen Epidemiegebieten, die Mitwirkung der Exekutive bei der Kontrolle pandemiebedingter Auflagen und die Registrierung von nach Österreich einreisenden Personen. Auch wird es im Bedarfsfall weiterhin möglich sein, Gastronomiebetriebe und Veranstalter zur Erhebung von Kontaktdaten ihrer Gäste bzw. Besucher:innen zu verpflichten sowie Infektionsfälle an den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zu melden. Ebenso bleiben spezielle Strafbestimmungen aufrecht.

Im Sozialausschuss äußerten FPÖ und NEOS Kritik an den Corona-Maßnahmen. Man müsse wieder in die Normalität übergehen und mit dem Virus leben lernen, machten etwa die NEOS mit Hinblick auf deutlich lockere Bestimmungen in anderen Ländern geltend. Die FPÖ drängte unter anderem auf ein Ende der Maskenpflicht im Handel.

Dienstfreistellung für Beschäftigte mit COVID-19-Risiko-Attest

Noch bis Jahresende 2022 in Geltung bleiben sollen einem ÖVP-Grünen-Antrag zufolge jene Bestimmungen im ASVG und im Beamten-Kranken- und Unfallgesetz, die zu Beginn der Corona-Pandemie speziell für COVID-19-Risikogruppen eingeführt wurden. Damit werden Beschäftigte mit bestimmten Vorerkrankungen – unter voller Entgeltfortzahlung – neuerlich vom Dienst freigestellt werden können, sollte sich die Pandemielage wieder zuspitzen und die Betroffenen keine Möglichkeit haben, im Homeoffice bzw. an einem besonders geschützten Arbeitsplatz zu arbeiten. Inwieweit und für welchen Zeitraum diese Regelung tatsächlich benötigt wird, ist von den jeweils zuständigen Ministern per Verordnung festzulegen.

Ein bei der Abstimmung im Sozialausschuss mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat lediglich eine formale Korrektur zum Inhalt.

Berufsrechtliche Sonderbestimmungen für Gesundheitspersonal

Auch im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, im MTD-Gesetz und im Sanitätergesetz sollen einige coronaspezifische Sonderregelungen weiter gelten, und zwar bis Ende 2023. Dabei geht es beispielsweise um Labortätigkeiten für medizinisch-technisches Gesundheitspersonal ohne ärztliche Anordnung, die Durchführung von Corona-Impfungen und Corona-Tests durch Sanitäter:innen sowie das Aussetzen der Registrierungspflicht von Angehörigen von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen mit ausländischem Bildungsabschluss.

Um der angespannten Personalsituation in Krankenanstalten und anderen Einrichtungen entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf darüber hinaus vor, Angehörigen von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen, die im Ausland ausgebildet wurden und noch nicht alle Auflagen für eine volle Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Österreich erfüllen, unter bestimmten Voraussetzungen eine befristete Berufsausübung zu ermöglichen. Das betrifft zum einen die Pflegassistenz und zum anderen die Pflegefachassistenz, wobei die bedingte Eintragung in das Gesundheitsberuferegister auf zwei Jahre befristet und nicht verlängerbar ist.

Auch diese Gesetzesnovelle passierte den Sozialausschuss unter Berücksichtigung eines formalen Abänderungsantrags mit den Stimmen der Regierungsparteien. Die SPÖ kritisierte, dass Pfleger:innen während des befristeten Berufszugangs weniger Lohn bekommen sollen, und befürchtet in diesem Sinn "Sozialdumping".

Neue Service-Karte für Bauarbeiter:innen

Die geplante Novellierung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) geht auf eine Sozialpartnereinigung zurück, wie SPÖ und ÖVP im Sozialausschuss betonten. Beantragt wurde sie von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS, auch die FPÖ stimmte im Ausschuss zu. Mit der Novelle sollen gesetzliche Grundlagen für die Ausstellung einer Service-Karte für aktive bzw. nicht in Beschäftigung stehende Bauarbeiter:innen geschaffen werden, die Ansprüche gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) haben und über keine Bau-Identitätskarte (Bau-ID) verfügen. Das betrifft auch aus dem Ausland entsendete bzw. überlassene Arbeitnehmer:innen. Ziel ist es, nicht nur das Service für die Betroffenen zu verbessern, sondern auch Identitätsfeststellungen im Kundenverkehr der BUAK und bei Baustellenkontrollen zu erleichtern, wie es in den Erläuterungen heißt.

Weitere Punkte der Novelle betreffen die Auszahlung einer Ersatzleistung für Bauarbeiter:innen, die nach dem 58. Lebensjahr invalid geworden sind, sowie klarere Vorgaben in Bezug auf die Überweisung von Abfertigungsbeiträgen an die Betriebliche Vorsorgekasse durch die BUAK. Überdies soll die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Regelung, die es arbeitslosen Bauarbeiter:innen bis Ende September 2020 ermöglicht hat, eine vorzeitige Auszahlung von Ansprüchen aus der "Abfertigung Alt" zu beantragen, ins Dauerrecht übergeführt werden. Auch bürokratische Vereinfachungen bei der Auszahlung von Urlaubsentgelt sowie beim Datenaustausch zwischen der BUAK und dem AMS sind vorgesehen.

Krisenbedingte Anpassungen im Budget 2022

Die finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der EU-Sanktionen gegen Russland machen eine Änderung des Bundesfinanzgesetzes 2022 und des Bundesfinanzrahmengesetzes erforderlich. So will die Regierung etwa für die Sicherstellung einer nationalen strategischen Gasreserve, das Energie-Entlastungspaket für Bürger:innen und Unternehmen sowie für die Hilfsmaßnahmen für vertriebene Ukrainer:innen budgetäre Vorsorge in Milliardenhöhe treffen. Gleichzeitig wird ein Rückgang bei den Einnahmen erwartet.

Zusätzliche Mittel sieht die Regierungsvorlage darüber hinaus für die Hospiz- und Palliativversorgung, die Gesundheitsförderung und die Suizidprävention vor. Auch in Zusammenhang mit der weiterhin andauernden COVID-19 Pandemie werden weitere Budgetmittel benötigt.

Die Budgetnovelle kann allerdings nur auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt werden, wenn der Budgetausschuss seine Beratungen zeitgerecht abschließt. Er hat für Montagvormittag eine Sitzung geplant, bei der auch über das Österreichische Stabilitätsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 beraten wird.

Gelockerte Informationspflichten für professionelle Anleger:innen

Zur Umsetzung dreier EU-Normen ins nationale Recht sollen die Informationspflichten für Geschäfte mit professionellen Kundinnen und Kunden und geeigneten Gegenparteien durch eine Novelle des Börsegesetzes 2018, des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 und des Kapitalmarktgesetzes 2019 gelockert werden. Die Kommunikation zwischen Wertpapierfirma und Kundin bzw. Kunde soll außerdem künftig in elektronischer Form erfolgen, wobei für Kleinanleger:innen auf Wunsch die Papierform erhalten bleiben könne. Es werden vor allem Erleichterungen für professionelle Kund:innen und geeignete Gegenparteien vorgenommen, da diese aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen durch ihre regelmäßige Tätigkeit auf den Finanzmärkten ein geringeres Schutzniveau benötigen. Der Anlegerschutz für Privatkund:innen soll nicht herabgesetzt werden, heißt es in den Erläuterungen zu der im Finanzausschuss einstimmig angenommenen Regierungsvorlage.

EU-Anpassungen bei privater Altersvorsorge

Weitere Rechtsanpassungen werden durch die europäische Verordnung über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) notwendig. Darin werden die Registrierung, die Herstellung, der Vertrieb und die Beaufsichtigung privater Altersvorsorgeprodukte geregelt. Insbesondere soll die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für jene Rechtsträger bestimmt werden, die bereits jetzt der Beaufsichtigung durch die FMA unterliegen. Weiters müssen Sanktionen vorgesehen werden, um den wirkungsvollen Vollzug sicherzustellen. Darüber hinaus sollen bestimmte Beträge im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 inflationsangepasst werden. Bei den Konzernanhangangaben sollen potenzielle Doppelgleisigkeiten verhindert werden, die aufgrund der ab dem Geschäftsjahr 2023 verpflichtenden Anwendung des internationalen Rechnungslegungsstandards für Versicherungsverträge (IFRS 17) auftreten könnten. Der Regierungsvorlage stimmten im Finanzausschuss ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS zu.

Erhöhung der Studienbeihilfe und neues Berechnungssystem

Ebenfalls breite Zustimmung zeichnet sich für eine von ÖVP und Grünen beantragte Novellierung des Studienförderungsgesetzes ab. Im Ausschuss votierte neben den Koalitionsparteien auch die SPÖ für den Gesetzesantrag, der nicht nur eine Erhöhung der Studienbeihilfe, sondern auch ein neues Berechnungssystem bringt. So soll etwa an die Stelle von Höchststudienbeihilfen mit diversen abzuziehenden Beträgen ein modulares System von Grund- und Erhöhungsbeträgen treten. Damit wollen die Abgeordneten die Lebensumstände der Studierenden besser als bisher berücksichtigen. Außerdem wird der Zugang zu Selbsterhalterstipendien erleichtert und die Altersgrenze für den Bezug von Studienförderung um drei Jahre angehoben, um auf Studierende, die nicht gleich nach der Matura ein Studium beginnen, besser eingehen zu können. Weitere Änderungen betreffen die Neuansetzung der Einkommensgrenzen sowie Bestimmungen über den Studienerfolgsnachweis und die Bezugsdauer.

Insgesamt wird es laut Berechnung der Koalitionsparteien zu einer Erhöhung der Studienförderung um rund 68 Mio. € pro Jahr kommen, die einzelnen Beihilfensätze sollen zwischen 8,5% und 12% steigen.

Kritik im Ausschuss gab es vor allem an der Vorgangsweise der Koalition bei der Einbringung des Antrags. Die Opposition kritisierte scharf, dass ÖVP und Grüne den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt haben, ohne das Ergebnis des gleichzeitig vom Ministerium eingeleiteten Begutachtungsverfahrens abzuwarten. Laut Grünen war das notwendig, um die Erhöhung der Studienbeihilfe bereits mit Beginn des kommenden Wintersemesters sicherzustellen. Ihnen zufolge könnte es in Reaktion auf die Begutachtung auch noch einige Abänderungen im Plenum geben.

Förderung von Studierendenwohnheimen

Im Sinne einer besseren Unterstützung von Studierenden drängt die SPÖ auf eine Wiedereinführung der Förderung von Studierendenwohnheimen. Leistbarer Wohnraum für Studierende sei seit langem knapp, führt sie ins Treffen. Der Antrag wurde im Wissenschaftsausschuss allerdings nur von SPÖ und FPÖ unterstützt und wird damit wohl auch im Plenum in der Minderheit bleiben.

Steuerliche Begünstigung für private Stipendien

Auch der Vorschlag der NEOS, steuerliche Anreize einzuführen, um die Bereitstellung privater Mittel für Universitäts- und Hochschulstipendien attraktiver zu machen, hat wenig Erfolgsaussichten. Nicht nur die Koalitionsparteien, auch die SPÖ lehnte diese Initiative im Ausschuss ab.

Standortkonzept für Hochschulen

Die NEOS haben darüber hinaus die Pläne zur Errichtung einer neuen Technischen Universität mit Schwerpunkt Digitalisierung in Oberösterreich zum Anlass genommen, um ein bundesweites Standortkonzept für Hochschulen einzufordern. Der Wissenschaftsminister solle ein solches erarbeiten lassen, verlangen sie in einem Entschließungsantrag, der bei den Vorberatungen allerdings nur die Unterstützung der drei Oppositionsparteien erhielt.

Rechnungshofberichte: Vom Burgtheater bis zum Wiener Wohnbau

Eine 2019 auf Verlangen der damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ durchgeführte Sonderprüfung des Rechnungshofs zur Burgtheater GmbH eröffnet den Sitzungsblock über Rechnungshofberichte. Zur Prüfung standen die Geschäftsjahre 2008/09 bis 2013/14, die an der Burg laut Rechnungshof von einer angespannten Finanzlage geprägt waren. Die im Prüfverlangen aufgeworfenen Fragen konnten die Prüfer:innen allerdings kaum beantworten, da diesbezügliche Unterlagen des Aufsichtsrats nach dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht vernichtet worden waren. Die fraglichen Geschäftsjahre waren vom Rechnungshof allerdings bereits im Jahr 2014 überprüft worden (Reihe Bund 2016/6), gefolgt von einer Follow-up-Überprüfung zur Umsetzung der Empfehlungen des Vorberichts (Reihe Bund 2019/35).

Ebenfalls diskutieren wird das Plenum zwei Follow-up-Berichte des Rechnungshofs, nämlich zur Gebarung der Theaterservice-Gesellschaft ART for ART und zum Bundesdenkmalamt.

Wettbewerbsbehörden

Die Überprüfung des Systems der Wettbewerbsbehörden des Bundes außerhalb des Finanzmarkts durch den Rechnungshof führte zu den Empfehlungen des Kontrollorgans, eine Wettbewerbsstrategie des Bundes zu erarbeiten sowie eine umfassende Strukturreform der Wettbewerbsbehörden anzugehen. Letztlich gehe es um eine Neuordnung der Aufgaben, insbesondere im Bereich der Regulierungsbehörden, um eine organisatorisch klare Struktur herbeizuführen und um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Seitens des Wirtschaftsministeriums wurde betont, dass die vom Rechnungshof geforderte Aufgabenkritik in seinem Bereich durchgeführt und der Aufgabenkatalog klar strukturiert worden sei. Die Wettbewerbsstrategie sei in Ausarbeitung.

Sponsoring in Ministerien

Aus dem RH-Prüfbericht über Verwaltungssponsoring und Schenkungen im Bundeskanzleramt, im Wirtschaftsministerium und im Innenministerium von 2015 bis  2019 geht hervor, dass teilweise schriftliche Vereinbarungen zu Sponsoring-Aktivitäten oder vergleichbaren Zuwendungen fehlten. Außerdem habe es in allen drei Ministerien Sponsor:innen gegeben, die neben den Sponsoring-Vereinbarungen in einer sonstigen Geschäftsbeziehung zum Ministerium standen oder Förderungen erhielten. Derartige Fälle könnten den Anschein von Interessenkonflikten hervorrufen oder bewirken, rügt der Rechnungshof, sodass die Bevölkerung das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Verwaltung verliere.

Auch das Management der IT-Sicherheit in der Verwaltung ausgewählter Bundesministerien hat der Rechnungshof unter die Lupe genommen.

Wohnbau in Wien

Am geförderten und gemeinnützigen Wohnbau in Wien kritisierte der Rechnungshof unter anderem, dass es in der diesbezüglichen Verordnung der Wiener Landesregierung keine Obergrenze der bei Bauvorhaben als angemessen gewerteten Gesamtbaukosten gebe. Bauliche Maßnahmen zwischen der Rückgabe eines Mietobjekts an Wiener Wohnen und der Wiedervermietung hätten außerdem zu zahlreichen Leerständen geführt, heißt es im Prüfbericht, der die Jahre 2013 bis 2018 umfasst.

Geprüft hat der Rechnungshof weiters die österreichischen Kulturforen, im Zusammenhang mit Brandschutz in der Wiener Hofburg wurde eine Follow-Up-Überprüfung vorgenommen.

Einkommen in staatsnahen Betrieben

Alle zwei Jahre veröffentlicht der Rechnungshof einen Bericht über die durchschnittlichen Einkommen in jenen Betrieben, die seiner Kontrolle unterliegen. Was die Zahlen für das Jahr 2020 betrifft, wurden dazu bei 426 Unternehmen und Einrichtungen die Daten zu 1.558 Aufsichtsratsmitgliedern, 655 Mitgliedern von Vorständen beziehungsweise Geschäftsführungen und 245.494 Beschäftigten erhoben.

Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung betrugen im Jahr 2020 220.600 €, wobei Frauen mit durchschnittlich 179.400 € nur 77,3% des Einkommens ihrer männlichen Pendants (232.207 €) erhielten. Der mit 407.100 € höchste Wert fand sich in der Verkehrsbranche. 22,1% der Vorstands- bzw. Geschäftsführungsmitglieder waren weiblich, bei den Aufsichtsrät:innen betrug der Frauenanteil 34,2% (nach 31,4% 2018).

Über alle Branchen hinweg erzielten die Beschäftigten im Jahr 2020 ein durchschnittliches Einkommen von 57.300 €, wobei in der Finanz- und Versicherungsbranche mit 94.700 € die höchsten Beträge bezogen wurden. Die geringsten Gehälter erhielten die Beschäftigten in der Branche "Beherbergung und Gastronomie" mit durchschnittlich 28.200 €. (Schluss) gs/rei/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.